ZitatOriginal geschrieben von nurLeser
Ein Handy im Luftpolsterumschlag ist alleine schon ein Grund negativ zu bewerten.
Wenn dann noch die OVP fehlt, die ausdrücklich im Angebot erwähnt war (was ja z.B. für Sammler einen erheblichen Anteil ausmacht), dann würde es für mich da keinerlei Zweifel mehr geben.
Wann soll man denn dann noch negativ bewerten, wenn nicht in einem solchen Fall?
Übrigens kommt es doch beim Versand nicht darauf an ob da ein Umschlag gekauft werden musste oder nicht - wenn ein Päckchen vereinbart war, dann muss das auch so versandt werden, ohne Diskussion.
Wann man negativ bewerten soll? Wenn wirklich ein Grund dazu vorliegt! Aber doch nicht wegen solcher Kleinigkeiten, dass kann man auch durch Kommunikation regeln!