• sicher bin ich mir nicht. Allerdings sagte die Volljuristin der Arbeitnehmerkammer das, wo ich heute in der Rechtsberatung war. Aber auch sie kann sich ja vieleicht geirrt haben..

  • Steht dazu nicht etwas in den AGB von handy24!?
    "Gerichtsstand ist blablabla..."
    Oder würde das nicht zählen?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Steht dazu nicht etwas in den AGB von handy24!?
    "Gerichtsstand ist blablabla..."
    Oder würde das nicht zählen?

    Das würde nur zwischen b2b zählen. Steht aber sicher auch so dort, sonst wäre das abmahnfähig. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Das würde nur zwischen b2b zählen. Steht aber sicher auch so dort, sonst wäre das abmahnfähig. ;)


    Kommt hin:

    Zitat

    AGB von handy24
    § 11 Schlussbestimmungen
    (3) Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Wiesbaden.


    Also kannst Klage einreichen wo du lustig bist!? ;)
    caoz, was sagt deine Juristin?


    Nachtrag:
    Ich habe zum Thema Mahnverfahren folgende recht gute Seite gefunden:


    IHK Frankfurt a. Main
    Dort heißt es zum obigen Thema :
    Die Durchführung des Mahnverfahrens liegt in der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts. Auf die Höhe des Streitwerts kommt es nicht an.


    Nach der Zivilprozessordnung ist örtlich zuständig das Gericht am Sitz des Antragstellers, nicht des Antragsgegners.
    Allerdings gibt es dafür wohl ein zentrales "Mahngericht" je Bundesland.
    In dem Fall kommt es also drauf an wo ihr wohnt.
    Für BaWü ist es wohl Stuttgart.


    Was ist eigentlich von soetwas zu halten:
    http://www.letzte-mahnung.de/
    ??


    Weitere Infos auch hier:
    http://www.mahnung-online.de/mahnkosten.htm


    Zwei Fragen dazu habe ich noch:
    Muss ich den Schuldner (also handy24) zuerst vorgerichtlich anmahmen?
    "-" und in Verzig setzen?
    Oder kann ich direkt den gerichtlichen Mahnbescheid erwirken (lassen)?


    Ich habe mehrfach davon gelesen, daß der Mahnbescheid hauptsächlich bei Geldforderungen anwendung findet. Hier geht es aber ja nicht direkt um Geld (sondern um die Handys)! Spielt das ne Rolle, oder kann man das direkt "in Geld umrechnen"?


    2. Nachtrag:
    Ich hab da grad ne ganz fiese Idee...
    Wie wäre es bei dem Händler ganz normal (ohne Verträge) die fehlenden Handys zu bestellen und einfach nicht zu bezahlen? Bei einer Zahlungsaufforderung könnte man ja auf die nicht gelieferte Ware verweisen.
    Wäre sowas rechtlich haltbar?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    2. Nachtrag:
    Ich hab da grad ne ganz fiese Idee...
    Wie wäre es bei dem Händler ganz normal (ohne Verträge) die fehlenden Handys zu bestellen und einfach nicht zu bezahlen? Bei einer Zahlungsaufforderung könnte man ja auf die nicht gelieferte Ware verweisen.
    Wäre sowas rechtlich haltbar?


    Für alle Bestellungen bei HANDY24 bieten wir Ihnen ausschließlich folgende Zahlungsmöglichkeit an:


    Zahlung per Nachnahme


    Einfach, schnell und sicher! Für den reibungslosen Ablauf Ihrer Bestellung bieten wir Ihnen ausschließlich die Bezahlung per Nachnahme an - und dass ganz ohne Aufschlag.


    Ich würde das sonst sofort machen. Aber: Die Ibizaconnexion ist zwar bescheuert, jedoch nicht blöd.

    ·!· WENN DUMMHEIT FETT LÖSEN KÖNNTE, WÄRST DU DER KÖNIG VON VILLA RIBA ·¡·

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Für BaWü ist es wohl Stuttgart.

    Richtig.


    Zitat

    Zwei Fragen dazu habe ich noch:
    Muss ich den Schuldner (also handy24) zuerst vorgerichtlich anmahmen?
    "-" und in Verzig setzen?
    Oder kann ich direkt den gerichtlichen Mahnbescheid erwirken (lassen)?

    Nö.
    Nö.
    Ja.


    Zitat

    2. Nachtrag:
    Ich hab da grad ne ganz fiese Idee...
    Wie wäre es bei dem Händler ganz normal (ohne Verträge) die fehlenden Handys zu bestellen und einfach nicht zu bezahlen? Bei einer Zahlungsaufforderung könnte man ja auf die nicht gelieferte Ware verweisen.
    Wäre sowas rechtlich haltbar?

    Ist im Grunde eine gute Idee... wird sich aber so eher nicht durchführen lassen, da Frage 2 meiner Meinung nach mit nein zu beantworten ist. Das kannst Du so nicht aufrechnen. Leider.

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111


    Nö.
    Nö.
    Ja.


    Ist im Grunde eine gute Idee... wird sich aber so eher nicht durchführen lassen, da Frage 2 meiner Meinung nach mit nein zu beantworten ist. Das kannst Du so nicht aufrechnen. Leider.


    Bist du dir sicher (mit dem direkten Mahnbescheid?

    Zitat

    Original geschrieben von Viv
    Für alle Bestellungen bei HANDY24 bieten wir Ihnen ausschließlich folgende Zahlungsmöglichkeit an:


    Zahlung per Nachnahme


    Einfach, schnell und sicher! Für den reibungslosen Ablauf Ihrer Bestellung bieten wir Ihnen ausschließlich die Bezahlung per Nachnahme an - und dass ganz ohne Aufschlag.


    Mist aber auch... :D


    Gut, dann rufe ich nächste Woche da nochmals an und versuch denen zu erklären was Sache ist. Sollte das nix bringen (wird es nicht...) dann geh ich zum Anwalt, die Kosten scheinen auf Grund des geringen Streitwertes nicht allzu hoch zu sein.


    Ich gehe davon aus daß die Vorderung begründet ist, der Anwalt wird mir dazu noch weiteres sagen denk ich.


    Dann hau ich den Ibizaboy ordentlich in die Pfanne! :mad:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Soweit ich weiß hatte man das Gesetz dahingehend geändert dass der Käufer nach 30 Tagen (nach vertraglich geregeltem Zahlungseingang) automatisch in Verzug gerät. Ob das für Privatkäufer gilt weiß ich aber nicht.


    Aber das ist nur was ich in Erinnerung habe.
    Ich hoffe das stimmt.

  • Zitat

    Original geschrieben von spielverderber
    Soweit ich weiß hatte man das Gesetz dahingehend geändert dass der Käufer nach 30 Tagen (nach vertraglich geregeltem Zahlungseingang) automatisch in Verzug gerät. Ob das für Privatkäufer gilt weiß ich aber nicht.


    Aber das ist nur was ich in Erinnerung habe.
    Ich hoffe das stimmt.


    Hab ich auch schon gehört, allerdings ist der Sachverhalt hier etwas anders... ;)


    Es gibt allerdings Neuigkeiten!
    Ich habe heute folgende mail bekommen:


    Mal abgesehen davon, daß nicht O², sondern handy24.de die Verträge storniert hat, was hält man davon?
    Geht das überhaupt? Dürfen die das!?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!