Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Re: Brief vom RA nach negativer Bewertung


    Zitat

    Original geschrieben von vmac
    Ist dies eine neue "Umgangsform", um negative Bewertungen auszulöschen?


    Wäre die Bewertung nicht ebay-Konform oder gar beleidigend, nicht beweisbar usw. hätte sich der Rechtsanwalt direkt an ebay gewendet und sie löschen lassen - und du hättest mit guter Wahrscheinlichkeit eine Abmahnung kassiert.


    Das Prinzip existiert schon einige Zeit, bereits 2006 berichtete die c't: http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2006/12/86_kiosk



    Wenn du im Wortlaut sicher bist könntest du freundlich grüßend antworten oder den Brief schlicht ignorieren. Und bei ebay einen Zusatzkommentar hinterherschicken, der auf die Existenz eines solchen Briefes hinweist.

  • Versprochen war ein DHL-Paket, verschickt wurde nur als Warensendung ("Warensendung statt DHL-Paket"). Daher hatte ich am Tag der Versandnachricht noch versucht, den Verkäufer darauf hinzuweisen, dass ich extra ihn gewählt habe, weil er - aus diversen Gründen (versichert, Packstation bei Abwesenheit etc) per DHL-Paket verschickt. Leider habe ich an diesem Tag keine Rückantwort (trotz nochmaliger Nachfrage) erhalten ("Mails nicht beantwortet"). Am Folgetag nutzte mir die Antwort nichts mehr, da die Warensendung ja raus war.
    Da der Artikel dann auch noch in einer anderen Farbe war und stank ("Artikel in grün/stinkt"), habe ich den Händler negativ bewertet.

  • Ist das rechtlich ok oder mache ich mich strafbar?


    Ich kaufe gerne bei ebay ein und ab und zu sind die Verkäufer wirklich unethisch: ich kaufe hauptsächlich Multimedia Sachen, sei es Handy, PS3 oder Notebook. Aber gerade in diesen Sachen gibts Probleme, zB Risse werden nicht genannt oder (was kürzlich 2x passierte) ich kriege defekte Sachen oder auch gar keine Sachen.


    So, meistens sind das private Leute, die nach deren Bewertungen mehrere dieser Sachen verkaufen, zb nur Handys (viele im Monat) oder nur Speicherkarten.


    Da sage ich denen auch: (nicht wortgemäß): Wenn du nicht nachbesserst oder bei Nichtlieferung/Defekt Geld zurück gibts, werde ich es an ebay melden und dich beim Amt melden, dass die mal nen Auge über deine reges Handel schauen sollen.


    Dieser letzte Aspekt, ist das erlaubt oder begebe ich mich auf unrechtlicher Zone?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von vmac
    Versprochen war ein DHL-Paket, verschickt wurde nur als Warensendung ("Warensendung statt DHL-Paket"). Daher hatte ich am Tag der Versandnachricht noch versucht, den Verkäufer darauf hinzuweisen, dass ich extra ihn gewählt habe, weil er per DHL-Paket verschickt. Leider habe ich an diesem Tag keine Rückantwort (trotz nochmaliger Nachfrage) erhalten ("Mails nicht beantwortet"). Am Folgetag nutzte mir die Antwort nichts mehr, da die Warensendung ja raus war.
    Da der Artikel dann auch noch in einer anderen Farbe war und stank ("Artikel in grün/stinkt"), habe ich den Händler negativ bewertet.


    Du hast eigentlich sofort überreagiert, normalerweise versucht man das in einer gewissen Zeit zu klären.
    Ist dir mit einer negativen Bewertung wirklich geholfen? Ich glaube eher nicht ;) und jetzt hast den Spaß mit dem Rechtsanwalt, die Kosten für diesen übernimmst wahrscheinlich auch du, na ja halt uns auf dem laufenden ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Du hast eigentlich sofort überreagiert, normalerweise versucht man das in einer gewissen Zeit zu klären.


    Das wichtigste war mir das DHL-Paket. Da der Artikel aber bereits als Warensendung raus war, nützt mir eine nachträgliche Klärung ja auch nichts mehr.

  • Generell kann auch ein Händler mal einen Fehler machen. Sind ja auch nur Menschen...


    Ist halt die Frage ob es Absicht war mit der Warensendung um am Porto noch Gewinn zu machen...

  • Zitat

    Original geschrieben von vmac
    Vielleicht will ich erst einmal die rechtliche Lage klären???


    Durch deine Bewertung tust du dies dort wo es zählt - bei ebay - und das finde ich super.

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