Fragen zur Fondsrente
-
-
-
Ich arbeite auch sehr sehr viel mit Fonds. Da ich den Börsen auf sicht von meinen 36 Jahren laufzeit einiges zutraue, war es auch ganz klar, das bei Riester für mich auch nur eine 100% Fonds lösung in frage kam
-
-
Ist doch nicht mehr als logisch, das man im Ausland keine deutsche Förderung erhält
Da hast du gar nix von wenn du dein Geld ins Ausland verlegst...im Gegenteil, ich hätte da angst -
also mir würden da so gaaaanz spontan 2 länder in unserer nähe einfallen xD östereich und die schöne schweiz=)
naja, dann wünsch ich dir schon mal vieeeel spaß wenn du dein geld in nacht und nebel aktionen über die grenzen bringst xD
und naja... also mein geld irgendwo auf nem nummerkonto in der schweiz liegen zu lassen... ich kann mir auch trotz besteuerung der erträge ertragsreichere formen der altersvorsorge vorstellen^^ bzw nicht nur vorstellen;)greetz weesel
-
Im Ausland muss alles genauso besteuert werden, wie hier auch
-
ich meinte deutscher besteuerung...
oder wer is so bescheuert und versteuert zinsen, wenn er sein geld auf nem schweizer nummernkonto hat, in deutschland nach?^^greetz weesel
-
Zitat
Original geschrieben von tentacle
Noch ne kleine Anmerkung zu Riester: Wenn man sein Wohnsitz im Alter ins Ausland verlegen will (zumindest träumen tue ich manchmal davon), darf man die gesamte staatliche Förderung wieder zurückzahlen. Das sagt einem kein Vertreter beim Abschluss :eek:
Wobei die EU-Kommission ob der Regelung fürs EU-Ausland ein paar 'Bedenken' hat.
vergl:
http://www.handelsblatt.com/ne…-gegen-riester-rente.html
oder
http://bund-laender.verdi.de/f…ster-rente_vor_eu-gericht -
Wenn du dein Geld im Ausland hast, muss es trotzdem nach deutschem recht versteuert werden. Alles andere wäre illegal und ist sehr schwer. Also quatsch
-
Mein MLP-Berater hat mir erneut vor Jahresende eine BU+Riesterkombi empfohlen. Auch in anderen Foren (u.a. usenet de.rec.finanz) wird von diesen Koppelprodukten immer abgeraten.
Man kann den BU-Baustein kündigen, das Rentenprodukt läuft dann weiter. Solange der BU-Anteil nicht mehr als 50% vom Sparanteil ausmacht, fällt das Produkt als ganzes unter Altersvorsorge und kann als eben solche Aufwendung zum Jahresende in der Steuererklärung geltend gemacht werden - die BU geht also aus dem brutto statt aus dem netto.
Was spricht also noch gegen so ein Kopplungsding?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!