in verzug befindet man sich selbstverständlich nur, wenn die forderung berechtigt ist.
wenn dem hochstbietenden die aussage, das gerät sei abhanden gekommen oder dergleichen, nicht ausreicht, so hat man womöglich auch entsprechende beweise... aber dann erst vor gericht. ist die forderung dann nicht berechtigt, schauts schlecht aus für den höchstbietenden. aus einem plus wird dann ein minus.