Heute ist mir zum wiederholten Male die rabiate Fahrweise von Mitgliedern einer FFW aufgefallen, die wohl zu einem Einsatz, zur Übung oder zum Bierholen unterwegs waren. Die nutzen ihre Privatautos, klemmen ein einem Taxischild ähnliches, beleuchtetes "Feuerwehr im Einsatz"aufs Dach (weder Blaulicht noch Martinshorn vorhanden) und meinen wohl, für sie gelte die StVO nicht mehr.
Ich fuhr mit etwa 30-40m Abstand zum Vordermann in einer Kolonne, Straße außerorts, gerade Geschwindigkeitstrichter von 70 auf 50, weil Kreisverkehr naht. Durchgezogene Linie, und generell Überholverbot auf der Strecke. Wir, die Kolonne fuhren wohl alle etwa 80 nach Tacho. Es war dunkel und schneeregnete.
Erst fuhr er ein paar hundert Meter so dich hinter mir, dass ich seine Scheinwerfer nicht mehr sehen konnte. Dann, 100m vor dem Kreisverkehr zieht er ohne Blinker raus, an mir vorbei. Aufgrund des Abbremsens der Kolone zur Einfahrt in den Kreisverkehr hatte ich vielleicht noch 15-20m Abstand zum Vordermann. Der neben mir hatte nun ein Problem, da ich ihm den Gefallen einer Gewaltbremsung, damit er einfädeln kann, nicht tat, und der Kreisverkehr anfing.
Das löst man als "Feuerwehr-im-Einsatz"-Privatfahrzeug dann indem man einfach mal im Uhrzeigersinn in den Kreisverkehr einfährt.
Mir ist nicht bekannt, dass diese tolle Schild irgendwelche Sonderrechte gewährt noch von Rücksichtspflichten entbindet. Für andere VT ist ja schon gar nicht erkennbar, dass es sich um eine "eilige Fahrt" handelt.
Ich dachte zuerst an ein Taxi hinter mir, das Schild war auch gelblich beleuchtet.
Letztens habe ich so einen sogar entgegen einer Einbahnstraße fahren sehen.
Mich würde daher interessieren, was der Kommandant oder Ausbilder bei einer FFW eigentlich den Leuten aufgibt, wenn er solche Schilder weiterreicht.
Dass man damit vielleicht mal im Haltverbot stehen bleiben kann oder ungünstig
parkt ok, aber was rechtfertigt so eine Fahrweise? Ist doch blöd, wer so mit seinem Privatfahrzeug fährt. Kommt es zum Crash, zahlt eine evtl. vorhandene Vollkasko ggf. nicht, er macht begeht eine Ordnungswidrigkeit oder ggf. sogar eine Verkehrsstraftat.