Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Du meinst sicher Mahnbescheid. Der geht nur auf Geld, Anspruchsteller will hier aber Übereignung. Einen vollstreckungsfähigen Titel hat er erst, wenn er erfolgreich geklagt hat.


    Er kann den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und ggf. Schadensersatz geltend machen, dann ist ein Mahnverfahren statthaft.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hatte es so verstanden daß er noch an Übereignung der Sache interessiert ist. Da bringt ihm Schadensersatz wenig. Und falls er nach erfolgtem Rücktritt noch SE will, wird der Gegner Widerspruch erklären und er ist wieder bei der Klage.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Hatte es so verstanden daß er noch an Übereignung der Sache interessiert ist. Da bringt ihm Schadensersatz wenig. Und falls er nach erfolgtem Rücktritt noch SE will, wird der Gegner Widerspruch erklären und er ist wieder bei der Klage.


    Klar, ist gehüpft wie gesprungen, wenn einer nicht zahlen will :D Daher erst mal ein einfaches Anwaltschreiben, kost nicht viel. Wer dann nicht zahlt, widerspricht wahrscheinlich auch dem Mahnbescheid.


    Vor allem sollte man vorher versuchen zu klären, ob der Schuldner seine Leistungshandlung definitiv nicht erbracht hat.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Du meinst sicher Mahnbescheid.


    Richtig, meinte ich... :rolleyes: :top:

    Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Der geht nur auf Geld, Anspruchsteller will hier aber Übereignung.


    DAS ist die große Frage... ;)
    Nach so nen Hickhack und wenns nicht der Supi-Dupi-Hammer-Laptop ist, dann hätt ich schon längst keinen Bock mehr drauf. Ergo: Kohle zurück! (Meine Meinung)


    Ist es nicht so, daß mann wenn man vom Kaufvertrag zurücktritt auch keinen Anspruch auf Schadenersatz mehr hat? :confused:


    Sonst wäre sowas ja ne Idee, Billig-Laptop nicht geliefert (weil dem VK zu billig, oder was auch immer), gleichen/ ähnlichen kaufen und auf die Differenz klagen. Das sollte funtionieren.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Vor allem sollte man vorher versuchen zu klären, ob der Schuldner seine Leistungshandlung definitiv nicht erbracht hat.


    DAS meinte ich auch mit anrufen versuchen, oder wie auch immer Kontakt aufnehmen. Ich vermute stark, daß das Problem auf "mangelnde Kommunikation(sbereitschaft des VK)" zurückzuführen ist, und warsch einfacher zu klären ist als man denkt...
    Sonst hilft halt echt nur noch das hier...:

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Daher erst mal ein einfaches Anwaltschreiben, kost nicht viel.


    Chung77, du bist dran! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Chung77, du bist dran! :top:


    Danke, für eure Hilfe und eure Tipps!


    Einlieferungsquittungen hat er sicher nicht. Denn sobald ich den Namen des Versanddienstes und die Trackingnummer/Auftragsnummer haben wollte, bekam ich darauf keine Antwort. Es wurde mir lediglich per Email mitgeteilt, dass die Ware (erneut) versendet wurde.


    ...auch auf die eindringliche Bitte, mich doch umgehend anzurufen, bekam ich natürlich keinen Anruf.


    Daraufhin hatte ich ihm eine letzte Lieferfrist von 7 Tagen gewährt (nachdem ich bereits einen Monat gewartet hatte). Nach Ablauf dieser Zeit, habe ich eine Meldung bei Ebay gemacht und dem Verkäufer gleichzeitig drei Vorschläge gemacht:
    1. Er liefert umgehend die bestellte Ware UND teilt mir unbedingt Versanddienst und Trackingnummer/Auftragsnummer mit, oder
    2. das bereits, von mir, bezahlte Geld wird binnen 5 Werktagen zurücküberwiesen, oder
    3. ich hole die Ware direkt bei ihm ab (ich habe gesehen, dass der "Warenstandort" in Hessen ist, wo ich demnächst mal hin muss). Dazu müsste er mir aber seine Adresse und seine Telefonnummer mitteilen.


    Daraufhin habe ich eine Antwort erhalten, dass er meine Kontodaten für die Rücküberweisung benötigt. Diese habe ich ihm gegeben und (wie oben bereits erwähnt) 5 Werktage frist gegeben - diese läuft am Dienstag ab. ...allerdings rechne ich nicht mit einer Rückzahlung. :(


    Anschließend gedenke ich, ihm mit einer Strafanzeige (Betrug) zu drohen und zum Amtsgericht zu gehen (lohnt sich das bei einem Streitwert von rund 830 Euro?). Doch zuvor müsste ich ihm wohl schriftlich (per Einschreiben/Rückschein) damit drohen und ihm ab Erhalt dieses Schreibens erneut eine Frist von rund zwei Wochen geben, damit ich etwas schriftlich habe (richtig?).


    Andere "Kunden" kann ich leider nicht ersehen, da die Bewertungsliste vom Verkäufer so eingestellt wurde, dass man nichts herausbekommen kann. Der Verkäufer hat 98,7% positive Bewertungen, bei 227 Stimmabgaben. Insgesamt gibt es 3 negative Bewertungen, die allesamt im letzten Monat abgegeben wurden. In diesem Zeitraum wurden aber auch 20 positive Bewertungen abgegeben. Mehr kann ich leider nicht in Erfahrung bringen. :( ...keine Telefonnummer, keine Adresse.


    Meine Fragen sind etwas im Text "versteckt". Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhin Rat geben?! Danke!


    Gruß


    PS: Ich will nur noch mein Geld zurück. Die Ware ist mir mittlerweile, egal. :rolleyes:

  • Ebay-Rechnung


    Ich habe gestern abend per Mail zwei Rechnungen von ebay erhalten über je 10237€... :eek: Allerdings: im "An:"-Feld der Mail steht nicht meine E-Mail-Adresse sondern eine andere und die Rechnungen finden sich auch nicht im Nachrichteneingang meines Ebay-Accounts (normal tauchen die da doch auf, oder ?). Da mir auch sonst keine Unregelmäßigkeiten im Account aufgefallen sind (ich war erst davon ausgegangen das der evtl. gehackt wurde) geh ich mal davon aus das die Mail entweder nicht echt ist oder an die falsche Adresse geschickt wurde. Kann ich das jetzt einfach ignorieren oder doch zur Vorsicht mal ebay benachrichtigen ?

  • Entweder löschen oder eine Email an spoof@ebay.de durch Weiterleiten verschicken.
    Das sind natuerlich keine echten Rechnungen. Bekomm ich alle Monate mal wieder ;)

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

  • Re: Ebay-Rechnung


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Ich habe gestern abend per Mail zwei Rechnungen von ebay erhalten über je 10237€... :eek: Allerdings: im "An:"-Feld der Mail steht nicht meine E-Mail-Adresse sondern eine andere und die Rechnungen finden sich auch nicht im Nachrichteneingang meines Ebay-Accounts (normal tauchen die da doch auf, oder ?). Da mir auch sonst keine Unregelmäßigkeiten im Account aufgefallen sind (ich war erst davon ausgegangen das der evtl. gehackt wurde) geh ich mal davon aus das die Mail entweder nicht echt ist oder an die falsche Adresse geschickt wurde. Kann ich das jetzt einfach ignorieren oder doch zur Vorsicht mal ebay benachrichtigen ?


    Eine solche Mail hab ich heute über 1200 Euro ebenfalls bekommen, wo ich schon länger nichts mehr verkauft habe. Anhängend eine Zipdatei, in der sich angeblich ein PDF befindet, was allerdings ein getarntes *.exe ist. Was auch immer das ausführt, ich werde es nicht testen!


    Die Mails sind sicherlich nicht von ebay, auch wenn diese so ausschauen!

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Re: Re: eBay Bewertungen


    Zitat

    Original geschrieben von IncCy
    Hab ca. die Haelfte der Bewertungen, die ich haette bekommen muessen, nicht bekommen. Hab auch alle schon angeschrieben, ob alles in Ordnung war und dass ich mich ueber eine Bewertung sehr freuen wuerde. Leider keine Reaktion. Ist jetzt auch schon ueber einem Monat her :(


    Genau so handhabe ich das auch. Wenn ich etwas verkauft habe, würde ich eben gerne wissen, ob alles geklappt hat... :mad:


    "Früher" war das jedenfalls nicht so extrem...


    Thema Spam-Emails:
    Gestern hab ich derer 3 bekommen, lustigerweise immer teurer werdend... :rolleyes: :mad:

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

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