Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von JodlerFed
    Ein Kauf über eine Zahlung mit Paypal schließt die Annahme beider Seiten der dortigen AGB und damit Vorgaben ein.


    Und wenn der Käufer den Versand per Päckchen wünscht/dem zustimmt und der Verkäufer per Päckchen sendet... hat sich dann alleinig der Verkäufer über die AGB hinweggesetzt oder hätte nach deiner Argumentation nicht auch der Käufer wissen müssen, dass ein Versand per Päckchen gegen die AGB verstößt, die er ja angenommen und die Vorgaben dazu akzeptiert hat? ;)

  • Die letzten Beiträge zeigen sehr schön, warum "Mein Gutes Recht" so nicht funktioniert.


    Denn wie das "Gute Recht" aussieht, ist keineswegs eindeutig definiert ... und wenn man unter dem Zusatz "Mein" gleich noch eine eigene Definition mitbringt, ist auch das nicht wirklich hilfreich. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Und wenn der Käufer den Versand per Päckchen wünscht/dem zustimmt und der Verkäufer per Päckchen sendet... hat sich dann alleinig der Verkäufer über die AGB hinweggesetzt oder hätte nach deiner Argumentation nicht auch der Käufer wissen müssen, dass ein Versand per Päckchen gegen die AGB verstößt, die er ja angenommen und die Vorgaben dazu akzeptiert hat? ;)


    was ist nun ausschlaggebend bei deinem Posting hier , das Fragezeichen oder das Smilie?


    beim wirkl. Fragezeichen ..... aber lesen kannst du noch selber ? >


    https://cms.paypal.com/de/cgi-…D=ua/BuyerProtection_full


    Punkt 4.1


    Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

  • Neues (und bestimmt schon mal behandeltes) Thema:


    Hab bei ebay (als Privater) von Privat was gekauft.
    Bezahlt wurde per Überweisung.
    Es gab keine andere Option als "Päckchen" als Versand.
    Nach einer (versicherten) Alternative habe ich nicht gefagt.


    Und es kam wie es kommen musste:
    Das Päckchen (bzw der Luftpolsterbriefumschlag in dem der VK es tatsächlich verschickt hatte) kam natürlich nicht an. (Zeitraum: Zahlung erhalten und angeblich verschickt am 26.3. - bis heute nix, denke der Zeitraum ist lang genug)
    Aktuell hat er laut Bewertungen das gleiche Problem bei einem anderen Käufer (Neutrale Bewertung ebenfalls am 26.3. - leider habe ich das zu spät gesehen).
    "Glauben" tu ich ihm schon, daß er es verschickt hatte, aber das ist eher nebensächlich.


    Die Frage ist jetzt:
    --> Kann ich mein Geld zurück verlangen?
    --> Wie weiter handeln? (Vielleicht so: klick )


    IMHO ist der VK raus, wenn er die Ware an den Frachtführer übergeben hat (Gefahrenübergang).
    Nur, muß er das (wie auch immer, einem Beleg wie eine Trackingnummer oder dergleichen hat er ja nicht) auch nachweisen?



    Ganz grundsätzlich:
    Einerseits ist das Gesetz ja gut gedacht, nur wäre Betrug ja Tür und Tor geöffnet, wenn jeder VK bei unversichertem Versand sagen könnte "hab mein Soll erfüllt, oder?
    Das kann ja irgendwie nicht ganz im Sinne des Erfinders gewesen sein... :confused:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Kurz und knapp:


    Wenn der VK den Versand nachweisen kann (Beleg über Briefmarken, Zeuge, etc.) ist er damit raus und das ist auch genau so gedacht. Wenn kein versicherter Versand angeboten wird und du aber welchen willst, dann kaufe dort nicht oder frage vorher nach.


    Von daher verstehe deine Frage nicht. -> Und auch teilweise auch manch andere Frage hier im Thread nicht. Es zwingt ja keiner zu kaufen (verkaufen).

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi


    Ganz grundsätzlich:
    Einerseits ist das Gesetz ja gut gedacht, nur wäre Betrug ja Tür und Tor geöffnet, wenn jeder VK bei unversichertem Versand sagen könnte "hab mein Soll erfüllt, oder?
    Das kann ja irgendwie nicht ganz im Sinne des Erfinders gewesen sein... :confused:


    Der Erfinder/Gesetzgeber setzt eben voraus,dass man mitdenkt und auch dann so handelt und ggf. paar Groschen mehr für den versicherten Versand investiert .;)


    Wäre es andersrum könnte ja der Käufer immer behaupten er habe die Sendung nicht erhalten;das wäre selbst nach Wochen möglich.....


    P.S:
    Päckchen/DHL:3,99€
    Päckchen/Hermes:3,70/3,80 (versichert bis 50€)
    Paket/Hermes:ab 4,50€ (versichert bis 500€)

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wenn der VK den Versand nachweisen kann (Beleg über Briefmarken, Zeuge, etc.) ist er damit raus und das ist auch genau so gedacht.


    Danke, dann hab ich mir das doch richtig gedacht!
    Das ist nämlich der Knackpunkt denke ich!
    Nen Beleg kannst ja knicken, der könnte ja für Marken für sonst was stehen!
    Und der Zeuge müsste ja sowohl das Einpacken als auch das Versenden bezeugen können, sprich am Schalter nebendran gestanden haben!?


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Wäre es andersrum könnte ja der Käufer immer behaupten er habe die Sendung nicht erhalten;das wäre selbst nach Wochen möglich.....


    Ok, nicht bedacht. ;)


    Und was lernen wir daraus:
    Nicht nur für den Käufer ist es besser wenn versichert verschickt wird, sondern auch für den Verkäufer!
    :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    ...
    Und der Zeuge müsste ja sowohl das Einpacken als auch das Versenden bezeugen können, sprich am Schalter nebendran gestanden haben!?
    ...


    Nö, der steht nicht nebendran, sondern erledigt das gleich alles selbst - und unterschreibt dann einen vorbereiteten Beleg.


    Eine persönliche Mitwirkung des VK ist dabei entbehrlich ... wir wollen ja keine Manpower sinnlos verfeuern. :p

  • Ich präzisiere mal:


    Der VK kann recht einfach belegen, dass er verschickt hat. Ein Sachzeuge (Sachverhaltszeuge wie Ehepartner, Freund, etc.) hat einen sehr hohen Beweiswert. Ein Kauf von Briefmarken am Versandtag ein Beleg für den Versand. Von daher sehr einfach für den VK zu beweisen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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