Frage an die Rechtsanwälte...THema:Grundstücksrecht

  • Hallo!


    Muss ein Grundstück abgezäunt sein, oder ersichtlich das es sich um ein Privatgrundstück handelt, um Hausfriedensbruch zu begehen?


    Es geht um ein Grundstück, das nicht abgezäunt ist und an einer Straße gelegen ist.


    Auf dem Grundstück steht ein KFZ, was nicht angemeldet ist (aber dem vermeindlichen Besitzer gehört).


    Das Grundstück ist an einer Stelle die stark frequentiert ist und es sieht echt furchtbar aus, da der Wagen ausgeschlachtet ist.


    Was hat man da für möglichkeiten? Gibt es da nich ein öffentliches Interesse, dass der Wagen wegkommt?



    gruß


    Mark

  • Re: Frage an die Rechtsanwälte...THema:Grundstücksrecht


    > Muss ein Grundstück abgezäunt sein, oder ersichtlich das
    > es sich um ein Privatgrundstück handelt,
    > um Hausfriedensbruch zu begehen?


    Nunja. Hausfriedensbruch ist dann AFAIK was anderes. Das geht eher in die Richtung unbefugtes Betreten oder Besitzstörung.


    > Auf dem Grundstück steht ein KFZ, was nicht angemeldet ist
    > (aber dem vermeindlichen Besitzer gehört).


    Und nu? Was sagt die Polizei? Möglicherweise ist das ja auch ein Verstoss gegen die regionale Abfallsatzung (Stichwort wilde Abfallentsorgung). Frag' mal beim Ordnungsamt.


    > Was hat man da für möglichkeiten? Gibt es da nich ein
    > öffentliches Interesse, dass der Wagen wegkommt?


    Wenn Öl ausläuft: ja. Ansonsten würde ich zur Polizei marschieren und mal mit den netten Menschen in Grün diskutieren, was die da machen können.


    N.

  • Um was geht es Dir ?
    Sorry, aber ich kapier Dein Posting nicht ganz.
    Bitte genauer.


    Gruß Oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Ich sehe da recht wenig Möglichkeiten. Es ist sein Grundstück oder er ist zumindest Mieter ( kannst ja, wenn dies der Fall ist, versuchen mit seinem Vermieter in Kontakt zu treten, der könnte unter Umstanden was machen). Ansonsten wie schon erwähnt, mal bei der Polizei nachfragen, aber wenn kein Öl oder sonst etwas ausläuft, sehe ich recht wenig Chancen.

  • Zitat

    Original geschrieben von oern1
    Um was geht es Dir ?
    Sorry, aber ich kapier Dein Posting nicht ganz.
    Bitte genauer.


    Gruß Oern1


    Ich möchte nur wissen, ob man strafbar gemacht werden kann, wenn ich ein Grundstück betrete, bei welchem ich nich erkennen kann, das es ein Privatgrundstück ist.


    Zum Auto: Das steht auf dem Grundstück welches ja wie gesagt nicht eingezäunt ist. Das mit dem Auto ist eher nebensächlich.


    Mir ging es halt nur um den rechtlichen Aspekt, was geht und was nicht! ;)


    cu


  • Man wird doch nicht strafbar gemacht, man macht sich selbst strafbar;)



    Zu deiner Frage:


    Ein Zaun ist nicht unbedingt erforderlich, damit man Hausfriedensbruch begehen kann.
    Es reicht die Befriedung, also eine erkennbare Abgrenzung zur Umgebung. Diesen Zweck kann sogar ein Bordstein mit einer Höhe von 10cm erfüllen.
    Allerdings besteht dieses Problem in der Praxis nicht, da es sich beim Hausfriedensbruch um eine Straftat handelt, die nur auf Antrag verfolgt wird. Und wenn man nur mal über ein fremdes Grundstück läuft (ohne die Rosen zu zertrampeln) wird sicher niemand einen solchen Antrag stellen.
    Wenn du nicht erkennen kannst, dass es ein Privatgrundstück ist, dann hast du vermutlich auch keinen Vorsatz zum Hausfriedensbruch;) .
    Jedenfalls fehlt es dann an der Befriedung. Wenn du das Grundstück dann betrittst, ist es noch kein Hausfriedensbruch. Wenn du dagegen aufgefordert wirst, ein Loch in der Luft zu lassen und trotzdem bleibst, sieht es schon anders aus.



    Gruß
    DaFunk

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  • Aber ich versteh immer noch nicht, warum Du das Auto auf dem Grundstück erwähnt hast.


    Schreib doch einfach mal, was Du genau vorhast. Hast Du Deinen Wagen da abgestellt, willst Du ein Ersatzteil aus dem Wagen ausbauen, ist es Dein Grundstück, ...???

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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