Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Wenn ich das recht in Erinnerung habe, kann man sich doch auch nach derAfterbuy-Abwicklung die Zusammenfassung anzeigen lassen auf der dann die Adressen aufgeführt sind (also auch die Lieferanschrift)?


    ja, genau da steht ja auch jetzt noch die andere Lieferanschrift drin.


    Weiß ja nur nicht, was rechtlich jetzt genau maßgeblich ist...afterbuy-Adresse oder ebay-Adresse

  • Zitat

    Original geschrieben von boecki
    Weiß ja nur nicht, was rechtlich jetzt genau maßgeblich ist...afterbuy-Adresse oder ebay-Adresse


    Maßgeblich ist Deine Willenserklärung - und die ist ja durch Afterbuy eindeutig festgehalten und dokumentiert.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Naja ist imho eher andersrum.


    Laut Ebay Richtlinien soll nur an die bei Ebay hinterlegte Adresse versandt werden. Also dürfte die bei Ebay angegebene Adresse zunächst mal die entscheidende sein. So stehts ja dann auch in der Mail die der Verkäufer bekommt.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Laut Ebay Richtlinien soll nur an die bei Ebay hinterlegte Adresse versandt werden.


    Wie kommst du denn darauf?
    Man konnte auch ohne Afterbuy schon immer abweichende Lieferadressen direkt bei eBay eingeben und wählen.
    Auch Afterbuy lässt eindeutig die Angabe einer von der Rechnungsadresse abweichende Lieferanschrift zu - wenn das nicht maßgeblich wäre, wozu sollte es denn die Möglichkeit geben?
    Nein, das ist schon eindeutig: Die Angabe der Lieferadresse ist maßgeblich.
    Was an die eBay-Meldeadresse gekoppelt ist, ist der PayPal-Käufer"schutz" - der fällt wohl bei Versand an eine abweichende Adresse weg.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Auch Afterbuy lässt eindeutig die Angabe einer von der Rechnungsadresse abweichende Lieferanschrift zu - wenn das nicht maßgeblich wäre, wozu sollte es denn die Möglichkeit geben?
    Nein, das ist schon eindeutig: Die Angabe der Lieferadresse ist maßgeblich.


    sehe ich genauso. In der Auktion steht auch noch eindeutig drin, man soll/muß aufterbuy benutzen. Auch nur dort gab es die Kontodaten vom VK.


    Habe mal freundlich nachgefragt und 7 Euro angeschlagen als Entschädigung...bin mal gespannt :D

  • Sagt mal, zu was für einem Anwalt muss ich gehen, wenn sich ein gewerblicher Verkäufer nicht meine Ware repariert und auch nicht auf eine Wandlung reagiert?

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Was ist dass für ne Aussage? :confused:


    genau dir richtige Antwort.
    Das ist eine ganz normale anwaltliche Sache die jeder Anwalt macht.


    Oder willst du etwa wegen sowas zu einem Spezialisten für Onlinerecht oder so?

  • Keine Ahnung, ich dachte immer die seien auf ein bestimmtes Gebiet fixiert...
    Ich dachte ich müsse zu einem der auf Handelsrecht (?) spezialisiert wäre und wollte mich eigentlich nur nochmal vergewissern...

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