Re: Brief vom RA nach negativer Bewertung
ZitatOriginal geschrieben von vmac
Ist dies eine neue "Umgangsform", um negative Bewertungen auszulöschen?
Wäre die Bewertung nicht ebay-Konform oder gar beleidigend, nicht beweisbar usw. hätte sich der Rechtsanwalt direkt an ebay gewendet und sie löschen lassen - und du hättest mit guter Wahrscheinlichkeit eine Abmahnung kassiert.
Das Prinzip existiert schon einige Zeit, bereits 2006 berichtete die c't: http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2006/12/86_kiosk
Wenn du im Wortlaut sicher bist könntest du freundlich grüßend antworten oder den Brief schlicht ignorieren. Und bei ebay einen Zusatzkommentar hinterherschicken, der auf die Existenz eines solchen Briefes hinweist.