Der allgemeine Schutzgeld.de schnäppchen Beitrag

  • Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    unter 40 Euro gehts zu deinen Lasten, darüber auf die vom Händler.


    Das war glaub ich die Grenze


    So wie ich es verstanden habe, geht es geizkragen_xl um die Versandkosten, die er für die Bestellung bezahlt hat! Die (neue) 40€-Grenze gilt ja nur für die Rücksendung an den Händler ... Es gibt ja einige Händler, die auch die Kosten für den Hintransport zurückerstatten ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von geizkragen_xl



    Frage: Aber wie verhält es sich mit den Kosten für die Zusendung von Schutzgeld an mich (4 €)?


    Die müssen dir (uns) nicht nur die 4 EUR Zusendekosten zahlen, sondern auch die jeweiligen Kosten für Rücksendung.


    Ist schon sehr schwach, was die sich da als Marketing Agentur trauen. Schade, die scheinen nur positives virales Marketing zu kennen.

  • Sehe ich anders: Die Hinsendekosten gehen auf's eigene Konto, die Rücksendekosten bekommt man erstattet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Netsky
    Sehe ich anders: Die Hinsendekosten gehen auf's eigene Konto, die Rücksendekosten bekommt man erstattet.


    Es wäre nett wenn du uns auch mitteilst wie du zu dieser Meinung kommst.


    Soweit ich weiss ist diese Frage durchaus umstritten und in der Rechtsprechung bislang eher pro Verbraucher (also für eine Erstattungspflicht der Hinsendekosten durch den Verkäufer) entschieden worden.
    Bsp.:
    (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2001, Az.: 9 U 148/01):


    „Aus Sicht des Verbrauchers handelt es sich bei den bezahlten Versandkosten ebenfalls um seine Leistung an den Unternehmer, weshalb sie ihm gemäß § 346 BGB zurückzuerstatten ist.“
    (siehe hier: http://www.ra-hahn.de/faq-item+M5bfafd30b4f.html?&tx_simplfaq_pi1[cat]=14&tx_simplfaq_pi1[faq]=1185 )
    oder auch


    http://www.internetrecht-rosto…ruf-kosten-hinsendung.htm


    Ich würde jedenfalls (z.B. mit Hilfe der oben genannten Links) Schutzgeld.de nocheinmal zur Zahlung der Versandkosten auffordern, ein Rechtsstreit lohnt sich für die 4€ aber sicher nicht.

  • Antwort von Schutzgeld


    Ich habe auch nur 22,22 zurückbekommen und reklamiert mit dem Hinweis darauf, daß zur Zeit der Bestellung keine 40-Euro-Grenze vereinbart war. Nun schrieb "Luigi" dies:


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Es gilt die allgemeine Regelung, dass die Rücksendekosten erstattet werden, wenn nicht anders vereinbart. Die Versandkosten von uns zu Ihnen werden nicht erstattet.


    Für die Erstattung der Ihnen entstandenen Rücksendekosten bräuchten wir natürlich eine Quittung.


    Mit freundlichen Grüßen
    Volker Schaedel


    Eine Quittung habe ich aber nicht, weil ich eine Freeway-Paketmarke verwendet habe. Was nun?

  • Frech die Jungs, mal schauen ob sie damit durchkommen.


    Edit: Sagt mal, kann es sein, dass es im Schutzgeldforum mal mehr Antworten zum Thema Rückgabe / Kostenerstattung gab?

  • Re: Antwort von Schutzgeld


    Zitat

    Original geschrieben von Golfer
    Eine Quittung habe ich aber nicht, weil ich eine Freeway-Paketmarke verwendet habe. Was nun?


    Wo hast Du die Paketmarke denn gekauft, dass Du dafür keine Quittung hast?

  • Re: Re: Antwort von Schutzgeld


    Zitat

    Original geschrieben von tHiNkBiG
    Wo hast Du die Paketmarke denn gekauft, dass Du dafür keine Quittung hast?


    Ist doch völlig egal! Diese Marketing Verkaufsplattform braucht keine Quittung, wäre dass erste was ich höre. Die Zahlen die Rücksendekosten aus, und haben damit, was sie steuerlich brauchen!


    Man oh man, wie kann sich eine Firma nur so Verhalten!?!?

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