Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von kopporama



    Das ist doch genau der Punkt. Wenn man etwas verkauft, sollte schon aus Eigeninteresse die Beschreibung so genau wie möglich sein. Wenn z.B. kein Ladekabel dabei ist, muss man das einfach erwähnen. Wer das nicht macht, ist selber schuld, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.



    Da gehe ich aber konform mit ruffryder. Wenn ich OVP lese, denke ich an Originalverpackung. Wenn ich die Sachen angebe, die seitens des Herstellers mit dabei sind, rede ich vom Originalzubehör.


    Du sagtest man solle es angeben, dann frage ich dich wo fängt es an, wo hört es auf ?


    Ausserdem denke ich, geht es hier um ein Datenkabel und kein Ladekabel.

    Nix..............

  • So, jetzt hat's mich auch mal erwischt:


    Ich habe als Privatperson einen Sammlerartikel verkauft (ca. EUR 50,-)- Als Versandarten habe ich Einwurfeinschreiben und versichertes Hermes-Paket angeboten, mit dem deutlichen Hinweis, dass ich jegliche Haftung für den Versand ablehne.


    Die Post hat nun natürlich das Einschreiben verloren (was mir auch mittlerweile bestätigt wurde), der Käufer hat mich dafür jedoch negativ bewertet.


    Ich hatte ihm angeboten, dass ich ihm die Schadenersatzleistung der deutschen Post überweise, wenn er dafür die negative Bewertung zurück nimmt. Daraufhin hat er sich nicht mehr gemeldet, ein paar Wochen später dann aber mit Anwalt, Anzeige, bla, bla gedroht.


    Mir wurde die ganz Sache auch zu bunt und ich habe alles auf sich beruhen lassen (und natürlich seine Bewertung entsprechend kommentiert).


    Nun hat er wieder einen Artikel bei mir gekauft; diesmal ist das Einschreiben sogar angekommen, aber er hat auch diese Transaktion negativ bewertet.


    eBay habe ich diesen Vorgang bereits angezeigt und um Löschung der Bewertung gebeten.


    Allerdings würde ich jetzt gerne auch die erste Bewertung entfernen lassen. Was schlagt ihr vor? Direkter Gang zum Anwalt?


    Danke schonmal vorab.


    PS: Den Käufer habe ich mittlerweile natürlich gesperrt.

    - still loving WebOS -

  • das was du getan hast, passt schon.


    Warte ab was Ebay dazu sagt. Der Anwalt wird nix bringen außer Geld und Zeit kosten.

  • Ach, mach eine Anzeige. Dafür hat er ja auch Grundlagen. Und bitte nicht damit kommen, hat keinen Sinn oder so. Der soll mal erstmal Angst kriegen. Falls nicht, dann entweder ruhen lassen.

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  • Wie lautet denn die erste Bewertung?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Dauerposter: 'Keine Ware erhalten'


    Stimmt ja auch, aber soweit ich das sehe, bin ich auch nicht in der Pflicht dafür Sorge zu tragen. Ich muss die Ware nur absenden, was ich nachweislich getan habe.


    Sliders: Kann's sein, dass Du gerade nicht richtig gelesen hast?

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Sliders: Kann's sein, dass Du gerade nicht richtig gelesen hast?


    Es ging mir um die zweite Bewertung, falls ebay es nicht wegstreicht.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Es ging mir um die zweite Bewertung, falls ebay es nicht wegstreicht.


    Ah, okay.


    Üble Nachrede oder was soll ich ihm hier vorwerfen?

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Ah, okay.


    Üble Nachrede oder was soll ich ihm hier vorwerfen?


    Bitte hierfür Googlen. Ich sags deshalb (und will auch deshalb nichts in den Raum schmeissen), weil es sonst wieder zu langwierigen Juristendiskussionen unter TT-lern kommt. Selber Googlen und entscheiden, ob du es machen willst oder nicht. Erst mal schauen, was ebay dazu sagt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Bitte hierfür Googlen. Ich sags deshalb (und will auch deshalb nichts in den Raum schmeissen), weil es sonst wieder zu langwierigen Juristendiskussionen unter TT-lern kommt. Selber Googlen und entscheiden, ob du es machen willst oder nicht. Erst mal schauen, was ebay dazu sagt.


    eBay wird das wohl völlig egal sein. Die kümmern sich eh um nichts um halten sich soweit das geht immer außen vor.

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