sicher bin ich mir nicht. Allerdings sagte die Volljuristin der Arbeitnehmerkammer das, wo ich heute in der Rechtsberatung war. Aber auch sie kann sich ja vieleicht geirrt haben..
Handy24
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Steht dazu nicht etwas in den AGB von handy24!?
"Gerichtsstand ist blablabla..."
Oder würde das nicht zählen? -
Zitat
Original geschrieben von eisi
Steht dazu nicht etwas in den AGB von handy24!?
"Gerichtsstand ist blablabla..."
Oder würde das nicht zählen?Das würde nur zwischen b2b zählen. Steht aber sicher auch so dort, sonst wäre das abmahnfähig.

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Zitat
Original geschrieben von leibi111
Das würde nur zwischen b2b zählen. Steht aber sicher auch so dort, sonst wäre das abmahnfähig.
Kommt hin:ZitatAGB von handy24
§ 11 Schlussbestimmungen
(3) Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Wiesbaden.
Also kannst Klage einreichen wo du lustig bist!?
caoz, was sagt deine Juristin?Nachtrag:
Ich habe zum Thema Mahnverfahren folgende recht gute Seite gefunden:IHK Frankfurt a. Main
Dort heißt es zum obigen Thema :
Die Durchführung des Mahnverfahrens liegt in der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts. Auf die Höhe des Streitwerts kommt es nicht an.Nach der Zivilprozessordnung ist örtlich zuständig das Gericht am Sitz des Antragstellers, nicht des Antragsgegners.
Allerdings gibt es dafür wohl ein zentrales "Mahngericht" je Bundesland.
In dem Fall kommt es also drauf an wo ihr wohnt.
Für BaWü ist es wohl Stuttgart.Was ist eigentlich von soetwas zu halten:
http://www.letzte-mahnung.de/
??Weitere Infos auch hier:
http://www.mahnung-online.de/mahnkosten.htmZwei Fragen dazu habe ich noch:
Muss ich den Schuldner (also handy24) zuerst vorgerichtlich anmahmen?
"-" und in Verzig setzen?
Oder kann ich direkt den gerichtlichen Mahnbescheid erwirken (lassen)?Ich habe mehrfach davon gelesen, daß der Mahnbescheid hauptsächlich bei Geldforderungen anwendung findet. Hier geht es aber ja nicht direkt um Geld (sondern um die Handys)! Spielt das ne Rolle, oder kann man das direkt "in Geld umrechnen"?
2. Nachtrag:
Ich hab da grad ne ganz fiese Idee...
Wie wäre es bei dem Händler ganz normal (ohne Verträge) die fehlenden Handys zu bestellen und einfach nicht zu bezahlen? Bei einer Zahlungsaufforderung könnte man ja auf die nicht gelieferte Ware verweisen.
Wäre sowas rechtlich haltbar? -
Zitat
Original geschrieben von eisi
2. Nachtrag:
Ich hab da grad ne ganz fiese Idee...
Wie wäre es bei dem Händler ganz normal (ohne Verträge) die fehlenden Handys zu bestellen und einfach nicht zu bezahlen? Bei einer Zahlungsaufforderung könnte man ja auf die nicht gelieferte Ware verweisen.
Wäre sowas rechtlich haltbar?Für alle Bestellungen bei HANDY24 bieten wir Ihnen ausschließlich folgende Zahlungsmöglichkeit an:
Zahlung per Nachnahme
Einfach, schnell und sicher! Für den reibungslosen Ablauf Ihrer Bestellung bieten wir Ihnen ausschließlich die Bezahlung per Nachnahme an - und dass ganz ohne Aufschlag.
Ich würde das sonst sofort machen. Aber: Die Ibizaconnexion ist zwar bescheuert, jedoch nicht blöd.
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Zitat
Original geschrieben von eisi
Für BaWü ist es wohl Stuttgart.Richtig.
ZitatZwei Fragen dazu habe ich noch:
Muss ich den Schuldner (also handy24) zuerst vorgerichtlich anmahmen?
"-" und in Verzig setzen?
Oder kann ich direkt den gerichtlichen Mahnbescheid erwirken (lassen)?Nö.
Nö.
Ja.Zitat2. Nachtrag:
Ich hab da grad ne ganz fiese Idee...
Wie wäre es bei dem Händler ganz normal (ohne Verträge) die fehlenden Handys zu bestellen und einfach nicht zu bezahlen? Bei einer Zahlungsaufforderung könnte man ja auf die nicht gelieferte Ware verweisen.
Wäre sowas rechtlich haltbar?Ist im Grunde eine gute Idee... wird sich aber so eher nicht durchführen lassen, da Frage 2 meiner Meinung nach mit nein zu beantworten ist. Das kannst Du so nicht aufrechnen. Leider.
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Zitat
Original geschrieben von leibi111
Nö.
Nö.
Ja.Ist im Grunde eine gute Idee... wird sich aber so eher nicht durchführen lassen, da Frage 2 meiner Meinung nach mit nein zu beantworten ist. Das kannst Du so nicht aufrechnen. Leider.
Bist du dir sicher (mit dem direkten Mahnbescheid?ZitatOriginal geschrieben von Viv
Für alle Bestellungen bei HANDY24 bieten wir Ihnen ausschließlich folgende Zahlungsmöglichkeit an:Zahlung per Nachnahme
Einfach, schnell und sicher! Für den reibungslosen Ablauf Ihrer Bestellung bieten wir Ihnen ausschließlich die Bezahlung per Nachnahme an - und dass ganz ohne Aufschlag.
Mist aber auch...
Gut, dann rufe ich nächste Woche da nochmals an und versuch denen zu erklären was Sache ist. Sollte das nix bringen (wird es nicht...) dann geh ich zum Anwalt, die Kosten scheinen auf Grund des geringen Streitwertes nicht allzu hoch zu sein.
Ich gehe davon aus daß die Vorderung begründet ist, der Anwalt wird mir dazu noch weiteres sagen denk ich.
Dann hau ich den Ibizaboy ordentlich in die Pfanne! :mad:
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Zitat
Original geschrieben von eisi
Bist du dir sicher (mit dem direkten Mahnbescheid?Sicherheitshalber würde ich einmal anmahnen. Ansonsten siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
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Soweit ich weiß hatte man das Gesetz dahingehend geändert dass der Käufer nach 30 Tagen (nach vertraglich geregeltem Zahlungseingang) automatisch in Verzug gerät. Ob das für Privatkäufer gilt weiß ich aber nicht.
Aber das ist nur was ich in Erinnerung habe.
Ich hoffe das stimmt. -
Zitat
Original geschrieben von spielverderber
Soweit ich weiß hatte man das Gesetz dahingehend geändert dass der Käufer nach 30 Tagen (nach vertraglich geregeltem Zahlungseingang) automatisch in Verzug gerät. Ob das für Privatkäufer gilt weiß ich aber nicht.Aber das ist nur was ich in Erinnerung habe.
Ich hoffe das stimmt.
Hab ich auch schon gehört, allerdings ist der Sachverhalt hier etwas anders...
Es gibt allerdings Neuigkeiten!
Ich habe heute folgende mail bekommen:ZitatAlles anzeigenOriginalemail von handy24.de
Sehr geehrte/r Käufer,
hiermit möchten wir Ihnen die Stornierung Ihrer Bestellung vom 11.12.2006
mit der Auftragsnummer #1234 mitteilen.Leider hat die o2 die 5er Genion Card Aktion gestoppt, da o2 einen Mißbrauch verhindern möchte, das die Karten nicht genutzt werden und der Endkunde 5 subventionierte Handys im Wert von mehr als 500.- bekommt und dafür effektiv nur 125.- zahlt.
Da o2 die Karten storniert hat und wir dadurch keine Provision erhalten, können wir Ihnen leider die Ware nicht ausliefern.
Sollten Sie bereits 125.- Anschlußgebühren an o2 bezahlt haben, so wird o2 Ihnen diese wieder zurück erstatten.
Leider müßen wir Ihnen diese unerfreuliche Nachricht mitteilen, doch wir können leider selber nichts dafür. Auch unsere Kosten für die Ebay Auktion sowie das PostIdent Verfahren wird o2 nicht ersetzen.
Wir bitten daher von einer negativen Bewertung bei Ebay abzusehen, da wir nur der Vermittler zwischen Endkunden und Netzbetreiber sind, und der Netzbetreiber in diesem Fall diese Aktion gestoppt hat.
Ein Rechtsanspruch besteht leider nicht, da der Vertrag nur durch Auslieferung der Ware zustande kommt.
Wir bitten vielmals um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr handy24.de Team
Mal abgesehen davon, daß nicht O², sondern handy24.de die Verträge storniert hat, was hält man davon?
Geht das überhaupt? Dürfen die das!?
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