Hi Leuts,
nicht mein Shop, ich arbeite dort, es liegt jedoch nahe wenn man die Technik dort betreut das ma auch in solchen Fragen gefragt wird.
Sachverhalt wäre: Anbeboten wurde eine Designermöbellampe welche beide Händler legal verkaufen dürfen.
die mahnende Partei hat Lampe X auf der eigenen Webseite in den Onlineshop gestellt. Wir haben laut schreiben, ich bin mir nicht sicher- es könnte wohl echt sein, ich bin mir aber wie gesagt nicht ganz sicher, das Verkaufsschreiben kopiert und für eine Ebayauktion verwendet.
Ist dies strafbar oder schlichtweg vielleicht etwas hmm "unfein" weil faul oder wirklich strafbar?!
Ich hatte ersteinmal vermutet das es sich um Geldmacherei handelt aber da ich auch nichts nach dem ergoogeln des Anwaltes bzw des Schreibens gefunden haben bin ich mir echt nicht sicher.
Eine Information eurer Seits wäre sehr nett.
danke schonmal
gruß Psychi