Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • in verzug befindet man sich selbstverständlich nur, wenn die forderung berechtigt ist.


    wenn dem hochstbietenden die aussage, das gerät sei abhanden gekommen oder dergleichen, nicht ausreicht, so hat man womöglich auch entsprechende beweise... aber dann erst vor gericht. ist die forderung dann nicht berechtigt, schauts schlecht aus für den höchstbietenden. aus einem plus wird dann ein minus.

  • stanglwirt: sobald Du eine Sache bei Ebay einstellst hast du dafür zu sorgen das sich deren zustand während der Auktionsdauer nicht mehr verändert.
    Das Iphone also nicht am sonnigen nachmittag von einem Brückengeländer werfen. :D

  • @ murmelchen


    wie bereits weiter vorne irgendwo ausgeführt, gibt es durchaus umstände, welche einen abbruch einer laufenden auktion ermöglichen.
    ohne lange gesucht zu haben, siehe z.b. BGH VIII ZR 305/10

  • @stangelwirt:


    Ich gebe es auf. Glaub was du willst. Wenn das Gerät defekt ist oder weg, verloren, auf dem Weg zum Mars: Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz. Und bei Verzug Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, wenn welche entstehen.


    Wenn das Gerät bei dir ist, genau das gleiche. Du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, den es zu erfüllen gilt.


    Wenn jemand die Kamera gestohlen wird, und dieses beweisbar so war (wie im BGH Fall), dann sieht die Sache anders aus.
    Aber Beweisen musst du es. Und da scheitert es bei 99,9% aller ebay-Fälle. Es sei denn, der VK macht sich nichts aus einer Versicherung an Eides Statt bzw. an deren Brechung, §156 StGB, an §145d StGB oder ähnlich.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • sorry timba, so sind hald die gesetze. sie sind nicht nur zu deinem persönlichen vorteil da...


    siehe das BGH urteil. da hat jemand das gleiche versucht wie du, sogar bis zum BGH... dürfte ihn ne stange geld gekostet haben :D

  • Genau lesen. Mein Posting und das Urteil. Ich hoffe nur, das die Auktionsbeender weniger werden, um so mehr Leute das durchziehen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Es sei denn, der VK macht sich nichts aus einer Versicherung an Eides Statt bzw. an deren Brechung, §156 StGB, an §145d StGB oder ähnlich.


    Nachdem unsere Volksvertreter, die doch eigentlich unsere Vorbilder sein sollen, uns beinahe tagtäglich Unlauterkeit vorleben, dürften wahrscheinlich die wenigsten ebay-Verkäufer, die darauf aus sind, mit obigen Paragräphchen ein größeres Problem haben … ;)

  • dein posting hast du ja erst im nachhinein editiert.


    jemanden, dem mit so einer billigen masche ein schnäppchen aus den rippen geleiert werden soll, wird vermutlich auch eine eidesstattliche versicherung sehr leicht von der feder gehen.
    je mehr es davon gibt, desto eher hört wohl dieser unsinn auf. :D

  • Mal eine inhaltliche Frage zu der Diskussion: was genau heißt vorzeitig abbrechen?


    Ich mache es immer so: Gebote streichen und dann beenden. Hier wird immer vom Höchtsbietenden gesprochen. Ist das auch der Fall, wenn man zunächst alle Gebote löscht?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!