Sperrpolitik von o2 ist rechtswidrig

  • Zitat

    Original geschrieben von dirtmag
    Wenn man weiß,wieviel Geld die Firmen jährlich durch Nichtzahler verlieren, kann ich das durchaus verstehen. Rechtlich mag man das anders beurteilen...


    die absolute zahl mag für einen privat-mann vielleicht hoch erscheinen, der relative anteil am gesamtumsatz wird gering ausfallen.

    Ich bin ein Regenwurm mit toupierten Haaren und trinke ein riesengroßes Stück Holz. Auf Wiedersehen.

  • wars nicht auch die rechtsabteilung von o2 die damals voller stolz verkündet hat, bis zu 8 abmahnungen täglich an schüler & studenten zu verschicken?

    NoxX

  • Zitat

    Original geschrieben von NoxX
    wars nicht auch die rechtsabteilung von o2 die damals voller stolz verkündet hat, bis zu 8 abmahnungen täglich an schüler & studenten zu verschicken?


    Wieso? Wegen Loop-Up? Mißbrauch der Studentenkonditionen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • moin moin,...


    Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Mir wurde noch nie ein Handy gesperrt - kostet das Gebühren ?


    :confused: ist das eine ernst gemeinte Frage :confused:


    Je nach Netzbetreiber oder Provider fallen unterschiedliche Kosten an. Es wird im eigentlichen Sinne ja nicht das mobile gesperrt, sondern das sim.


    Teilweise wird für die Sperrung (je nach Anlass) kein Entgeld verlangt, dafür aber für das Entsperren... . Kommt halt auf den Anbieter an.


    Das Blockieren des mobile an sich kostete m.W.n. keine Gebühr, wenn es entwendet wurde und der NB eine solche IMEI-Blockierung überhaupt anbietet.


    LOL, ein wenig muss ich schmunzeln, die Details der o2-Freundschaftswerbung kennst Du genau, aber die "Gebührenordnung" Deines Anbieters nicht ... :D


    Gruesse vom KURTi

  • Ich zahle meine Rechnungen auch pünktlich ^^ habe mir nie Gedanken drum gemacht aber bei O2 kostet ja alles Xtra ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von dirtmag
    Wenn man weiß,wieviel Geld die Firmen jährlich durch Nichtzahler verlieren, kann ich das durchaus verstehen. Rechtlich mag man das anders beurteilen...


    Dann sollen sie den Kunden erst mal nur kleinere Limits einräumen, aber man kriegt den Hals ja nicht voll genug. Nicht auszudenken wenn der Kunde dank HSDPA innerhalb 12 Stunden versehentlich Tausende von Euros versurfen könnte man ihn aber bei 200,- Euro für Datentarife sperrt. Was würden die Aktionäre sagen?


    Ansonsten fällt mir dazu nur ein, Gesetze gelt für alle, auch für o2.

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    EDIT: Bekommt der Abbuchende (also der Netzbetreiber) eigentlich von der Bank eine Info darüber, warum nicht abgebucht werden konnte (mangelnde Deckung, Konto erloschen ...)?


    Nein, also das wäre ja noch schöner. :rolleyes:
    Ich höre da schon den Datenschutzbeauftragten aufheulen ... ;)


    mannesmann weiss es besser ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert Da steht bestenfalls "Nicht einlösbar" oder so ähnlich.


    Quatsch, es gibt folgende Rückgabegründe laut Lastschriftabkommen, diese werden bei der Rücklastschrift zur Information mitgegeben:


    1. Konto erloschen
    2. Konto-Nummer falsch, Sparkonto oder Konto-Nummer/Name nicht identisch
    3. Kein Abbuchungsauftrag und Keine Einzugsermächtigung
    4. Rückruf
    5. Wegen Widerspruchs
    6. Rückgabe / Chargeback z.B. edc
    7. Nichtvorlage GSE-Scheck

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!