Guten Morgen,
wenn Debitel die Preise bei einigen Tarifen um drei Prozent aufgrund der neuen MwSt. erhöht, hat man dann eigentlich Sonderkündigungsrecht? Einige Tarife ändern sich nicht, einige aber schon. Wie sieht es da aus ?
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Guten Morgen,
wenn Debitel die Preise bei einigen Tarifen um drei Prozent aufgrund der neuen MwSt. erhöht, hat man dann eigentlich Sonderkündigungsrecht? Einige Tarife ändern sich nicht, einige aber schon. Wie sieht es da aus ?
Nööööö! Hast du nicht. Da für diese Preiserhöhung Debitel nicht direkt verantwortlich ist.
Re: AO-Kündigung bei Preiserhöhung durch neue MwSt. ?
ZitatOriginal geschrieben von OLBO
Guten Morgen,
wenn Debitel die Preise bei einigen Tarifen um drei Prozent aufgrund der neuen MwSt. erhöht, hat man dann eigentlich Sonderkündigungsrecht? Einige Tarife ändern sich nicht, einige aber schon. Wie sieht es da aus ?
Wenn Sie die Tarife um 3% erhöhen, kannst Du kündigen, wenn sie den MwSt - Satz um 3% Punkte erhöhen, kannst Du nicht kündigen.
Schon klar. Aber die erhöhen die Preise der Tarife teilweise um drei Prozent.
ZitatOriginal geschrieben von OLBO
Schon klar. Aber die erhöhen die Preise der Tarife teilweise um drei Prozent.
Also, erstmal sortieren........
Erhöhen sie die Tarife oder passen sie den Mwst Satz an?
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Ich nehme mal an sie passen den MwSt Satz an......und das können sie machen,wo und wie sie wollen. Daher kann es auch sein, dass bei einigen Tarifen der erhöhte MwSt Satz genommen wird und bei anderen nicht.
ZitatOriginal geschrieben von OLBO
Schon klar. Aber die erhöhen die Preise der Tarife teilweise um drei Prozent.
Eben,das liegt an der MwSt. Erhöhung.Also keine Chance auf Kündigung.
Bevor hier das Schloss kommt, weil es diese Frage in den letzten Tagen schon zigfach gab: Schaut doch einfach auch mal in die AGB eures Vertragspartners. Ich weiß, die sind so klein geschrieben und auch irgendwie spröde, aber gerade solche Fragen lassen sich damit idR bestens von alleine klären.
OK danke. Meine Frage stellt sich ja auch nur, weil die Erhöhung nicht bei allen Tarifen des Anbieters angepasst wurde.
Ja, das ist bei anderen Anbietern z.T. auch so, aber daß sich daraus kein wie auch immer geartetes Kündigungsrecht ergibt, hast du idR beim Vertragsabschluss unterschrieben.
Du kannst nur den Verursachern der Mehrwertsteuererhöhung kündigen, doch dies geht leider auch erst im Jahr 2009 wieder.
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