hmmm...
ok. Kannst du mir auch sagen, wo das steht?
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Bzgl. Rückversand: § 357 II 3 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
Bzgl. Hinversand: Nach deutschem Recht nicht eindeutig geregelt, ergibt sich aber aus richtlinienkonformer Auslegung deutschen Rechts.
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OK, hast du da ein Beispiel für mich (Gerichtsurteil o. ä.)?
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http://www.google.de/search?hl…+unternehmer+urteil&meta=
Soll ich Dir Dein Abendessen auch schon machen?
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Soll ich Dir Dein Abendessen auch schon machen?Ich nehm' das Hüftsteak medium mit Salat bitte.
scnr
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Hi Leute,
ich häte da auch mal ein Problem... ein kleines was mich ärgert

Ich brauchte dringend einen Akku für ein Siemens SL75. Ein Originaler musste es nicht sein da ich mir noch nicht mal sicher bin ob das Problem am Akku liegt.
Jetzt habe ich einen "Power Akku Batterie Siemens SL65 SL 65 75 SL75 EBA-650".
Im Gedanken, naja Power- dann hat er wenigsten genug leistung habe ich diesen für kleines Geld gekauft.Heute bekommen und war gleich verärgert. Die Aufkleber sind aus 2005/2006 und Leistung liegt bei 600mAh. Hat der mit echt einen 2-3 Jahre alten Akku geliefert? Liegt das ding schon so lange rum?
Dann Power Akku mit 600 mAh ??Was meint Ihr, sollte man sich beschweren? Über Ebay?
Klar es ist kein hoher Betrag, aber es ist halt Sch.... wenn der so eine altes Zeug als Power Akku verkaufen will.
Merci für's feedback

Noe -
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Hi,
Ja das sehe ich genauso. Darum ich werde am Montag den Akku erst mal testen und Ihn dann kontaktieren.
Gruß
Noe -
Übrigens beginnt in ein paar Minuten im ZDF Wiso mit dem Schwerpunkt "Betrug bei eBay".
Mal schaun wie das seriöse Zweite das so abhandelt. -
Die gezeigten ebay-Büros wirken auf mich wie unaufgeräumte Kinderzimmer.
Hab ich den Hrn. Saller von der VZ Bayern in Sachen Ticketbetrug da richtig verstanden?
Zitat: "In Deutschland kann man von einem Nichtberechtigten nicht gutgläubig Eigentum erwerben". Deswegen könnte ein Herausgabeanspruch des Ticketversenders bestehen.
So ein Statement von einem Volljuristen?
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