Hi!
Bei T-Mobile sind die alten Relax-Tarife von der MwSt-Erhöhung betroffen, die neuen aber nicht.
Hat man dann ein Sonderkündigungsrecht, falls man noch den alten Relax-Tarif hat?
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Hi!
Bei T-Mobile sind die alten Relax-Tarife von der MwSt-Erhöhung betroffen, die neuen aber nicht.
Hat man dann ein Sonderkündigungsrecht, falls man noch den alten Relax-Tarif hat?
Kurz und knapp: Nein!
...und zu.
Die Mehrwertsteuer erhebt und erhält der Staat, nicht der Netzbetreiber!!!
Das Thema wurde wurde nun wirklich schon bis zur Erbrechen angefragt, und die Antwort lautet: Nein.
Bei Bedarf bitte auch mal die Suchfunktion benutzen.
Carsten
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