rente direkt auszahlen lassen

  • Kurz mal Tante Google bemueht:

    Zitat

    Von recht.de:
    1. Es ist prinzipiell möglich, aber nur unter den Voraussetzungen des § 210 SGB VI.
    2. Sie kriegen nur den AN-Anteil erstattet, der AG-Anteil verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft.
    3. Eine Verzinsung findet nicht statt.

  • Sorry für ot, fand nur gerade in dem oben verlinkten Thread diesen Satz bemerkenswert lustig:


    aber welches land nimmt einen als staatsbürger der im rentenfall eventuell keine kohle mehr hat u. ihm dann auf der tasche liegen könnte.


    "Du bist Deutschland", möchte man ihm antworten... :D:D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von WAF2TT
    Kann ich mir gar nicht vorstellen.
    Denn welche Grundlage wird dann zur Berechnung verwendet? So wie Pomfiedel schon geschrieben hat, die wissen ja nicht wie alt man wird und vielleicht steht mir ja viel mehr Geld zu wenn ich 120 Jahre alt werde :-)


    Es gibt ja Sterbetafeln, also Statistiken die aussagen wie alt man werden müsste (natürlich nur statistisch gesehen).
    Danach könnte man sowas ohne weiteres berechnen, so machen es Private ja auch.
    Die Auszahlungssumme wäre dann einfach der Barwert der Rentenzahlungen bis zum erwarteten Lebensalter nach der Sterbetafel.

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Es gibt ja Sterbetafeln, also Statistiken die aussagen wie alt man werden müsste (natürlich nur statistisch gesehen).
    Danach könnte man sowas ohne weiteres berechnen, so machen es Private ja auch.
    Die Auszahlungssumme wäre dann einfach der Barwert der Rentenzahlungen bis zum erwarteten Lebensalter nach der Sterbetafel.



    Ja, statistisch gesehen schon....Aber manche haben ja wirklich das Glück oder Pech 120 Jahre zu werden und dann kann ja wiederum nur das Sozialamt eingreifen.


    Ich konnte mein Auszahlungszeitpunkt für die private Rentenversicherung selbst bestimmen!?

  • Es gab bis Anfang der 80er Jahre die Möglichkeit, dass Frauen sich bei der Heirat ihre einbezahlten Beiträge erstatten lassen konnten. Damals wurde irrigerweise davon ausgegangen, dass der Mann als "Ernährer" dann später einspringt.


    Sonst kann man sich seine Beiträge nur auszahlen lassen, wenn man unter 5 Jahre hat und seit 2 Jahren nicht mehr versicherungspflichtig war (eben jener zitierte §210 SGB VI) und auch auf absehbare Zeit nicht mehr wird (z.B. Beamte, Ärzte und Anwälte mit eigener Versorgung etc.).


    Die Rente kann eh nie ausgezahlt werden, nur einbezahlte Beiträge.




    [small]Zu irgendwas müssen ja meine 15,5 Jahre Arbeit bei der BfA nütze gewesen sein, auch wenn die Erinnerung langsam verblaßt...[/small]

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