und wie sieht es dann mit der Garantie aus...also von wegen "Gerät wurde geöffnet" usw?
Mein Laptop muß zum Service
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Im Normalfall überhaupt keinen Problem - solange du beim Einbau nichts beschädigst.
Ich habe das beim Fujitsu-Siemens bereits drei Mal so gemacht und hatte da noch keinen Ärger mit (ja, das Gerät ist leider son Schrott und muss öfters zum Service)...
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Festplatten können bei Notebooks grundsätzlich immer gewechselt werden, ohne dass die Garantie, geschweige denn die Gewährleistung flöten geht. Letzteres ist eh klar, weil gesetzlich nicht anders möglich, bzgl. Ersterem ist mir zumindest kein Hersteller bekannt, wo das anders wäre.
kingpin166: Wenn er das nicht kann, dann werden ihm auch die anderen Tipps hier, die allesamt mindestens ebensoviel Computergrundkenntnisse voraussetzen wie das Herausnehmen einer Platte (eher mehr) nichts bringen. Abgesehen davon: Statt ihm zu erklären, wie er die Platte kopiert, könnte man ihm dann ja ebensogut erklären, wie man sie ausbaut.

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Grundsätzlich ist mal gar nichts erlaubt, wenn der Hersteller die Garantie verweigert weil die Platte draußen ist, dann kann man ganz schnell Pech haben.
Manche Hersteller machen ja auf jedes Deckelchen ein Siegelchen um dann Problemchen zu bereiten.
Ist leider nicht überall so wie bei IBM/Lenovo.
Ich würde einfach vorher nochmal anrufen und nachfragen ob Du die Platte ausbauen kannst.
Allerdings schreibst Du dass Dein Laufwerk defekt ist, warum baust Du nicht einfach nur das Laufwerk aus und schickst es hin :confused: Das ist ofmals noch einfacher auszubauen als die HDD.Trialer
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Zitat
Original geschrieben von Trialer
Grundsätzlich ist mal gar nichts erlaubt, wenn der Hersteller die Garantie verweigert weil die Platte draußen ist, dann kann man ganz schnell Pech haben.
Manche Hersteller machen ja auf jedes Deckelchen ein Siegelchen um dann Problemchen zu bereiten.
Ist leider nicht überall so wie bei IBM/Lenovo.
Also zumindest bezüglich der Platte ist mir wie gesagt kein anderer Hersteller bekannt, der das Ausbauen der Platte unter Garantieverluststrafe stellen würde. Wäre dann ggf. auch zu prüfen, inwieweit sowas rechtmäßig ist - bei PCs wurde schließlich schon vor Jahren gerichtlich entschieden, dass der Anwender die Möglichkeit haben muss, Erweiterungen vorzunehmen. Diese Siegelchen konnten sich die fraglichen Hersteller dann mal eben an den Hut schmieren.
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Hi,
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Also zumindest bezüglich der Platte ist mir wie gesagt kein anderer Hersteller bekannt, der das Ausbauen der Platte unter Garantieverluststrafe stellen würde. Wäre dann ggf. auch zu prüfen, inwieweit sowas rechtmäßig ist - bei PCs wurde schließlich schon vor Jahren gerichtlich entschieden, dass der Anwender die Möglichkeit haben muss, Erweiterungen vorzunehmen. Diese Siegelchen konnten sich die fraglichen Hersteller dann mal eben an den Hut schmieren.
Sony tut es. Gerade neulich erst erlebt.... aber diese Art von "Service" ist man bei Sony ja gwöhnt. :flop:
sk
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Also Acer macht dabei ebenfalls keine Probleme. Sony... man hat den Eindruck als würden die in großem Stil in Kundervergraulen investieren, ganz egal welche Branche.
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Zitat
Original geschrieben von Sencer
... Sony... man hat den Eindruck als würden die in großem Stil in Kundervergraulen investieren, ganz egal welche Branche.
Der Kunde ist schließlich der Haupt-Kostentreiber: Service, Reparatur, Beratung, Logistik, das kann man ohne Kunden alles einsparen
BTT: Trotzdem besser vorher fragen.
Wenn die das Teil unbedingt mit Festplatte haben wollen könntest du die persönlichen Daten statt zu löschen auch z.B. mit
Truecrypt verschlüsseln, das würde ich bei einem Notebook wegen der erhöhten Verlustgefahr sowieso machen. -
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Also zumindest bezüglich der Platte ist mir wie gesagt kein anderer Hersteller bekannt, der das Ausbauen der Platte unter Garantieverluststrafe stellen würde. Wäre dann ggf. auch zu prüfen, inwieweit sowas rechtmäßig ist - bei PCs wurde schließlich schon vor Jahren gerichtlich entschieden, dass der Anwender die Möglichkeit haben muss, Erweiterungen vorzunehmen. Diese Siegelchen konnten sich die fraglichen Hersteller dann mal eben an den Hut schmieren.
Da die Garantie eine freiwillige Leistung der Hersteller ist kann sie mit beliebigen Bedingungen verbunden werden. Anders sieht es bei der gesetzlich vorgeschriebenen 2-Jährigen Gewärleistung aus, diese erlicht definitif NICHT bei einem Ausbau der Festplatte.
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