Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Cheesy
    Ich habe mein Handy verkauft und der Käufer behauptet beharrlich, dass das Handy nicht dem Zustand entspricht, wie von mir beschrieben. Meiner Meinung nach ist das Handy absolut in Ordnung, seiner Meinung nach ist es das nicht.


    Was bemängelt er denn genau?


    Zitat


    Nach einigem Hickhack hat er den paypal-Käuferschutz beantragt worauf ich ihm angeboten habe, dass ich das Handy gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehme (ein von paypal vorgeschlagenes Vorgehen). Er weigert sich allerdings, sich darauf einzulassen und droht mir jetzt mir rechtlichen Schritten.


    Warum weigert er sich bzw. was möchte er von Dir?
    Wie läuft eine eventuelle Rückabwicklung über PayPal ab?


    Hast Du die IMEI von Deinem Handy vorher notiert?


    Hab mal über eine Betrugsmasche bei eBay gelesen, das Käufer ihr defektes bzw. zerkratztes Handy loswerden, indem sie bei eBay dasselbe Handy noch einmal ersteigern und im nach hinein den Kauf rückabwickeln wollen weil ihnen ein defektes bzw. zerkratztes (etc.) Handy zugeschickt wurde.
    Stimmt der Verkäufer der Rückabwicklung zu bekommt er dann nicht sein Handy zurück sondern das zu bemängelnde des Käufers.


    Soll jetzt aber nicht heißen, dass Du einem Betrüger aufgesessen bist!


    Zitat


    Soll ich schonmal eine Versicherung anrufen und mich nach einem Anwalt erkundigen? Soll ich einfach mal abwarten? Im Moment hat der Käufer schliesslich mein Handy und paypal mein Geld. Also habe ich keienrlei Druckmittel.


    Lass Dich über Deine Rechtsschutzversicherung von einem Anwalt beraten.

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • Angeblich sind Kratzer auf der Rückseite (welch Wunder bei einem ein Jahr alten, gebrauchten Handy) und angeblich ist an der Unterseite ein kleiner Riss zu sehen, der laut seiner Aussage auf einen Sturz hndeutet. Da ich das Handy nicht habe fallen lassen und mir kein Riss bekannt ist (das würde ich auch eidesstattlich aussagen), bin ich nicht bereit, den Preis zu mindern. Mir riecht die ganze Sache nämlich so, dass er sich verzockt hat und nun weniger zahlen möchte. Ich habe ihm also nochmal geraten, mir das Handy zurückzuschicken, damit er sein Geld wiederbekommt. Alternativ kann er ja zu seinem Anwalt gehen. Mal schauen, was daraus wird.


    lart: das mit PP werde ich in Zukunft wohl auch sein lassen. Die Gebühren, die die für den Empfang von Geld verlangen, sind einfach unverschämt. Zusammen mit den inzwischen überteuerten Gebühren von ebay ist die ganze Sache echt nicht mehr sehr lukrativ.


    CU, Cheesy

  • Zitat

    Original geschrieben von Cheesy
    Angeblich sind Kratzer auf der Rückseite (welch Wunder bei einem ein Jahr alten, gebrauchten Handy)


    Da sehe ich schonmal einen Widerspruch. Du sagst zuerst "angeblich", bestätigst seine Aussage aber. Vielleicht kannst du ja den Link hier posten, dann kann man konkretere Ratschläge geben.


    Ich hab auch mal bei Ebay ein Iphone gekauft, die Beschreibung war " WIE NEU, OHNE GEBRAUCHSSUPUREN". Das Ding war total zerkratzt, sehr extrem sogar. Seine Meinung zu meiner Beschwerde: "Ich meinte auch wie NEU für ein 1 Jahr gebrauchtes Handy, da ist es klar dass es nicht wie aus dem Laden ist"


    Wenn deine Beschreibung genauso war, wäre ich auch sauer. Ist der Käufer denn jemand mit vielen negativen Bewertungen?

  • Sorry, mein Fehler.
    Ja, es sind auf der Rückseite kleirer Kratzer und Abschürfungsspuren, die aber durchaus als normal bezeichnet werden können bei einem gebrauchten Handy. Die Risse, die der Käufer bemängelt, sind mir allerdings nicht bekannt.


    Wenn ich geschrieben hätte, es wäre wie neu, dann hätte er recht. Das habe ich aber nicht.


    Der Käufer machte eigentlich einen sehr guten Eindruck. Er hat sofort bezahlt und hat kein negativen Bewertungen.


    CU, Cheesy

  • Hmm ...


    Also dann wäre ich an deiner Stelle eigentlich stur und würde nichts weiteres machen. Wenn du ihm schon bei PayPal ein Rückgaberecht angeboten hast (wozu du als Privatverkäufer logischerweise nicht verpflichtet bist) sollte er schon sehr dankbar sein.
    Wenn er nicht einmal das annimmt, dann scheint es wirklich so, als wäre es in seinem Interesse den Preis zu drücken und einen Teil des Betrags zurückhaben zu wollen.


    Dir kann ja dann auch nichts passieren (EDIT: abgesehen von einer negativen Bewertung ... ärgerlich, ich weiß), weil du ihm schon soweit entgegen gekommen bist. Ich meine was soll er denn rechtlich aushandeln können (realistisch gesehen)??? Hast du denn wenigstens unter deiner Auktion geschrieben "Keine Garantie/Gewährleistung/Rückgaberecht"?


    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von Snooooop
    "Keine Garantie/Gewährleistung/Rückgaberecht"?


    Grüße


    Das ist rechtlich gesehen nicht ausreichend um Gewährleistungsansprüche auszuschließen.


    Kommt halt drauf an, wie stark die Kratzer/Abschürfungen tatsächlich sind. Den Käufer zwingen das Handy zurückzuschicken kannst du nicht. Wenn er will kann er auch auf der Minderung bestehen, sofern eben tatsächlich ein Mangel vorliegt.

    Hier stand eine Signatur.

  • Aber wenn er als Privatverkäufer diese Dinge ausschließt, ist die Beschreibung bzw. Beurteilung über den Zustand eines Artikels individuell unterschiedlich.


    Was soll der Käufer denn erreichen können? Dann könnte ja jeder nach einem Kauf sowas bzgl. des Zustands behaupten und eine "Teilrückerstattung" fordern und Ebay wäre sehr unbeliebt

  • Man kann (vorausgesetzt man hat schon mehr als einmal bei Ebay was verkauft und immer diesen Satz benutzt) mithilfe dieser Formel auch als Privatverkäufer die Gewährleistung nicht ausschließen, da dies als Verstoß gegen § 309 Nr. 7 BGB gewertet wird, womit die gesamte Klausel nichtig wird. Wird bei fast allen Ebay Privat Auktionen "falsch" gemacht, mit der Folge, daß der Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung geben muß :>


    Das was der Käufer hier fordert ist eine "Minderung". Sofern man die Kratzer als Mangel ansieht (kommt auf die Beschreibung des Artikels und auf die tatsächliche Größe der Kratzer an), macht der Käufer hier nur von einem seiner gesetzlichen Rechte Gebrauch. Er muß das wie gesagt nicht zurückschicken. Das hat mit Ebay an sich gar nichts zu tun, sondern ist allgemein gültiges Kaufvertragsrecht.


    Beweisen muß den Mangel allerdings der Käufer.

    Hier stand eine Signatur.

  • Jetzt geht gleich die Fragerei wieder los, wie man die Klausel rechtssicher formulieren kann ;)


    BTW: Bevor der Käufer Minderung verlangen kann, müsste er dem Verkäufer zunächst Möglichkeit zur Nacherfüllung (hier kommt wohl nur eine Nachbesserung in Betracht, die Mängel scheinen auch behebbar zu sein) einräumen.


    Für eine bereits erfolgte ernsthafte und endgültige Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer, welche direkt dem Käufer die "großen Rechte" ermöglichen würde sehe ich noch keine Anhaltspunkte.


    Daher würde ich mir das Gerät zunächst zurückschicken lassen, um es auf Mängel hin zu prüfen. Wenn der Verkäufer unbegründet den Preis drücken möchte, wird er sich hierauf kaum einlassen...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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