Steuer Fragen; wie zweit Job als Student auf Lohnsteuerkarte

  • Hallo Zusammen,


    ich bin Student und nebenbei als freier Mitarbeiter bei einer öffentlich rechtlichen Anstalt beschäftigt. Nun mache ich in den kommenden Semesterferien ein 2monatiges Praktikum. Als freier Mitarbeiter verdiene ich im Jahr gerade so unter der Kindergeldgrenze ~8400EUR bei einer Arbeitszeit von 6h/Woche. Beim Praktikum pro Monat ca. 800EUR.


    1. Frage dazu:
    Beide Jobs sollen auf Lohnsteuerkarte laufen, wie macht man das? Ich habe ja nur eine. Kopieren?


    2.Frage:
    Mit Kindergeld wird es nächstes Jahr wg. Praktikum knapp werden. Gibt es da noch weitere Tricks? Ich meine im WS2007/08 stehen ja hier in Hessen Studiengebühren an, die kann man doch sicherlich absetzen, oder? Werden die dann Anteilig auf die Jahre 07 und 08 verteilt?


    3. Frage:
    Habe meine Jahresabrechnung fürs Finanzamt bekommen. Es ist diesmal Lohnsteuer aufgeführt. Letztes Jahr nicht. Kann ich mir die zurückholen?Wie? Bin Steuerklasse I.



    Sorry wenn ich vielleicht so einfach Fragen stelle, aber leider habe ich davon (noch) keine Plan ;).


    Würde mich deshalb über Hilfe freuen.


    Viele Grüße

  • Du bekommst auf Antrag eine zweite Lohnsteuerkarte in der Klasse VI.



    Semstergebühren dürften unter Ausbildungskosten fallen, sind also abzugsfähig.


    Dass die (entrichteten) Sozialversicherungsbeiträge (~21%) aus der Summe der Einkünfte und Bezüge herausgerechnet werden dürfen ist dir bekannt?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hey Booner,


    danke für Deine Hilfe!


    Zitat

    Dass die (entrichteten) Sozialversicherungsbeiträge (~21%) aus der Summe der Einkünfte und Bezüge herausgerechnet werden dürfen ist dir bekannt?


    Nein war es noch nicht. Das betrifft dann logischerweise nur die entrichteten Beiträge des Arbeitnehmers, richtig!? Das Hilft ja schon mal. Bringt aber fürs Kindergeld nichts, oder? Nur für den Lohnsteuerbescheid, richtig? Wie mache ich den denn?


    Nochmals Danke, dass mit der Lohnsteuerkarte wußte ich nicht.

  • Rechne anhand deiner Gehaltsabrechnungen die Sozialversicherungsbeiträge aus bzw. für 2007 hoch. Die Summe der von dir entrichteten SV-Beiträge kannst du dann bei der Erklärung vor der Familienkassevon den Bruttobeträgen deiner Einkünfte fürs KiG abziehen.


    Daher bringt es sehr wohl was fürs KiG.



    Aus Erfahrungen im Bekanntenkreis kann ich aber nur warnen mehrmals, am besten mit anderen Leuten und mit Sicherheitspuffer zu kalkulieren, um Fehler zu vermeiden.


    Gerne übersehen und zum Grab für das Kindergeld werden Weihnachs-/Urlaubsgeld, Zinseinnahmen (relevant auch unterhalb des Sparerfreibetrags), Stipendien, Büchergeld. Renten (volle Höhe, nicht nur Ertragsanteil) und andere Versorgungsleistungen werden auch gerne übersehen.



    Und: Wenn du für deine Jobs individuelle Werbungskosten geltend machen willst (etwa Fahrkosten nach der Entfernungspauschale) dann musst du bei 0 beginnen, die 920,-€ Pauschbetrag fallen dann natürlich weg.


    Parallel dazu lassen sich aber Aufwendungen fürs Studium abziehen, etwa Fahrkosten zur Uni, Kosten für Literatur und Arbeitsmaterial, fürs Studium genutzter PC (i.d.R. über 3 Jahre abzuschreiben) oder eben Studiengebühren.


    Wenn man solche Kosten rechtzeitig "plant", kann man gut entgegensteuern.


    Bist du nur einen Cent über dem Grenzbetrag, gehen mindestens 1848,-€ (+ ggf. Zinsen) verloren!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Alle Ausgaben, die Du für Dein Studium aufwendest, kannst Du als Sonderausgaben bis zu 4.000 oder 5.000 Euro pro Jahr absetzen. Darunter fallen Studiengebühren, Aufwendungen für Bücher und auch Fahrtkosten. Du kannst also einmal die normalen Werbungskosten ansetzen. Meistens reicht hier der Pauschbetrag. Zusätzlich dazu dann noch die Sonderausgaben. Seit einiger Zeit fallen Ausbildungskosten nicht mehr unter Werbungskosten.

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