Das ist normal. Scheinbar werden nicht alle Artikelnummernbereiche in Echtezeit in den Suchindex übernommnen...
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Was ist das für ein Cover ( 6310i )
Hallo zusammen,
beim Surfen auf ebay fand ich diese Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…6893&item=6371034331&rd=1
Wer kann mir sagen, ob es ein Original Nokia Cover ist oder nicht? Mir ist ( glaub ich ) zuvor so eins noch nie aufgefallen.
btw: Kann man eigtl. in einer Karosserielackierwerkstatt sein Cover lackieren lassen? ( ein bisschen Farbe werden sie ja wohl noch über haben oder? )
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Auf mich wirkt es wie ein Fake.
Auch die Delle im Logoclip ist untypisch, und typisch bei den Fake-Covern für das 6310(i) sind die Rundungen in den "Ecken" des Displayausschnitts. Die sind bei originalen Covern etwas eckiger.
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Ich klinke mich hier mal ein.
Klingt komisch, is aber so....
Folgender Sachverhalt : Ich habe bei ebay Software erworben.
Nun ist heute meine CD angekommen - in einem Einschreiben, welches von oben bis unten voller Chinesischer Schriftzeiche ist und irgendow in China abgeschickt wurde -
auf der Frankierung steht tatsächlich " 26 Yen
"Die CD sieht eigentlich recht original aus, nur beschleichen mich da gewaltige Zweifel.... ein Betriebssystem auf einer CD, und die kommt aus China .... ich bin ja ein recht gutgläubiger Mensch, aber bei mir schrillen alle Alarmglocken. :mad:
Was würdet Ihr machen?
Das Ding sofort zur Polizei tragen?
Beim Rechteinhaber (Hersteller) nachfragen?
Oder einfach im Garten vergraben, um sich Riesenärger zu ersparen? -
Du hast es gutgläubig erworben. Ich würde an deiner Stelle mal an den Recheinhaber treten.
War das IMHO bei Microsoft nicht sogar so, dass die einem ein Original bieten, wenn man denen die Kopie zuschickt, samt Info wo man das her hat?
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Es ist eine CD mit Mac OS 10 Jaguar.
Stammt lt. Beschreibung aus einem IBook G4.Also mal bei Apple D nachfragen.
Ich möchte halt erstens keinen Ärger deswegen und zweitens habe ich ja knapp 40 € dafür bezahlt... und so wie ich ebay kenne, machen die mir auch noch Ärger deswegen, geschweige denn daß ich die 40 € je wiedersehe...

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ZitatAlles anzeigen
So, jetzt hab ich mal wieder eine Frage:
Ich versteigere einen Artikel, der Käufer zahlt nicht. Daraufhin bekommt er über eBay ne Zahlungsaufforderung und wenn die auch nicht fruchtet, kann ich meine Gebühren zurückverlangen. Soweit so gut.
Nun ist es aber doch wohl so, dass ich nach der Gebührenerstattung keine Möglichkeit mehr habe, mein Gegenüber zu bewerten. Das muss ich sagen, will ich so nicht hinnehmen. Andere Verkäufer sollen ruhig wissen, dass er nicht immer zahlungsbereit ist.
Kann ich vor der Rückerstattung die Person negativ bewerten und danach meine Talern fordern?
Ich wills nicht unbedingt probieren, mit dem Resultat, dass ich nach der Bewertung kein Geld mehr bekomme. Auf der anderen Seite, würde ich gerne wissen, wie lange es dauert, bis mir das Geld gutgeschrieben wird. Ist das eine Sache von zwei Minuten oder 3 Tagen, d.h. ließt das erst ein Mitarbeiter des Auktionshauses gegen?
Das Ganze soll im Enteffekt den Sinn haben, dass cih der Knalltüte von Käufer eine negative Bewertung reinhaue, ich ein Geld wiederbekomme und mein Gegenüber nicht mehr die Möglichkeit hat mich im Gegenzug aus Rache auch unschön bewertet.Da ja jetzt alle relevante Themen beantwortet wurden, würde ich gerne mein eigenes Thema noch mal hochholen und um Meinungen bitten.

Greetz
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Mir ist generell neu, dass man nach Provisionsgutschrift nicht mehr bewerten können soll. Woher hast du das?
Eine negative Bewertung vor dem Antrag auf Gutschrift dürfte jedenfalls keinerlei Einfluss auf den Ablauf der Provsionsgutschrift haben.
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Zitat
Original geschrieben von booner
Mir ist generell neu, dass man nach Provisionsgutschrift nicht mehr bewerten können soll. Woher hast du das?Das glaub ich sogar hier im TT gelesen zu haben, mit der Begründung, dass bei Rückerstattung der Gebühren kein Verkauf eines Artikels zustande gekommen ist.
Aber frag bitte nicht weiter, wo genau ich das gelesen habe.. :confused:
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So, ich nochmal. Schonaml sorry für ein Doppelposting.
Ich hatte nun ja zwei Streitfälle an denen ich ein wenig testen konnte.
1. Legt man einen Streitfall nieder um die Gutschrift einer Provision zurüchzubekommen, hat man keine Möglichkeit mehr den anderen Beteiligten zu bewerten.
Somit hat dieser Käufer Glück gehabt, dass er von mir keine negative Bewertung erhalten hat. Andererseits wurde er glaub ich durch mich gekickt! Hat auch sein gutes!!
2. Bewertet man einen Käufer bevor man eine Gutschrift einfordert, bekommt man trotzdem die Gutschrift erstattet.
Somit hat diese Käuferin jetzt eine negative mehr!
Zu hoffen bleibt nur, dass "duermeierrosi" jetzt nicht auch noch die Möglichkeit hat, mich zu bewerten.
So das wars!
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