ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk dem neuen Kapitel 8517.
Kleine Berichtigung: 8517 ist die zutreffende Position im Kapitel 85 ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk dem neuen Kapitel 8517.
Kleine Berichtigung: 8517 ist die zutreffende Position im Kapitel 85 ![]()
Moin!
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Zolltarifnummer sind nicht "starr" sondern unterliegen auch Änderungen im Rahmen der intern. Harmonisierung. Jährlich zum Jahreswechsel erfolgen entsprechende Anpassungen. Von 2006 auf 2007 gab es eine größere Änderung, dabei hat es auch die alte "Handynummer" erwischt. d.h. diese gibt es nicht mehr in der alten Form sondern unter dem neuen Kapitel 8517.
Ahja - wieder was gelernt - dankeschön!
Ich war etwas am Suchen, bis ich auf die 8517 gestoßen bin, denn besonders komfortabel ist die Such- und Abfragefunktion leider nicht. Aber das scheint dann schon der richtige Posten zu sein.
Hintergrund meiner Anfrage ist ein Handy, das aus Thailand kommt und beim Zoll gelandet ist. Eine telefonische Rückfrage ergab, daß es als irgendein "Multifunktionsgerät" eingestuft wurde und mit um die 13% Einfuhrzoll belegt werden sollte. Jetzt hoffe ich, daß ich mit dieser Zolltarifnummer die Jungs dazu bewegen kann, nur die Einfuhrumsatzsteuer zu kassieren.
Danke und Gruß,
Diet
ZitatOriginal geschrieben von Diet
daß es als irgendein "Multifunktionsgerät" eingestuft wurde und mit um die 13% Einfuhrzoll belegt werden sollte. Jetzt hoffe ich, daß ich mit dieser Zolltarifnummer die Jungs dazu bewegen kann, nur die Einfuhrumsatzsteuer zu kassieren.
Und immer ruhig, sachlich und feundlich bleiben. Probieren kann man auf alle Fälle mit ihnen zu "handeln". :top:
Aber wenn die sich auf den Standpunkt stellen, das Gerät ist nicht 8517120090, sondern eher 8521900090 wegen eines eingebauten Videoplayers u.s.w. können schnell die Argumente ausgehen.
Es gibt zum Teil bizarre Sonderfälle. Ich erinnere mich nicht an die Details, aber es ging da um einen Beamer, der in 2 Varianten gebaut wurde - entweder mit oder ohne "Video-Anschlußstecker" (irgend so etwas...).
Allein wegen des Steckers und damit der Möglichkeit, nicht nur PC-Projektionen zu machen, sondern auch Filmvorführungen zu tätigen, katapultierte das Ding in eine absolut teure Zolltarifnummer, obwohl es sonst zollfrei gewesen wäre. Und das wegen 1 Stecker an einem ansonsten baugleichen Gerät.
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