ZitatOriginal geschrieben von Tipsy
Du meinst sicher Mahnbescheid. Der geht nur auf Geld, Anspruchsteller will hier aber Übereignung. Einen vollstreckungsfähigen Titel hat er erst, wenn er erfolgreich geklagt hat.
Er kann den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und ggf. Schadensersatz geltend machen, dann ist ein Mahnverfahren statthaft.