Arbeitsrechtliche Frage: Auszahlung des Bonus

  • Thematisch passt es, daher hole ich mal die Leiche hoch.


    Ich bekomme zur Zeit ein monatliches Gehalt von ca. 3.000 Euro brutto. Nun wurde mir ein Bonus in Höhe von 25.000 Euro gewährt mit dem Angebot der Einmalauszahlung oder Staffelung auf mehrere Monate, je nachdem was steuerlich günstiger wäre.


    Die meisten Suchergebnisse gingen in Richtung von "Anfall zeitlich egal", ein Ergebnis war je später je besser.


    Weiß jemand hier genaues bzw. gibt es Vorschläge zur Steuerminimierung?

  • Hängt halt davon ab, wann die erste Zahlung bei einer Staffelung sein soll. ist es eine Einmalzahlung musst du schauen, ob du dadurch automatisch in eine höhere Steuerklasse rutschen würdest. Dieses ist evtl bei einer Staffelung nicht der Fall.

  • Hallo,


    durch die Höhe von Geldzahlungen erhöht sich keine Steuerklasse ;) . Du meintest die Progression im Steuertarif. Wenn der Betrag auf einmal ausgezahlt wird, steigst du stärker in der Progression, als wenn es über mehrere Monate verteilt ausgezahlt wird. Das heißt, du zahlst im Verhältnis/Prozentual mehr Steuern auf das Gehalt bei Einmalzahlung als bei einer Staffelzahlung. Allerdings muss man berücksichtigen, daß bei deiner Jahressteuererklärung sich das wieder ausgleicht, da dort dein Jahreseinkommen gesamt betrachtet wird. Insgesamt "günstiger" wird es, wenn die Bonuszahlung auf zwei Jahre aufgeteilt wird.


    btw: ein Bonus von 25T im Verhältnis zu 36T Jahresgehalt ist ja schon fast kein Bonus sondern Gehalt bzw. Provision oder?


    Chris

  • ist ein projektbedingter Bonus. Und dementsprechend freue ich mich auch wieder auf normale Arbeitszeiten ;)


    also werde ich mal nach dem Prinzip "cash in the tash" verfahren :D

  • Zitat

    Original geschrieben von goye


    also werde ich mal nach dem Prinzip "cash in the tash" verfahren :D


    So ist es: Im Prinzip holst Du Dir die zuviel gezahlten Steuern ja so oder so über die jährliche Einkommensteuererklärung wieder.
    Und somit ist dann auch die Erstattung am Jahresende eine größere und man freut sich zu Beginn des neuen Jahres noch mal über ein weiteres "Taschengeld" :)


    -Andi-

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  • mir kam gerade noch ein Gedanke. Das Projekt begann im Dezember letzten Jahres. Könnte ich mir den Bonus rückwirkend für Dezember auszahlen lassen?
    In 2010 lag mein Jahresgehalt nur bei ca. 15.000 EUR da Arbeitsbeginn im Mai war.

  • Zitat

    Original geschrieben von goye
    mir kam gerade noch ein Gedanke. Das Projekt begann im Dezember letzten Jahres. Könnte ich mir den Bonus rückwirkend für Dezember auszahlen lassen?
    In 2010 lag mein Jahresgehalt nur bei ca. 15.000 EUR da Arbeitsbeginn im Mai war.


    Das musst Du doch mit Deinem Arbeitgeber verhackstücken und dann erst mit dem Finanzamt ;)


    -Andi-

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  • Nicht nur die Steuern, auch die Kranken- und Rentenversicherung sollten beachtet werden.


    Zwar könnte die Steuerlast sinken, wenn verteilt gezahlt wird, dafür ist dann auch ein höherer Krankenkassenbeitrag zu zahlen (diese Jahr über Beitragsbemessungsgrenze) und auch ein höherer Rentenbetrag (evtl. BBG, siehe oben). Gibt es einen Riestervertrag: aufpassen! Besteht eine BAV oder ein anderes Rentenprodukt? Evtl. ist es günstiger, dort einzuzahlen (auch hier gilt: Beitragsbemessungsgrenze senkt Rentabilität).


    Ist eine Heirat geplant? Dann vielleicht erst heiraten und dann auszahlen lassen.

  • Nun gab es ein Gespräch mit dem Geschäftsführer bezüglich der Auszahlung.
    Er hat mir 2 Alternativen angeboten


    a) komplette Auszahlung inkl. dementsprechender Versteuerung


    b) Ich soll die Kosten für das Pendeln einreichen (steuerfrei) sowie Rechnung schreiben. Ob ich die Rechnung dann beim Finanzamt einreiche, sei ihm relativ egal (das Prozedere hier ist mir unbekannt).


    Ich wurde nach diesen beiden Alternativen dann hinauskomplementiert, so dass hier kein Raum für Rückfragen blieb.


    Zu den Übernahme der Fahrkosten erscheint mir das ganze plausibel. Ich gebe pro Jahr Wochenende ca. 100 Euro für Bahntickets aus.
    Zum Thema Rechnung schreiben kann ich mir vorstellen, dass ich dadurch meine Überstunden (ca. 15 pro Woche) vergütet bekommen lassen könnte. Ich würde dann projektbezogene Rechnungen stellen, bspw. Erstellung Konzept XY. Aus rechtlichen Gründen erscheint mir das schwierig bzw. betrügerisch (Stichworte Scheinselbstständigkeit und Nichgeltungmachen von Rechnungen etc.).


    Meine Fragen:
    Wo kann ich mich zu dem Thema einlesen, ohne einen Steuerberater konsultieren zu müssen?
    Habt Ihr Tips?

  • Zitat

    Original geschrieben von goye
    Wo kann ich mich zu dem Thema einlesen, ohne einen Steuerberater konsultieren zu müssen?


    Aus welchem Bundesland kommst du denn? Im Saarland gibt es z.Bsp. die Arbeitskammer, die dir mit diverser Literatur zur Seite stehen könnte.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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