ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
6 Monate ist man in der Gewährleistung als Verkäufer beweispflichtig, danach gilt die Beweislastumkehr.
Was du meinst gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf und dann ist es so, dass die Beweistlastumkehr nach 6 Monaten nicht mehr gilt.
Ist hier aber egal, da es ein Privatverkauf war und diese Regelung somit nicht einschlägig.