Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Verpflichtet im Übertragenen Sinn. Ich finde es gehört einfach zum guten Ton, daß der Käufer eben wie ein paar Beiträge weiter oben nicht Tagelang schwitzen muß, ob das Geld nun eingegangen ist, oder nicht.
    Ist schon klar, daß es zu einer echten gesetzlichen Vorschrift nie kommen wird. So war das auch nicht gemeint.


    Wen ich al VK einen Artikel als "Zahlung erhalten" markiere, sieht der Käufer das nicht!?
    Das käme dem was du meinst doch nahe...!?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Sorry, wusste grad nicht wo ich das hinschreiben soll, aber hat jemand von euch die Reportage gerade eben auf Kabel 1 zu der Ebaybetrugsmasche mit dem Gebote zurückziehen gesehen!? Da bekommt man es ja echt mit der Angst...! :eek:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Schon krass die Geschichte. Und wie immer...eBay tut nichts dagegen :flop:



    Frage mich eh was es bringen soll, wenn man kurz vor Auktionende noch sein Gebot streichen kann.

  • Wie soll das ganze laufen?


    Ich pushe mit Account A und B, so dass niemand anderes mehr bieten will. Kurz vor Schluss ziehe ich die Angebote A und B zurück, und lege mit meinem Account C nach (bzw. habe schon vorher mit C unterhalb von A und B geboten)?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich habe das so verstanden.


    Ich biete mit account A sagen wir 500 Euro. Lege mit B nach auf 1000 Euro. Kurz vor Ende ziehe ich das Gebot vom account B zurück und zahle 500 Euro.

  • Ich habe es auch so wie booner verstanden:
    Eigentlich braucht man drei (und nicht nur zwei) Accounts.
    Du bietest mit Account A den gewünschten (viel zu niedrigen Beitrag), so daß du Höchstbietender bist.
    Dann legst du gleich mit B und C (und einem exorbitanten Gebot) nach.
    Jetzt ist "B" Höchstbietender mit einem Mondpreis natürlich. Daher interessiert das keinen anderen Käufer mehr und die ganze Masche macht überhaupt nur Sinn!
    Kurz vor Schluss werden B und C zurückgezogen und du bekommst den Artikel mit Account A.
    Muss man aber schnell sein (mit nachlegen von B und C).


    So wie Mastermaster es machen will gehts nicht! Du musst zwei sehr hohe Gebote abgeben, da ja nur das zweithöchste (und nicht das Höchste) Gebot bei Ebay immers ichtbar ist! Ergo würdest du den zweithöchsten Preis bezahlen (im Fernsehbesipiel 900€) :D


    Rein rechtlich scheint es (laut der dusseligen Moderatorin) aber anscheinend so zu sein, daß die Gebote B und C gelten, obwohl sie zurückgezogen wurden!? :confused:
    booner übernehmen Sie... :D

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  • Zitat

    Original geschrieben von Mastermaster
    Also in der Reportage war definitiv nur von zwei accounts die Rede.


    Mit Absicht...!? ;)
    (vermute ich!)


    Außer du schaffst es nach dem zurückziehen neu zu bieten, da der Preis dann ja wieder im Keller ist. Empfiehlt sich aber aufgrund vom "erwischt werden" nicht sonderlich... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Stimmt da habt Ihr recht, es wird ja immer nur das Höchstgebot angezeigt, welches ein unmittelbar niedriges Gebot zuvorliegen hat.

  • Dabei sehe ich die Falle aber nicht.


    Bleiben wir mal bei meinem Beispiel. Cs Gebot hat durch das Überbieten seitens A bzw. B seine rechtlichen Wirkungen verloren. Der Verkäufer muss also nicht an C zum Dumpingpreis liefern. Dagegen besteht mit A oder B (je nachdem wer höher liegt) und damit wahrscheinlich auch mit derselben Person wie C ein wirksamer Kaufvertrag, wenn der höher Bietende keinen relevanten seinerseits bei Abgabe des Gebots nachweisen kann.


    Klar muss der Verkäufer die Situation ersteinmal erkennen und richtig bewerten können.


    Ich meine mich auch ein ein Urteil über ein Kfz-Kauf bei ebay nach dieser Masche erinnern zu können. Der Richter hat die Situation IIRC völlig verkannt, und einen Anspruch des "C" auf das Kfz gegen ~50€ Kaufpreis bejaht. Ich mach mich mal auf die Suche.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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