Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Durch das Versenden des Päckchen ist zwar das Versandrisiko auf dich übertragen worden,jedoch ist hier der Sonderfall eingetreten,dass das Versandgut wieder in den "Machtbereich" des Versenders gelangt ist.


    Deshalb ist es schlichtweg egal,ob er den Fehler gemacht hat oder der Bote.


    Du müsstest nur erneut zahlen,wenn dich eine (Teil-) Schuld an der Sache betreffen würde ((teilweise)falsche Adresse/Name etc.)

  • Ganz egal wer hier im Recht ist, aber der VK hat das Päckchen halt wieder zurück bekommen und ist nicht gewillt das Ding nochmal loszuschicken ohne vorher nochmal die Versandkosten bezahlt zu kriegen. Ich hätte ja schon längst keinen Bock drauf mich um die paar Euro zu streiten, aber hier sitzt der VK das ganze doch aus. Der Käufer will an die Ware und ist halt ab Zug ob er es einfach haben möchte oder eben nicht.


    Ich würde die Versandkosten nochmal überweisen und fertig. Shit Happens.

  • Sehe ich anders. Der VK hat die Sache aus dem Kaufvertrag zu liefern. Ich würde eine Frist zu Lieferung setzen, und wenn diese verstreicht, würde ich die Forderung aus dem Kaufvertrag rechtlich beitreiben.


    Egal, ob es um 4 Euro VK geht. -> die hat der Käufer nicht zu zahlen, wenn DHL einen Fehler gemacht hat.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Ich hätte ja schon längst keinen Bock drauf mich um die paar Euro zu streiten, aber hier sitzt der VK das ganze doch aus. Der Käufer will an die Ware und ist halt ab Zug ob er es einfach haben möchte oder eben nicht.


    Der Verkäufer hat anscheinend "Bock" drauf.;)
    Zudem müssten die Versandkosten nochmals überwiesen werden bis sich der Versender "bewegt" und das dauert 1-2 Tage,bis er es erneut versendet und es zugestellt wird,ist Ostern 2014 wahrscheinlich wieder Geschichte. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Egal, ob es um 4 Euro VK geht. -> die hat der Käufer nicht zu zahlen, wenn DHL einen Fehler gemacht hat.

    Der VK in diesem Fall auch nicht. Der kann das Paket nämlich nochmal bei der Post kostenfrei abgeben.

  • Dann verstehe ich nicht, warum er noch einmal Geld will. Dann würde ich erst recht Druck machen (und noch Geld für den versicherten Versand drauflegen, nicht, das "noch was" passiert.

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  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Der VK in diesem Fall auch nicht. Der kann das Paket nämlich nochmal bei der Post kostenfrei abgeben.


    Das macht die Post dann aber aus reiner Kulanz?
    Oder ist das irgendwo (samt Formular) verankert?
    Eher nicht.;)
    ("Wenn der Zusteller Mist baut,liefern wir ein weiteres Mal kostenlos!") :D

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Das macht die Post dann aber aus reiner Kulanz?
    Oder ist das irgendwo (samt Formular) verankert?
    Eher nicht.;)
    ("Wenn der Zusteller Mist baut,liefern wir ein weiteres Mal kostenlos!") :D


    So natürlich nicht. Aber wenn man in die Filiale geht und sagt die Adresse ist korrekt wird das Paket nochmal an die gleiche Adresse versendet.
    Ich hatte das auch schon 2x.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Dann verstehe ich nicht, warum er noch einmal Geld will.

    Evtl. weiß er nicht das er es nochmal kostenfrei versenden kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Sehe ich anders. Der VK hat die Sache aus dem Kaufvertrag zu liefern. Ich würde eine Frist zu Lieferung setzen, und wenn diese verstreicht, würde ich die Forderung aus dem Kaufvertrag rechtlich beitreiben.


    Egal, ob es um 4 Euro VK geht. -> die hat der Käufer nicht zu zahlen, wenn DHL einen Fehler gemacht hat.



    Klar, kann man so machen. Und was möchtest du danach für Geschütze bei einem 40 € Streitwert auffahren ? Ich meine man kann es sich halt auch verdammt schwer machen.


    Das was murmelchen geschrieben hat würde ich versuchen dem Käufer zu vermitteln. Wenn es nochmal abgeschickt wird ist dann ja alles paletti :)

  • Ganz einfach, Mahnbescheid. Oder auch notfalls klagen, kostet ja nichts...:)


    Manch einer lernt es nur auf die harte Tour. Mittlerweile ist meine Reizschwelle bei ebay extrem niedrig. Ein Hinweis auf die Rechtslage und eine Frist reichen. Denn ebay ist ebenso ein öffentlicher Raum, wie das normale Leben auf einem Flohmarkt oder bei einer echten (!) Auktion (nur das es bei ebay eben ein Kaufvertrag ist, keine Auktion)...

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