Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Kann sie natürlich nicht, weil das "nur" ein sog. Motivirrtum ist.



    § 119 II BGB normiert einen ausnahmsweise beachtlichen Fall des Motivirrtums.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Nein, Du verstehst einfach nicht, dass Dummenfang nicht zwangsläufig auch illegal oder strafbar sein muss.


    Wo und wann soll ich behauptet haben, dass so was illegal oder strafbar sein muss?


    Aber das der Verkäufer nicht koscher ist, sollte jedem klar sein. Und das so ein Vertrag auf jeden Fall, wie von dir behauptet, Bestand hat, ist zumindest zweifelhaft.


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Nun über welche verkehrswesentliche Eigenschaft der Verpackung hat sie sich denn geirrt ?


    Sie irrt sich über die "Identität" des Geschäftsgegenstandes und damit in toto über dessen technisch-natürliche Beschaffenheit, mithin über dessen Eigengschaften als wertbildende Faktoren, die nach der Verkehrsanschauung wesentlich zur Wertbildung und Verwendbarkeit der Sache beitragen.


    Oder ist es deiner Meinung nach bezüglich der Wertbildung unwesentlich, ob man ein Stück Pappe mit ein paar Kabeln oder ein funktionsfähiges Mobiltelefon betrachtet?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hallo,


    Ich habe auch mal wieder ein kleines Buchtproblem, bzw. eher ne Frage.
    Letzte Woche habe ich ein 6300 versteigert.
    Leider hat ein "Nuller", der sich dazu auch noch erst am letzten Tag der Auktion bei ebay angemeldet hat, das Gerät ersteigert.
    Nachdem ich letzte Woche meine Kontodaten verschickt habe, kam nun die Antwort, dass er erst am 15.10. wieder Geld habe und dann erst bezahlt.
    Ich sehe nicht ein, noch einen Monat auf die Bezahlung zu warten. Womöglich sehe ich das Geld auch nie.


    Nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Wenn ich jetzt ein Angebot an einen unterlegenen Bieter mache,
    kann mich der eigentliche Auktionsgewinner trotzdem noch (negativ) bewerten?
    Ich habe Angst vor einer Rachebewertung, weil ich nicht 4 Wochen auf mein Geld gewartet habe :mad:


    Gruß,
    Christian

  • Psych0pleX


    unbedingt den Rücktritt vom Kaufvertrag per mail erklären. (am besten übers EBAY System, könnte sonst ja im Spam gelandet sein.) Und unbedingt einen nicht bezahlten Artiekl melden.
    Ihr habt immer noch ein gültigen Kaufvertrag, auf den der Käufer trotz seiner späten Zahlung bestehen kann, wenn Du nicht vom Kaufbetrag zurücktritts.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Oder ist es deiner Meinung nach bezüglich der Wertbildung unwesentlich, ob man ein Stück Pappe mit ein paar Kabeln oder ein funktionsfähiges Mobiltelefon betrachtet?


    Natürlich ist es nicht unerheblich, aber es wird nirgends in der Auktion ein Handy erwähnt.
    Und es gibt einige passende Sprichwörter "Lesen Bildet" "Dummheit muss bestraft werden" und "aus Fehlern lernt man"


    Also ich finde Die Auktion voll ok, im gegensatz zu den Papenverkäüfern wo der Karton dann plötzlich ne 3 Megapixel Kamera oder 200 h Standby hat ;-))

  • 0 Bewertungen - wie vergangene Käufe einsehen?


    Das ist ja mal ein stattlicher Thread!!! :D


    Kann mir jemand sagen, wie ich bei einem Ebay-Mitglied mit 0 Bewertungen seine vergangenen Käufe einsehen kann? Derjenige scheint nicht die beste Zahlungsmoral zu haben und negativ bewerten geht ja dank Ebay nicht mehr, daher die 0 Bewertungen.
    Bin mir sicher, dass das irgendwie ging...


    Falls das schon irgendwo auf den 399 Seiten steht, sei es mir bitte verziehen. :D


    Danke²!

  • Re: 0 Bewertungen - wie vergangene Käufe einsehen?


    Zitat

    Original geschrieben von kostenlos
    Kann mir jemand sagen, wie ich bei einem Ebay-Mitglied mit 0 Bewertungen seine vergangenen Käufe einsehen kann?


    Wenn er keine Bewertungen abgegeben hat, gar nicht.
    Du könntest nach seinem eBay-Namen googlen, manchmal ergibt das noch einige abgelaufene Auktionen.
    Seine frühere Zahlungsmoral hat übrigens absolut gar keinen Einfluss auf die Gültigkeit eures Kaufvertrages - daher ist es auch völlig unerheblich ob er entsprechende Bewertungen hätte oder nicht.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Natürlich ist es nicht unerheblich, aber es wird nirgends in der Auktion ein Handy erwähnt.


    Genau deswegen liegt ein unbewußtes Auseinanderfallen von Vorstellung der Erklärenden und der Realität vor. Dies bezeichnet man auch als Irrtum. Sie dachte, sie würde einen Kaufvertrag über ein Mobiltelefon schließen, tat es aber nach dem objektivierten Inhalt ihrer Erklärung nach nicht.


    Würde drinstehen, dass ein Handy übergeben und übereignet werden soll, wäre der Verkäufer dazu verpflichtet.


    Würde drinstehen, dass kein Handy übergeben und übereignet werden soll, wäre das Auseinanderfallen von Vorstellung und Realität i.d.R. nicht unbewußt, so dass kein Irrtum vorliegen würde.


    kostenlos:


    Ist bei ebay.de aufgrund von Datenschutzvorschriften nicht möglich. Im Ausland gehts teilweise. Dort kann man dann nach allen Artikeln suchen, auf die ein Mitglied in den letzen 30 Tagen geboten hat.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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