Rauchmelder - Umlage auf Miete umgehen

  • Hallo,


    ab 1. Januar 2007 will unsere Wohnungsgesellschaft in jeder Wohnung Rauchmelder installieren, auch wenn dies noch nicht Pflicht ist laut Gesetz (erst ab 2010 glaube ich).
    Rauchmelder ansich haben sicherlich ihren Sinn und ich bin eigentlich auch bereit dafür zu bezahlen, allerdings sehe ich nicht ein, dass mir die Kosten für Installation und den Rauchmelder ansich auf die Miete umgelegt werden sollen. Im Gespräch waren mal 1-2 € oder so.
    Sollte das so sein, würde ich mir lieber selber einen Rauchmelder kaufen für 10 €. Ansonsten zahle ich nach ein paar Monaten nur drauf.


    Meine Frage ist jetzt eigentlich nur, darf ich das als Mieter selber entscheiden, solange nur ein Rauchmelder installiert wird ? Bzw. kann der Vermieter ohne gesetzliche Grundlage (bisher ist es ja nur ne Empfehlung) einfach sagen "Ich montier den hier und du zahlst" ?


    PS: Was ist, wenn ich mir einfach einen Rauchmelder kaufe (z.B. weil ich vielleicht eh schon einen haben wollte) und diesen in der Wohnung installiere. Kann der Vermieter dann einfach sagen, dass ich seinen nutzen muss ?

  • Naja, wenn den die Wohnungsbaugesellschaft zahlt&installiert, müssen die den auch warten und im Defektfalle instandsetzen / ersetzen. Meist sind solche Systeme dann auch noch untereinander vernetzt, so mit Feuerwehr-Ruf und solchen Sachen.
    Für 1-2 EUR im Monat da selber rumfuscheln zu wollen halte ich persönlich für relativ kurzsichtig.


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Naja rumfuscheln würde ich nicht sagen. Im Normalfall, werden die Dinger an die Wand geschraubt, Batterie eingelegt und gut. "Wartung" dürfte dann das Wechseln der Batterie sein.


    Die Vernetzung stellt zwar einen Mehrwert da, aber mir ist nicht bekannt, dass solche Melder hier verbaut werden sollen. Außerdem ist unsere Wohnungsgesellschaft bekannt dafür die Grundmiete durch irgendwelche Aktionen zu erhöhen zu wollen. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass die Rauchmelder halt welche ausm Baumarkt nebenan sind.


    Meine Frage ist halt, sollten es so einfache Rauchmelder sein, kann ich mir den dann auch selber kaufen ? Wenn natürlich ein Rauchmelder für 60-70 € Einzug findet, dann wäre es finanziell natürlich Blödsinn - geb ich zu

  • Ich kenn mich zugegebener Weise nicht so wirklich im Wohnungsbaurecht aus.
    Ich kenn das allerdings von meinen Wohnungen so, dass Beschlüsse, die in der Eigentümerversammlung getroffen werden, für die jeweiligen Eigentümer bindend sind. Und wenn das beschlossen wird, jede Wohnung mit nem Rauchmelder auszustatten, kannst Du als Mieter IMHO nix dagegen machen. Wird die Ausstattung Deiner Wohnung um diesen, auch wenns ein recht kleiner ist, Wert erhöht, kann der Vermieter das, ebenfalls wieder IMHO auf die Miete oder/und Nebenkosten umlegen.


    Is ja bei einer Fasadenerneuerung nix anderes. Kannst als Mieter auch nicht sagen: Nö, mir passt die Fasade so ganz gut, ich will das nicht. Sowas wird jeder Vermieter mit Begründung "höherer Wohnwert, etc." entsprechend verkaufen.


    Charlie

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  • Eigentümerversammlung gibts hier nicht. Naja ist auch, weiß ja ungefähr wie es gemeint ist.


    Nur wie sieht die Sache aus, wenn schon ein Rauchmelder drin ist ?

  • Ich glaube nicht, dass Du das selbst erledigen darfst.


    Könnte z.B. auch ne Versicherungsrechtliche Sache sein. Der Eigentümer garantiert der Versicherung, in jeder Wohnung Rauchmelder anzubringen. Im Gegenzug gibt die Versicherung schöne Rabatte ;). Das der Vermieter / Eigentümer nicht für ein nicht von ihm selbst installiertes System haften mag, liegt auf der Hand.


    Beauftragt er eine Firma mit der Installation, kann er sich im Notfall an dieser / an deren Versicherung schadlos halten. Installierst Du das Ding, und es geht was daneben, glaube ich kaum, dass Du mal schnell nen Häuserblock an Geld in der Tasche hast :D


    Charlie

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  • Ich denke das eine Umlage für Rauchmelder eigentlich garnicht zulässig ist, da sie ja den Wohnwert nicht erhöhen und dem Mieter keinen höheren Nutzwert bringen.


    Nur könnte man auch alterantiv einfach so die Grundmieten leicht erhöhen und irgendwie anders argumentieren, was dann dem Mieter aber auch nichts bringt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ich denke das eine Umlage für Rauchmelder eigentlich garnicht zulässig ist, da sie ja den Wohnwert nicht erhöhen und dem Mieter keinen höheren Nutzwert bringen.


    Och, wenn mich so ein Ding wegen nem Schwelbrand aus dem normalen Schlaf weckt, damit daraus kein andauernder wird, würd ich den Nutzert bzw. die Wohnwert-Erhöhung schon sehen...


    Charlie

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  • Zur Rauchmelderpflicht:


    M.W. besteht dies Pflicht nur für NEUBAUTEN und nicht für Bestandsgebäude. (in den Bundesländern, in denen es bereits per Gesetz verankert ist)

    Diejenigen, die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit aufgeben, werden am Ende keines von beiden haben.

  • Und wenn es umgelegt wird, dann mit 11% der Einmalkosten auf die Jahresmiete (also etwas weniger als 1% pro Monat).


    Gruß
    Flatty

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