Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Interessant wäre, wie Deine neutrale Bewertung lautete. Kann man leider nicht sehen, da er auf privat steht ;)


    Da bei einem Anruf wohl kaum von Belästigung gesprochen werden kann, schliesslich bietet Ebay ja auch gerade die Telefonnummern-Kontaktmöglichkeit, und wenn in der abgegebenen Bewertung sachlich auf den Fehler hingewiesen wird, ist die abgegebene Bewertung falsch.
    Dann hättest Du imho einen zivilrechtlichen Anspruch auf Zustimmung zur Löschung. allerdings ob es das Prozessrisiko wert ist ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von elgo
    Interessant wäre, wie Deine neutrale Bewertung lautete. Kann man leider nicht sehen, da er auf privat steht ;)


    Da bei einem Anruf wohl kaum von Belästigung gesprochen werden kann, schliesslich bietet Ebay ja auch gerade die Telefonnummern-Kontaktmöglichkeit, und wenn in der abgegebenen Bewertung sachlich auf den Fehler hingewiesen wird, ist die abgegebene Bewertung falsch.
    Dann hättest Du imho einen zivilrechtlichen Anspruch auf Zustimmung zur Löschung. allerdings ob es das Prozessrisiko wert ist ;)


    Geht doch ganz easy: ;)


    http://feedback.ebay.de/ws/eBa…p&items=-1&item=-1&de=off


    snowman: Ist denn die Typbezeichnung korrekt?


    Wenn er eine andere als die vereinbarte Ware geliefert hätte, dann könntest du von ihm Nacherfüllung verlangen. Allerdings müsstest du ihm wegen der Freizeichnung von der Mängelhaftung nachweisen, dass er Kenntnis davon hatte, dass der zu liefernde Recorder nicht der Typbezeichnung im Angebot entsprach, und er dir dies in arglistigter Weise verschwiegen hat.


    Wenn allerdings nur du in die Beschreibung reininterpretiert hast, es wäre ein SVHS-Gerät, dann ist das dein Problem.


    PS: Man kauft bei nicht bei jemand, der die Funktion nicht prüft.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von MeltingSnowman
    Geld ist Geld. Immerhin sinds mit Versand schon 9€. Und was ich gemacht habe (nenn es von mir aus zur-Rede-stellen) ist keine Belästigung. Sowohl die Dame am Telefon als auch ich war äußerst freundlich. Sowas nenn ich NICHT Belästigung. Zudem hat die Dame einen Fehler eingestanden und ich habe mich entschuldigt. An dem Telefonat war definitiv nichts falsches dran...


    Ist mal wieder typisch Deutschland, wegen jedem sch.... mit Gericht drohen :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von hopihalido
    Ist mal wieder typisch Deutschland, wegen jedem sch.... mit Gericht drohen :rolleyes:


    Dann geh doch wieder da hin, wo du herkommst :)

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  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Dann geh doch wieder da hin, wo du herkommst :)


    Oha Dein arisches Blut verletzt ;) Keine Angst bin deutscher :p

  • Zitat

    Original geschrieben von hopihalido
    Oha Dein arisches Blut verletzt ;) Keine Angst bin deutscher :p


    Ok, Abwandlung: Dann geh doch, wenns Dir nicht passt :p :p


    Mal im Ernst: Es geht hier doch nicht um die 10€, es geht um das Fehlverhalten des Verkäufers. Er liefert scheisse*, wird dafür noch mit neutral "belohnt", und revanchiert sich mit negativ. Findest du, man sollte ihm das einfach so durchgehen lassen?



    *vorausgesetzt, die Angaben von MeltingSnowman sind korrekt.

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  • Also, zu diesen Meinungen, dass man wegen solchen Kleinigkeiten nicht mit dem Gericht drohen kann, kann ich nur sagen: Genau wegen solchen Meinungen anaciert Ebay langsam zur Müllhalde der Nation. Jeder packt seinen (in diesem Fall Elektro-)Schrott ins Netz un bekommt sogar noch Geld dafür - und der "Geschädigte" macht nichts, weil "es ja nur ein Paar Euro" seien. Vieleicht ist es, sowie es der nette hopihalido anklingen ließ, spießig, aber mein Gott, dann bin ich lieber spießig als naiv.


    Und ich war mir dem Risiko, das ich bei der Auktion einging, durchaus bewusst. Beschreibung und auch Hintergrund der Fotos (man beachte den Standort des Pcs...), sowie Bewertungen sprachen nicht grade für die Auktion. Mir war es nur einfach einen Versuch wert. Immerhin bezahlt man sonst locker das 10-fache...
    ABER: Ich habe mich auch nie über das ganze beschwert. Nachdem ich die Frau des Verkäufers angerufen habe, und diese mir glaubhaft versicherte, dass es sich um ein Versehen handelte, habe ich sogar davon abgesehen, das Geld zurückzuverlangen. Und auch meine Bewertung ist dochwohl mehr als milde. Ich entlaste ihn durch die Aussage, dass er kein Betrüger sei und lobe ihn sogar wegen der schnellen Lieferung. Schade nur, dass es keiner lesen kann :rolleyes:


    Ich finde, es grenzt an Dreistigkeit, was die Bewertung angeht. Habe als Käufer alles richtig gemacht: Mich nach Ende der Auktion gemeldet und das Geld noch am selben Abend überwiesen...


    Achja: Was den Zustand angeht:
    Das Gerät ist definitiv defekt. Gibt seltsame Geräusche von sich und spielt erst recht keine VHS ab.


  • Die feine Art ist es nicht, da stimme ich Dir schon zu, aber andererseits würd ich das erstma mit dem Verkäufer klären bevor ich hier ein riesen Faß aufmache...

  • Zitat

    Original geschrieben von hopihalido
    Die feine Art ist es nicht, da stimme ich Dir schon zu, aber andererseits würd ich das erstma mit dem Verkäufer klären bevor ich hier ein riesen Faß aufmache...


    Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich morgen zum Rechtsanwalt renne?
    Ich denke die Frist bis zum 5.1., die Bewertung entfernen zu lassen, ist mehr als erfüllbar. Ich habe es "damals" auch in 5 Tagen geschafft (siehe negativ abgegebene Bewertung).

  • Zitat

    Original geschrieben von hopihalido
    Die feine Art ist es nicht, da stimme ich Dir schon zu, aber andererseits würd ich das erstma mit dem Verkäufer klären bevor ich hier ein riesen Faß aufmache...


    Ich denke durch die negative Bewertung sollte der Verkäufer seinen Standpunkt deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Da hilft ein freundlicher Plausch nicht mehr weiter...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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