In der Auktion steht doch nicht, dass es Branding-frei ist. Warum fragst du nicht vorher nach, bevor du es kaufst? Und wenn die Frau es nicht gewusst hat, liegt das Risiko doch bei dir.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
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In der Auktion steht doch nicht, dass es Branding-frei ist. Warum fragst du nicht vorher nach, bevor du es kaufst? Und wenn die Frau es nicht gewusst hat, liegt das Risiko doch bei dir.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
ZitatOriginal geschrieben von spm
In der Auktion steht doch nicht, dass es Branding-frei ist. Warum fragst du nicht vorher nach, bevor du es kaufst? Und wenn die Frau es nicht gewusst hat, liegt das Risiko doch bei dir.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
So seh ich das eigentlich auch. Außerhalb des TT gilt das Branding eben nicht als wichtigste Eigenschaft eines Telefons, und wenn keine Angabe dazu gemacht ist, heißt es ja nicht, daß es unbedingt Herstellerware sein muß.
Zumal ein O2-Branding keine Nutzungseinschränkung bedeutet, bis auf evtl. Ein- und Ausschaltanimation stehen normalerweise trotzdem alle Menüs wie gewohnt zur Verfügung, Hintergrundbilder etc. lassen sich ebenfalls einfach wechseln.
Sorry, habe den Ebay Sammelthread überlesen :apaul:
devilsdance: Ja Police ist echt fürn Ar*** bei eBay Dingen, deswegen möchte ich mich ja auch anders mit der Frau einigen.
D-Love: Für mich ist das insofern ein Mangel, dass ich die unaktraktiven Videos beim ein- und ausschalten sowieso das O2 Menü und das Coverbranding mich stören.
spm: Nach eBay muss die Artikelbeschreibung 100% stimmen, sonst kann ja jeder hinschreiben was er will, und wenn die Frau keine Ahnung hat, soll sie es lassen oder jemanden damit beauftragen der sich damit auskennt.
Sonst könnte ich ja z.B. nen kaputten Laptop verkaufen und dann auch sagen, dass ich nicht wusste dass er defekt ist :gpaul:
Also ich bitte euch, schon das die Frau schreibt, manchmal haben die eins, manchmal keins deutet doch darauf hin, dass die Frau weiß, was ein Branding ist. Und wenn man sich der Sache unklar ist, dann schaut man eben nach, da das Handy sowieso nicht eingeschweißt war, sollte doch das kein Problem darstellen?!
Grundsätzlich sicherlich nicht.
Aber es gibt immer Unwissende und ich glaub nicht, dass es etwas bringt, wegen einem O2-Branding so eine Welle zu machen.
Versuch ein paar Euros Wertminderung auszuhandeln.
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Also ich bitte euch, schon das die Frau schreibt, manchmal haben die eins, manchmal keins deutet doch darauf hin, dass die Frau weiß, was ein Branding ist. Und wenn man sich der Sache unklar ist, dann schaut man eben nach, da das Handy sowieso nicht eingeschweißt war, sollte doch das kein Problem darstellen?!
Du sagst ja auch, dass sie 3 Tage für die Antwort gebraucht hat, in dieser Zeit kann man sich eben schlau machen. Ich sehe jetzt keine gravierenden Abweichungen von der Artikelbeschreibung. Dein Beispiel mit dem kaputten Laptop ist absolut überzogen. Was ist am Handy denn kaputt? Ich würde das ganze lockerer sehen, schließlich brauchst du das Handy nicht nur, um die Ein- und Ausschaltanimationen zu betrachten. Falls dir wirklich soviel daran liegt, ein Handy ohne Branding zu erhalten, warum fragst du nicht vorher nach? Es gibt durchaus ungebrandete Geräte in o2-Verpackungen. Ist man als Verkäufer verpflichtet, das zu kontrollieren?
Wenn die Frau dir entgegenkommt, hast du Glück gehabt. Ich an ihrer Stelle würde aber gar nichts machen.
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Sorry, habe den Ebay Sammelthread überlesen :apaul:
devilsdance: Ja Police ist echt fürn Ar*** bei eBay Dingen, deswegen möchte ich mich ja auch anders mit der Frau einigen.
D-Love: Für mich ist das insofern ein Mangel, dass ich die unaktraktiven Videos beim ein- und ausschalten sowieso das O2 Menü und das Coverbranding mich stören.
spm: Nach eBay muss die Artikelbeschreibung 100% stimmen, sonst kann ja jeder hinschreiben was er will, und wenn die Frau keine Ahnung hat, soll sie es lassen oder jemanden damit beauftragen der sich damit auskennt.
Sonst könnte ich ja z.B. nen kaputten Laptop verkaufen und dann auch sagen, dass ich nicht wusste dass er defekt ist :gpaul:
Chefkoch:
Das ist persönlicher Geschmack, kein Sachmangel, kein Fehlen einer wesentlichen Eigenschaft wie man das bei einer nicht änderbaren, vorbelegten Taste vielleicht argumentieren könnte.
ja man hat die pflicht?! Man ist verpflichtet die Artikelbeschreibung wahrheitsgemäß zu gestalten und imho weicht ein verschwiegenes Handy ab, da man erwarten kann das ein ungebrandetes Handy ein höhres Gebot bringt, als ein gebrandetes (in diesem Fall 50€).
Ich weiß ja nicht wie ihr das sieht, aber für mich sind 50€ in diesem Fall viel Geld.
Anderes Beispiel: Ihr ersteigert einen Wagen, wo auf der Motorhaube groß die Werbung von einem Autohaus drauf lackiert ist, und dies wurde verschwiegen.
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Anderes Beispiel: Ihr ersteigert einen Wagen, wo auf der Motorhaube groß die Werbung von einem Autohaus drauf lackiert ist, und dies wurde verschwiegen.
Bei einem Wagen fragt man erst recht vorher nach. Aber du wirst auch beim dritten Mal nicht antworten, wieso es dich nicht vorher interessiert hat.
Abgesehen davon kann ich mir gut vorstellen, dass die Frau dir etwas zurückerstattet, wenn auch bei weitem keine 50 Euro.
Also es tut mir leid, ich habe noch nie erlebt, dass bei einem Autokauf fragt, ob das Auto als Werbefläche missbraucht wurde.
Ich verstehe nicht, warum ihr auf der Seite der Frau steht, die Telekom hat doch gerade deswegen doch eins auf den Deckel bekommen, weil sie das Branding nicht angab.
Ich wart halt jetzt einfach mal ab, ob sich die Frau nochmal meldet, und was sie mir anbietet.
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