Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    bis auf das Erwähnte


    Genau das ist der Punkt. Wenn, dann alles top, oder nur ein Teil. Dann muss es auch genannt werden. Darüber ärgere ich mich auch, wenn ich bei ebay 1a-Ware kaufe und quasi B-Ware/C-Ware kriege.


    EDIT: sicherlich sind Bilder hilfreich und wenn man es hätte genau erkennen können, ok, dann wäre es irgendwie noch ausreichend, aber ein Text gehört auch dazu.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Artikelbeschreibung war so:...
    Es befindet sich in TOP Zustand....Es hat lediglich hinten auf der Rückseite siehe Bild einen kleinen "Striemen" vom Abmachen aus der KFZ-Halterung, es ist aber nie hingefallen oder ähnliches. Es funktioniert einwandfrei.


    Sogar die Herstellerdisplayschutzfolie die im Auslieferzustand dabei ist, befindet sich noch auf dem Display.


    Es hat noch Garantie bis 11.1.2012.


    Und da Privatverkauf schliesse ich Rücknahme, Garantie und Gewährleistung aus...


    das wars...also alles erwähnt..Fotos sind mit Nahaufnahme auch eindeutig man sieht die Stelle...

  • Striemchen vs. Kratzerchen :rolleyes:


    Hättest du mal besser Furche geschrieben...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wenns nur der auf dem Foto zu sehende "Striemen" war und ansonsten "TOP-zustand", würde ich ja auch eher wenig Probleme sehen.


    Andere Frage: Aus welchem grund wurde das Fahrrad beendet? Ich sehe da schon das nächste Problem, wenn der Höchstbietende das Ding für 155 € abholen möchte...

  • So, nun will ich auch mal:


    Am Sonntag ein Lidl-Tix ersteigert; die Verkäuferin kontaktierte mich sofort nach Auktionsende und fragte, ob sie per normaler Post oder per Express versenden soll. Ich teilte ihr daraufhin mit, dass ich die Ware am liebsten persönlich abholen möchte. Auf diese Mail erhielt ich leider keine Antwort mehr, auch auf mehrere Rückfragen hat sie nicht reagiert. Selbst mein Anruf heute morgen wurde nicht beantwortet.


    Nur aus Interesse: Hat sich die Dame jetzt eigentlich Schadensersatzpflichtig gemacht?

    - still loving WebOS -

  • Sie müsste dafür mindestens Abholung angeboten haben.
    Und du hast die Mail hoffentlich übers ebay-Nachrichtensystem geschrieben, so dass sie nachweisbar ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Nur aus Interesse: Hat sich die Dame jetzt eigentlich Schadensersatzpflichtig gemacht?


    Mal so am Rande gefragt: Welcher Schaden ist Dir denn entstanden? War Selbstabholung denn im Angebot angegeben? Wie lange ist es denn her, daß Du die Mails geschrieben hast? Kannst Du davon ausgehen, daß der Verkäufer 24h rund um die Uhr am Computer sitzt, um auf Mails zu Antworten?

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Mal ein bisschen genauer:


    Ich habe am Sonntag Abend die für ein Lidl-Ticket, welches nur bis zum 31.03.2010 gültig ist, gewonnen. Die Verkäuferin schrieb mich sofort nach Ende der Auktion an, ob ich normalen oder Express-Versand wünsch, woraufhin ich ich mitteilte, dass ich eine Abholung bevorzuge (welche jedoch nicht angeboten war), ansonsten den Express-Versand. Eine Reaktion erfolgte nicht; das Ticket kam heute auch nicht an.


    Schaden: Differenz zwischen Auktionspreis und tatsächlichem Fahrpreis bei der Bahn.

    - still loving WebOS -

  • Da der Verkäufer (privat) nicht für Fehler der Post haftet: der etwaige Express-Brief muss NUR rechtzeitig aufgegeben worden sein. Sofern sie das nachweisen kann und der Brief noch kommt sieht es schlecht aus.


    edit: wobei, für Versand war vermutlich Vorauskasse vereinbart...

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Abholung bevorzuge (welche jedoch nicht angeboten war)


    In den Tiefen dieses Threads findet sich dazu sicher auch etwas - nämlich, dass eine Selbstabholung nur dann verweigert werden kann wenn sie explizit ausgeschlossen war. Um darauf zu bestehen muss sie also nicht extra angeboten worden sein.

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