Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Auch ich würde es darauf ankommen lassen. Zeugen für das Verpacken hast Du ja sicherlich. Zwar kannst Du auch als privater Verkäufer teilweise in Haftung genommen werden, aber in Deinem Fall muß der Käufer alles beweisen. Und seine Zeugen, falls er welche hat, kannst Du ggfs. vereidigen lassen.


    Abwarten, was passiert. Gar nicht mehr antworten, negative Bewertung bei e-bay mußt Du halt mit leben.


    Hat der Käufer über pay-pal bezahlt? Falls da etwas kommt, paypal mitteilen, das Du Zeugen hast, das alles o.k. ist. Sonst kann ggfs. das Geld eingefroren werden. Darstellung des Käuferst gegenüber pay-pal in jedem Fall bestreiten.


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Hast du in der Auktion auf einen privaten Verkauf und auf den Ausschluß der Garantie bzw. Gewährleistung und einer Rückgabeoption dir gegenüber ausgeschlossen? Wenn ja, dürftest du auf der sicheren Seite sein.


    Aha, und aus welchem Grund? Mal davon ab, dass dieser Disclaimer oftmals genau das Gegenteil bewirkt, fällt doch mangelhafte Ware sowieso nicht darunter?!


    Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Bei unsachgemäßer Verpackung der Ware (Transportschaden) hätte der Empfänger diesen Schaden sofern ersichtlich (und das wäre er bei unzureichender Verpackung) beim Empfang angeben müssen.


    DU kannst also beispielsweise eine eingedrückte Boxenmembran schon von aussen erkennen? Nicht schlecht! Woran denn eigentlich, wenn die Verpackung fehlerfrei ist, aber beispielsweise innen nicht richtig ausgepolstert wurde?


    Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Wenn du 'ne Rechnung mitgeschickt hast, soll sich der Käufer direkt an den Hersteller, besser aber den Händler von dem du die Boxen hast, wenden.


    Und was genau haben die damit zu tun? :confused: Beispielsweise im Falle eines Transportschadens?


    Entweder blufft der Käufer, oder aber die Boxen waren vielleicht nicht richtig verpackt, viele Hersteller benutzen ja Einmalverpackungen, die sind nicht für weitere Transporte ausgelegt.
    Wenn er per Paypal bezahlt hat, wird meines Wissens das Guthaben bei einer Beschwerde vorsorglich eingefroren!


    Ich würde dem Käufer ruhig und sachlich mitteilen, dass die Boxen vor Versand überprüft wurden und alles tadellos funktionierte - vor Zeugen.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Ich würde dem Käufer ruhig und sachlich mitteilen, dass die Boxen vor Versand überprüft wurden und alles tadellos funktionierte - vor Zeugen.


    Wie ich ja auch schon schrieb. ;)


    Dass bereits jetzt über die Vereidigung vermeintlicher Zeugen des Käufers gesprochen wird, ist vielleicht tatsächlich etwas zu viel...

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    DU kannst also beispielsweise eine eingedrückte Boxenmembran schon von aussen erkennen? Nicht schlecht! Woran denn eigentlich, wenn die Verpackung fehlerfrei ist, aber beispielsweise innen nicht richtig ausgepolstert wurde?


    Nein, eine eingedrückte Membran erkenne ich nicht von Aussen, wohl aber eine mangelhafte Verpackung (entweder optisch oder z. B. durch Schütteln des Kartons). Im Zweifel wartet der Bote eben einen Moment bis der Karton offen ist - setzt natürlich ein gutes „Verhältnis“ voraus :)

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Im Zweifel wartet der Bote eben einen Moment bis der Karton offen ist - setzt natürlich ein gutes „Verhältnis“ voraus :)


    Du meinst eine strafbare Handlung, die ihn seinen Job kosten kann! ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Es ist strafbar für einen Paketboten auf Bitten zu warten bis ein Paket offen ist?


    Ja. Er hat Pakete im verschlossenen Zustand zu übergeben, bzw. so wie der Versender sie aufgegeben hat. Der Empfänger könnte den Karton z.B. öffnen, reinschauen, und dann sagen "Will ich nicht!" - der Paketbote würde mit einem geöffneten Paket durch die Gegend düsen... Und nu? ;)


    Natürlich kann man das Paket verschlossen annehmen und dann den Paketboten bitten als Zeuge zur Verfügung zu stehen, wenn man das Paket vor seinen Augen öffnet. Aber diese Zeugenfunktion kann auch jeder Familienangehörige bzw. jeder Nachbar übernehmen, und "nur" dafür wird kein Paketfahrer Überstunden machen.

  • Achso...ich hatte es so verstanden, als solle der Bote lediglich kurz warten und ggf. als Zeuge agieren. Geöffnete Ware wieder mitzunehmen, sollte er natürlich vermeiden - auf so eine Nummer wäre ich gar nicht gekommen :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Achso...ich hatte es so verstanden, als solle der Bote lediglich kurz warten und ggf. als Zeuge agieren. Geöffnete Ware wieder mitzunehmen, sollte er natürlich vermeiden - auf so eine Nummer wäre ich gar nicht gekommen :)


    Wird immer wieder mal gern als Tipp gegeben "Schau ins Paket, wenn nicht das gewünschte geliefert wurde, nimm das Paket einfach nicht an!"... So funktioniert das aber leider (oder besser zum Glück?! ;)) nicht.

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