Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    So. Der Verkäufer hat sich nun schon seit 4 Tagen nichtmehr gemeldet und auf keine Mail mehr geantwortet. Das Geld hat er aber schon. :(


    Wie soll ich weiter vorgehen? Was ist zu empfehlen? (...ist mein erstes Mal, dass ich ein Problem mit Ebay habe.)


    Gruß


    Hallo,


    es ist nun knapp einen Monat her, dass ich mir die Ware bei Ebay ersteigert hatte.


    Laut Verkäufer, hat dieser dreimal versucht, mir die Ware zuzusenden. Bereits nach der ersten "angeblichen" Fehlzustellung, habe ich dem Verkäufer geschrieben, dass er mir den Versanddienst und die Trackingnummer mitteilen soll, wenn die Ware das nächste Mal versendet wird. Natürlich hat er dies nicht gemacht, sondern lediglich zwei weitere Male geschrieben, dass er die Ware versendet hat. Die Ware ist bis heute nicht angekommen.


    Nun habe ich eine Meldung bei Ebay gemacht. Allerdings kann man ja dort seinen "Fall" nicht genauer beschreiben. :( Was geschieht als nächstes? Wie soll ich am besten weiter vorgehen? Einen Anwalt einschalten? Strafanzeige erstatten? Besteht evtl. die Möglichkeit, das Geld von der Bank zurücküberweisen zu lassen? Es handelt sich um einen Betrag von über 800 Euro.


    Für Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!


    Gruß

  • Re: eBay Bewertungen


    Zitat

    Original geschrieben von fieselschweif
    Habt ihr in letzter Zeit auch eine Verschlechterung der Bewertungsmoral der eBay-Mitglieder festgestellt?


    Ich muss jeder zweiten Bewertung hinterher rennen, dass nach einem Monat überhaupt was geschieht. Oft genug wird die Sache aber ausgesessen, ohne Antwort auf Emails... :mad:


    Es gehört doch eigentlich zum Prinzip von eBay, nach erfolgreicher (oder eben nicht erfolgreicher) Abwicklung eine Bewertung abzugeben?


    Hab ca. die Haelfte der Bewertungen, die ich haette bekommen muessen, nicht bekommen. Hab auch alle schon angeschrieben, ob alles in Ordnung war und dass ich mich ueber eine Bewertung sehr freuen wuerde. Leider keine Reaktion. Ist jetzt auch schon ueber einem Monat her :(

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

  • ebay und Nigeria - was tun?


    Mann, mann, mann... :mad:


    Ich hab einen Riesenhals. Ein von mir gestern eingestellter Artikel (SK, 509 EUR) wurde eben zum zweiten Mal von einem Faker aus Nigeria gekauft... :( Ich hab den Artikel nun zum dritten Mal eingestellt... Ausserdem muss ich nun meinen Gebühren (inzw. über 50 EUR) für diesen Sch**ß wieder beim ach so hilfsbereiten ebay Kundendienst hinterherlaufen... :mad:


    Kann man da nix machen? Hat jemand eine Idee?



    Ruben :cool:

    Chuck Norris does not sleep - he waits.

  • Guter Tipp, danke. Hab ich jetzt gleich mal gemacht. :top:



    Ruben :cool:

    Chuck Norris does not sleep - he waits.

  • ... und noch mehr kannst Du einschrenken.


    Nach dem ich das alles bei mir auch mal scharf geschaltet habe klappt es jetzt auch wieder. Seit dem hat keiner mehr was aus Schweden, USA etc. gekauft und wollte es nach Nigeria haben.


    Der Tip kam aber von Ebay. Ich habe auch böse Email an die geschrieben.


    Viel Glück ;)
    Noe

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • So war das nicht gemeint. Wenn Du auf die Sichherheitspage gehst siehst Du das Du noch einiges einschränken kannst.


    Von wegen Gebote, ob er was wann bei Dir gekauft hat etc.


    Ich habe das alles scharf gestellt was ging. Dieses mache ich aber nur bei SK ab einem gewissen Wert.


    Gruß
    Noe

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Hallo,
    es ist nun knapp einen Monat her...,
    ...Die Ware ist bis heute nicht angekommen...


    ...Was geschieht als nächstes? Wie soll ich am besten weiter vorgehen?


    Hi!
    Wies weitergeht (über Ebay) kann ich dir leider auch nicht sagen, aber ich würde es eigentlich auch erstmal so versuchen:

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDR
    ...ruf ihn freundlicherweise an (sofern du die Nummer hast).


    Du hast zwar geschrieben:

    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Ich habe leider keine Nummer von ihm.


    Aber in der Bestätigungsmail vom Kauf sollte doch die Anschrift des Verkäufers drin sein, oder? War bei mir immer so... Dann Nummer raussuchen und anrufen!?
    Ansonsten: Andere Käufer anschreiben, Problem schildern, und fragen ob sie auch welche hatten und mit Adresse/ (Telefon-)nummer aushelfen können! :top:
    Auch kein Erfolg:
    Anschreiben, Klärung über Ebay reinschreiben und sagen der Eimer soll dich gefälligst mal anrufen!! :rolleyes:
    Wenn gar nichts kommt (er kann die angeblichen fruchtlosen Zustellversuche doch sicher mit Einlieferungsquittungen belegen!? ;) ), dann mit Strafanzeige drohen! Das sollte wirken.
    Ach ja, und in Verzug setzen (schriftlich, 2 Wochen Frist zur Lieferung oder Rückzahlung der Kohle) und Rücktritt vom Vertrag androhen. Nach 2 Wochen wieder schriftlich vom Vertrag zurücktreten und beim (ortsansässigen) Amtsgericht nen nen Vollstreckungsbescheid (heißt das so?) beantragen! Dann hast du nen Titel, und er MUSS reagieren, sonst kommts zur Verhandlung...
    Andere Meinungen?
    Sonst schonmal viel Erfolg... :(

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Nach 2 Wochen wieder schriftlich vom Vertrag zurücktreten und beim (ortsansässigen) Amtsgericht nen nen Vollstreckungsbescheid (heißt das so?) beantragen! Dann hast du nen Titel, und er MUSS reagieren, sonst kommts zur Verhandlung...
    Andere Meinungen?


    Du meinst sicher Mahnbescheid. Der geht nur auf Geld, Anspruchsteller will hier aber Übereignung. Einen vollstreckungsfähigen Titel hat er erst, wenn er erfolgreich geklagt hat.

    ...

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