Also mit dem Verweis auf die Minerjährigkeit, würde ebay den Schwachsinn jedenfalls prüfen und wohl zwecks gesunden Menschenverstandes den Eintrag löschen.
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Also mit dem Verweis auf die Minerjährigkeit, würde ebay den Schwachsinn jedenfalls prüfen und wohl zwecks gesunden Menschenverstandes den Eintrag löschen.
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Typischer gestörter Ebayanfänger, schreib einfach einen entsprechenden Kommentar und seine Bewertung und laß das Verfahren mit unzuverlässigen Käufern durchlaufen.
Und hau ihm natürlich eine passende Bewertung rein.
Mehr wirst du leider nicht tun können.
hab jetzt mal an ebay geschrieben
warte jetzt auf die antwort
danach werde ich die eBay gebühren von ebay zurückfordern
Den Artikel verkauf ich ihm jetzt nicht oder? Will ich gar nicht mehr, bei dem Verhalten.
ZitatOriginal geschrieben von Stev2000
ARGH :flop: :flop: :mad: :mad:
Das ist doch zum heulen. Dann muss ich ihn wohl oder übel überzeugen die Bewertung zurückzunehmen. Und das mit meinen schlechten Französischkenntnissen.
hallo,
warum verkaufst du dann bei ebay frankreich?
sorry, wenn es nen grund gab, ich erkenn aber momentan keinen.
das a925 ist dort viel beliebter und geht viel höher raus als in deutschland (teilweise 300€)
Ich hab mir mal den Fall genau angeschaut. Ergebnis:
Deine Chancen stehen gut, dass ebay die neg. Bewertung wieder streicht.
Das ebay grundsätzlich keine Bewertungen streicht ist falsch!
Wichtig ist, dass Du asap das Programm "unzuverlässige Käufer" aktivierst und die Gutschrift der Angebotsgebühr und Verkaufsprovision beantragst. Wo kein Auktionsabschluß stattgefunden hat, sollte auch keine Bewertung möglich sein... ![]()
Ich hatte vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall mit Bewertungsabgabe seitens des Käufers innerhalb weniger Stunden - da hat ebay ohne Probleme gelöscht. Ein Blinder mit Krückstock sieht, dass hier wieder jemand aus Spaß ne negative gegeben hat.
Nicht vergessen: vorher noch ne neg. Rückbewertung abgeben. Nach Abschluß des Gutschriftverfahrens geht das nicht mehr... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von dotwin
Das ebay grundsätzlich keine Bewertungen streicht ist falsch!
Genau so steht es aber in den eBay-Richtlinien (oben verlinkt). Alle dort genannten Ausnahmen treffen hier zunächst nicht zu. Von daher wäre es schon auch für andere interessant, was bei deinen (Stev2000) Anstrengungen herauskommt und ob eBay da tätig wird. ![]()
Natürlich sieht jeder, daß die Bewertung so nicht hätte abgegeben werden dürfen, aber wenn du mal etwas googelt hast und/oder in den Richtlinien stöberst (was ich in einem etwas ähnlichen Fall mal ausgiebiger getan habe), dann wirst du leider feststellen, daß du dann bei eBay einen kulanten Mitarbeiter gefunden hast und daß andere nicht so behandelt wurden sondern eben mit Verweis auf die klare Richtlinie keine Rücknahme möglich war.
Ciao,
hätte nur mal eine Frage.
Und zwar habe ich eine Xtra Karte gekauft, und habe für diese einen versichterten Versand bezahlt. Und zwar 7 Euro. Jetzt kam sie an, in einem normalen Kuvert mit einem Aufkleber der Post "Einschreiben Einwurf" Wert 2,15 Euro. Das Teil war im Briefkasten, trotz allem ich zu Hause war. Also kann es doch eigentlich nicht versichert gewesen sein? Oder? Finde ich dann schon happig und dreist, falls es wirklich nicht versichert war.
Ciao Vito
PS: vielleicht noch ne kleine Frage, die zwar hier nicht hinpasst, aber zur Karte gehört. Ich mußte keine Umregestrierung machen. Also per Ebay gekauft und kam dann zugeschickt. Sollte ich noch ne umregestrierung machen? Vorteile/Nachteile (für mich)? Ich werde nach her mal die Suche anschmeissen ![]()
Das mit den Versandkosten ist leider gängig bei eBay.
Die Vk's verdienen halt an den mehrgezahlten Versandkosten, die der Käufer in Erwartung auf ein Paket auf den Tisch legt.
Ich ärger mich auch immer wieder über solche Machenschafften. Daher hab ich mir angewöhnt, solche Billigartikel (wie Datenkabel, Miniantennen usw.) lieber hier im Laden kaufe, anstatt den Vk's das Geld in den Rachen zu werfen, bloß weil ein derart großer Konkurenzkampf bei eBay vorhanden ist.
Und ausserdem spart man sich Zeit. Brauche nicht erst zu überweisen und zu hoffen, dass ich den Artikel in einer Woche im Briefkasten habe. ![]()
Greetz
So, jetzt hab ich mal wieder eine Frage:
Ich versteigere einen Artikel, der Käufer zahlt nicht. Daraufhin bekommt er über eBay ne Zahlungsaufforderung und wenn die auch nicht fruchtet, kann ich meine Gebühren zurückverlangen. Soweit so gut.
Nun ist es aber doch wohl so, dass ich nach der Gebührenerstattung keine Möglichkeit mehr habe, mein Gegenüber zu bewerten. Das muss ich sagen, will ich so nicht hinnehmen. Andere Verkäufer sollen ruhig wissen, dass er nicht immer zahlungsbereit ist.
Kann ich vor der Rückerstattung die Person negativ bewerten und danach meine Talern fordernr?
Ich wills nicht unbedingt probieren, mit dem Resultat, dass ich nach der Bewertung kein Geld mehr bekomme.
Auf der anderen Seite, würde ich gerne wissen, wie lange es dauert, bis mir das Geld gutgeschrieben wird. Ist das eine Sache von zwei Minuten oder 3 Tagen, d.h. ließt das erst ein Mitarbeiter des Auktionshauses gegen?
Das Ganze soll im Enteffekt den Sinn haben, dass cih der Knalltüte von Käufer eine negative Bewertung reinhaue, ich ein Geld wiederbekomme und mein Gegenüber nicht mehr die Möglichkeit hat mich im Gegenzug aus Rache auch unschön bewertet:
Greetz
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