ZitatOriginal geschrieben von nurLeser
In den Tiefen dieses Threads findet sich dazu sicher auch etwas - nämlich, dass eine Selbstabholung nur dann verweigert werden kann wenn sie explizit ausgeschlossen war. Um darauf zu bestehen muss sie also nicht extra angeboten worden sein.
Korrekt, das Gesetz sieht die Holschuld als Regelfall.