650€ ist ja noch günstig: http://www.ebay.de/itm/3010296…3D301029613156%26_rdc%3D1
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Was willst du jett hören? Dass dein Plan nicht aufgegangen ist?
Zunächst musst du eine Nachbesserung zur Lieferung (=Erfüllung des Kaufvertrages, § 433 I 1 BGB) zugestehen, incl. einer Frist, in welcher er die Nachlieferung antreten kann/muss.
Aber: Du hast nur Zeit und Mühen; der Verkäufer wird sich nicht bewegen, bis er Post vom Anwalt bekommt mit dem Ziel, den Kaufvertrag zu erfüllen.
Hast du denn schon gezahlt?
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Vielen Dank!
Ja, hatte direkt per PayPal gezahlt.
Dann versuche ich es gleich mit einer Frist von 10 Tagen...
Und was heißt schon, mein Plan sei nicht aufgegangen. 30€ habe auch ich draufgezahlt und dass die Preise in solche Höhen schießen, konnte doch niemand erahnen.
Ich finde, ich kann verlangen, dass ich meine bezahlte Ware auch erhalte.Viele Grüße
Hecke -
Das steht nicht Infrage. Aber der "Plan" hatte halt die Lücke, dass er den KV nicht einhalten würde, wenn die Preise steigen.
Lass es dir gesagt sein, da kommt nichts raus. Wenn er die Fristen bis Januar zieht, kauft er dir eine für 399 Euro und das war es.
Bis du eine Chance hast, incl. der Fristen, der Mahnung, des Mahnbescheides und des Urteils bzw. der Vollstreckung eine PS4 zu erlangen, ist Weihnachten, Silvester, und Februar 2014 rum.
Und das wusste der VK auch.
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Zitat
Original geschrieben von Metzger80
650€ ist ja noch günstig: http://www.ebay.de/itm/3010296…3D301029613156%26_rdc%3D1Ob da wirklich Geld fliesst???:D
Ob er die Konsole überhaupt hat? -
Ich habe die liebe Verkäuferin gerade einmal angerufen:
- Sie meint, das hätte alles ihr Sohn gemacht und auf meine Bedenken hin erwiderte sie, dass sie nicht glaube, ihr Sohn ziehe mich über den Tisch.Daraufhin sah ich, dass ihr Sohn auch einen eigenen eBay-Account hat, über den er 3 weitere PS4 verkauft hat...
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Zitat
Original geschrieben von hecke
Daraufhin sah ich, dass ihr Sohn auch einen eigenen eBay-Account hat, über den er 3 weitere PS4 verkauft hat...Je länger du die Sache nicht abhackst,desto länger ärgerst du dich darüber.
So what?
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Reinhauen würde ich mit Fristsetzung, Mahnbescheid und Co schon. Kostet wenig, macht Spaß (denn ich halte den VK ab, das nocheinmal zu versuchen!) und evtl. ziehe ich Gewinn raus.
Aber ich würde es nicht mit dem Ziel: "Ich bekomme meine PS4 zu Xmas", sondern mit dem Ziel: "Ich lasse das dem VK nicht durchgehen" sehen....
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Reinhauen würde ich mit Fristsetzung, Mahnbescheid und Co schon.Kostet wenig, macht Spaß (denn ich halte den VK ab, das nocheinmal zu versuchen!) und evtl. ziehe ich Gewinn raus.Als Laie bringt das eh nichts,weil davon auszugehen ist,dass er auf den Mahnbescheid nicht reagiert bzw. diesen negiert (wenn überhaupt - es ist einfach nur ein kleiner Schmarotzer,der noch bei Mutti wohnt).
Und deswegen einen RA einzuschalten.....
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Habe Ihm die Frist gesetzt, woraufhin er antwortete, dass er nicht mehr machen könne, als mir eine Rückzahlung anzubieten.
Ich teilte ihm mit, dass es mir egal sei, woher er eine Konsole beziehen würde, wir aber einen Kaufvertrag haben, den ich vollständig erfüllt habe, sein Teil jedoch noch fehlt - geantwortet hat er, dass "er sich dann selbstverständlich darum bemühen wird, mir eine Konsole zu liefern".Danke, ich bin gespannt...
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