Natürlich ist es übel, was Dir zugestossen ist. Und ich verstehe es vollkommen, dass Du es als Frechheit ansiehst, dafür vielleicht noch zahlen zu müssen. Aber ist es denn gerechter, wenn dann die Allgemeinheit zahlt?
Aber noch ist es doch nicht soweit. Erst einmal muss eine Pflegebedürftigkeit bestehen. Und auch noch eine recht hohe, so dass sich dein Vater nicht mehr selber versorgen kann. Dann wird erst einmal das Vermögen deines Vaters verbraucht. Und erst dann könntest Du beteiligt werden. Dann kannst Du immer noch Rechtsmittel einlegen und auf eine Befreiung von der Zahlungspflicht hoffen.
Was aber vielleicht ganz gut wäre: Jetzt schon die Beweise zu sammeln (Heimaufenthalt, angeordnet vom Jugendamt z.B.) Wenn Du diese in der Hand hast kannst Du dann gleich Widerspruch gegen einen Zahlungsbescheid einlegen und die Dokumente mitsenden. Wenn Du das erst dann machst wenn es soweit ist kann es zu spät sein an die Akten ranzukommen.