Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Das Kind ist ja nunmal schon in den Brunnen gefallen und liegt noch dort. :)


    Der Wert des Buches ist 60 Euro. Per Sofortkauf wurde es für 24 Euro verkauft.


    Was wäre, wenn mein Bekannter das Buch an keinen von beiden verauft und auch später nicht mehr? Der 2. (Sofort)käufer verzichtet ja onehin.


    Vielen Dank. :)


  • Sollte zwischen deinem Bekannten und dem ersten "Höchstbieter" ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein, hat der "Höchstbietende" gegen deinen Bekannten den Anspruch auf Lieferung und Übereigung des Buches Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung.


    Diesen Anspruch kann der Verkäufer versuchen einzuklagen bzw. kann er bei Nichtleistung seitens deines Bekannten vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.


    Bezüglich des zweiten Verkaufs sollten sich ja keine Probleme ergeben, da dieser Käufer auf seine Rechte verzichtet und deiner Bekannter auch keine Kaufpreizahlung von diesem verlangt.


    Das Verhalten des ersten Käufer ist natürlich nicht die feine englische. Sollte die Beschreibung des Buches nicht eindeutig sein, kann dein Bekannter ihm ja noch einige "Überraschungen" bereiten :D


    Aber: Wieso macht man sich wegen 7€ Differenz so einen Ärger :confused: Wieso verlangt er dann wieder nur 24 Euro?


    Bei diesem Preis würde ich auch eher auf einen bellenden Hund tippen. Vielleicht noch ein wenig abwarten ob sich noch was tut.


    Laut google könnte es ein Diplom-Physiker sein, klar dass dem ein wenig langweilig ist....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • :D


    Nicht jeder ist ja gerade eine geborener Verkäufer.
    Beim zweiten mal, hat er ja immerhin eine Steigerung des Startpreises um 1000 Prozent, von 1 auf 10 Euro bewerkstelligt und auch einen mehr als doppelt so hohen Sofortkaufpreis angesetzt.


    Mal ganz allgemein gefragt:


    Das ist ja die Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, oder nicht.
    Die Auktion wurde ja 1-2 Sekunden vor Beendigung, vorzeitig vom Verkäufer beendet. :) Vor Beendigung werden ja die Gebote erst gestrichen.


    Aber es hätte ja auch sein können, dass noch in der letzten halben Sekunde jemand anderes den Höchstbietenden überboten hätte.


    Also, wozu ist denn dann die vorzeitige Beendigung dann gut? Wenn das vielleicht rechtlich keinen Sinn macht, wozu läuft dann die Auktion eine bestimmte Zeit (1,3,7,10 Tage). Und wieso ist man erst nach regulärem Ablauf der Auktionszeit derjenige, der als Höchstbieter feststeht und den Artikel kaufen kann?


    Fragen über Fragen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von TheStarOFF
    :D


    Nicht jeder ist ja gerade eine geborener Verkäufer.
    Beim zweiten mal, hat er ja immerhin eine Steigerung des Startpreises um 1000 Prozent, von 1 auf 10 Euro bewerkstelligt und auch einen mehr als doppelt so hohen Sofortkaufpreis angesetzt.


    Aber immer noch unterhalb der Hälfte des Wertes...


    Zitat


    Das ist ja die Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, oder nicht.
    Die Auktion wurde ja 1-2 Sekunden vor Beendigung, vorzeitig vom Verkäufer beendet. :) Vor Beendigung werden ja die Gebote erst gestrichen.
    Aber es hätte ja auch sein können, dass noch in der letzten halben Sekunde jemand anderes den Höchstbietenden überboten hätte.


    Ja, wenn auch unwahrscheinlich. Aber derjenige, der nun das Buch begehrt, war nun einmal zum Endzeitpunkt des Angebots, der quasi den Zuschlag ersetzt, Höchstbietender.


    Und dein Bekannter hat mit seinem Angebot (Einstellen der Auktion) jedem ebay-Mitglied angetragen, an den Höchstbietenden im Zeitpunkt des Endes der Auktion zu verkaufen.


    Meiner Meinung nach konnte dein Bekannter diese Angebot nicht mehr beseitigen. Ebenso sieht das das LG Berlin, siehe dein Urteil.



    Es liegt kein Anfechtungsgrund vor, eine Anfechtung wäre wenn denn ein Anfechtungsgrund vorläge wohl auch verfristet.


    Auch ist deinem Bekannten die Leistung nicht unmöglich


    Zitat


    Also, wozu ist denn dann die vorzeitige Beendigung dann gut? Wenn das vielleicht rechtlich keinen Sinn macht, wozu läuft dann die Auktion eine bestimmte Zeit (1,3,7,10 Tage). Und wieso ist man erst nach regulärem Ablauf der Auktionszeit derjenige, der als Höchstbieter feststeht und den Artikel kaufen kann?



    Das musst du ebay fragen...


    Entscheidend ist, was dein Bekannter rechtlich erklärt hat. Und das ist nunmal gewesen, dass er bereit sei, an den zum Endzeitpunkt des Auktion Höchstbietenden zu verkaufen. Dass es seitens ebay eine "technische Möglichkeit" gibt, dieses Angebot aus der "Welt zu schaffen", ändert an dessen rechtlicher Wirksamkeit nichts. Eine Ausnahme würde nur die Irrtumsanfechtung darstellen (hier könnte man das Beenden des Angebots mittels genannter Option in laiengünstiger Auslegung als Anfechtungserklärung auffassen), eine solche kommt vorliegend aber nicht in Betracht.


    Umgekehrt lässt sich diese Problematik natürlich auch auf das "Zurückziehen" eines Gebotes durch den Interessenten übertragen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hat ebay momentan email Probleme? Bekomme keine mails von ebay mehr...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Hat ebay momentan email Probleme? Bekomme keine mails von ebay mehr...


    Habe eben eine Frage eines potentiellen Käufers bekommen, sollte also gehen.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Problem.....


    Handys als defekt verkauft......


    Käufer mokiert sich über die Geräte......


    Nennt mir defekte Details ,meckert über die Artikelbeschreibung und will Rücknahme.


    Wortlaut:


    "Sie beziehen sich darauf, dass es keine Garantie gibt. Bei Kaufverträgen
    gilt eine Gewährleistungsfrist. Der Unterschied sollte ihnen bekannt
    sein."


    Ich habe die Geräte AUSDRÜCKLICH als Defekt angeboten,wie und warum die Handys nicht funzen entzieht sich meiner Kenntnis.Muss ich jeden Schei** mittlerweile Ein-und Ausschliessen auch wenn mir die Defekte gar nicht bekannt sind ?!?


    Tipps ?????


    yox

    Nix..............



  • Das kommt konkret auf den Einzefall an.


    Wenn du ein Handy als defekt verkaufst, meintwegen schreibst, dass es sich nicht mehr einschalten lässt, haftest du natürlich nicht für die Funktionsfähigkeit des Handys.


    Ist dieses Handy aber verbastelt, d.h. fehlen Bauteile auf der Platine, oder das Display ist zerstört, ohne dass dies erwähnt wurde, stellt dies ohne weiteres trotz "Verkauf als defekt" einen Sachmangel dar.


    Ob du für diesen überhaupt haften musst, ist wiederum eine Frage der Verjährung. Hast du dich von der mängelhaftung wirksam freigezeichnet, dann sind die Ansprüche des Käufer gegen dich aus Mängelhaftung bereits verjährt.


    Meiner Meinung nach sollte es keinen Unterschied machen, ob du nun Garantie, Gewährleistung oder Mängelhaftungs ausschliesst.


    Nach Auslegung wird man zu dem Ergebnis kommen, dass du gerade nicht für Sachmängel haften wolltest, und nicht nur eine gar nicht übernommenen Garantie auschließen möchtest.


    Der Käufer soll dir im BGB das Wort "Gewährleistung(sfrist)" mal zeigen, da wird er sich schwer tun....


    Ob du die Sachmängelhaftung wirksam auschließen konntest, bestimmt sich jedoch noch nach weiteren Umständen. Waren dir die gerügten Fehler so es denn Sachmängel sind bekannt, wurden diese von dir also arglistig verschwiegen, kannst du dich auf einen solchen Haftungsausschluss nicht berufen.


    Ohne link zum Angebot kann man dir aber nichts genaues sagen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • @ booner


    Danke erstmal.....hab mich bereit erklärt die Dinger zurückzunehmen(wg. 5 € habe ich kein Bock auf Gezanke).


    Frage:


    Was ist mit Einstell und Provision seitens eBay ?
    Kann ich da was zurückbekommen ?
    Und wer zahlt den Rückversand ?


    Thx



    yox

    Nix..............

  • Du kannst bei Ebay einen Streitfall aufmachen und einfach das Verfahren nicht bezahlter Artikel nutzen, da bekommst du zumindest die Einstellgebühren wieder.
    Ansonsten hat der Käufer den Versand zu trage, da du als Privatperson verkauft hast.


    Aber wegen 5.- € würde ich nicht nachgeben, defekt ist defekt und du haftest da nicht. Für die 5.-€ arbeitet kein Anwalt der Welt.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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