Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Re: Re: SofortKauf entfernen?


    Zitat

    Original geschrieben von booner
      elke:


    Wie wäre es mit einem ergänzenden Hinweis in der Beschreibung, dass der Versand des Artikels frühestens ab dem 29.11. möglich ist? Dann kann es jeder selbst entscheiden...


    Stimmt, habe ich mir auch schon überlegt. - Aber ich finde trotzdem, dass das irgendwie dubios/unseriös kling: 'Bietet zuerst SK an, hat den Artikel aber nicht bei sich zu Hause liegen, vergißt, dass er erst ab 29. zur Verfügung steht....' :rolleyes:
    (Vor allem, weil ich von 11 Auktionen nur diese eine mit SK anbiete... - Wollt es eigentlich nur einfach mal ausprobieren.)

    Also läßt sich die SK-Option nicht nachträglich wieder löschen :confused:


    (Es sind schon 4 Beobachter, die ja hoffentlich nur darauf warten, [gegen Ende der Auktion] zu bieten?! ;))

  • Wie würdet Ihr im folgenden Fall reagieren?


    Ich Verkaufe ein Notebook bei Ebay.
    Inhaber des Ebay-Kontos ein W. XY.
    Mails kamen von einem R. XY.
    Nach der Frage nach meinen Kontodaten, kam nix mehr.
    Auf meine Nachfrage, dann die Antwort von W. XY:


    Zitat


    Hallo Herr ABC,


    mein Sohn R. XY hat ohne meine Genehmigung bei Ihnen dieses Notebook ersteigert. Leider kann ich dieser Ersteigerung nicht zustimmen. Da er noch nicht geschäftsfähig ist (14 Jahre alt), habe ich ihm nur erlaubt, Kleinegeräte wie Maus oder Tastatur oder ähnliches zu ersteigern. Es tut mir leid, Ihnen hier Umstände zu machen und nochmal in eine Versteigerung zu gehen, aber mein Sohn hat einen neuen Rechner und ich bin absolut ratlos, was ihn bewogen hat, ein nur eingeschränkt funktionierendes Gerät zu ersteigern. Da der Abschluss nicht zustande kommt, erhalten Sie von Ebay die Kosten erstattet. Die Einstellungskosten bin ich gerne bereit zu überweisen.


    Mit freundlichen Grüßen
    W. XY


    Wie komme ich am besten aus der Sache raus?
    Was kann ich von W. XY verlangen?


    Danke für Eure Tipps...

  • Zwischenfrage


    Zitat

    (Es sind schon 4 Beobachter, die ja hoffentlich nur darauf warten, [gegen Ende der Auktion] zu bieten?! )


    Wo sieht man, dass jemand den Artikel beobachtet? Hab das neulich von ner Bekannte gehört, hab die Option bei mir aber nirgends gefunden :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub

    Wie komme ich am besten aus der Sache raus?
    Was kann ich von W. XY verlangen?


    Danke für Eure Tipps...


    Um welche Summe geht es denn?
    Wenn es nicht gerade zigtausend Euro sind würde ich mir alle entstandenen Kosten ersetzen lassen und das Notebook erneut einstellen.


    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Re: Zwischenfrage


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wo sieht man, dass jemand den Artikel beobachtet? Hab das neulich von ner Bekannte gehört, hab die Option bei mir aber nirgends gefunden :confused:


    Mein Ebay / Zusammenfassung / Artikel verkaufen / aktuell (4. Spalte)

  • Es sind 280 Euro.


    Ich will deswegen ja auch gar keinen Stress machen.
    Habe nur noch nie derartige Probleme mit Käufern gehabt...


    Was kann ich denn vom "Käufer" verlangen?
    Die Einstellgebühr?
    Und der Rest wird von ebay erlassen, oder wie?
    Oder muss er alles zahlen?


    EDIT: Es geht um folgende Gebühren:


  • Re: Re: Zwischenfrage


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Mein Ebay / Zusammenfassung / Artikel verkaufen / aktuell (4. Spalte)


    Danke :top:
    Hätte vielleicht jemand nen Screenshot davon?
    Ich verkaufe zur Zeit nämlich keine Artikel und sehe daher garnicht den Punkt.

  • der_blub: Wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie er schreibt, dann kannst du gar nichts machen.


    Der Minderjährigenschutz ist sozusagen die heilige Kuh im deutschen Zivilrecht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Macht, wenn ich mich verrechne 1,51 Euro. Wobei, wenn man es genau nimmt, bekommst Du auch diese Gebühren wieder, wenn Du den Artikel "Wiedereinstellst". Andererseits: Sollte der Ersatzverkauf weniger Ertrag bringen als die jetzige Auktion, hast Du einen Anspruch gegen den VATER auf Ausgleich. Genauso, wie Du jetzt eigentlich einen Anspruch gegen den VATER hast, das Notebook abzunehmen und zu bezahlen. Wenn er seine Zugangsdaten bzw. seinen PC seinem Sohn zur Verfügung stellt, dann sind ihm die damit geschlossenen Rechstgeschäfte zuzurechnen, also nix mit Minderjährig und nicht geschäftsfähig.


    Aber das ist mit Sicherheit Stress, das durchzuboxen. Nur bevor Du jetzt allzu großzügig auf die 1,51 verzichtest, solltest Du alle Aspekte berücksichtigen.


    Orlet

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