Zehnsation von eplus, Wechselbedingungen sind da!

  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    @ Steffi
    bei E-Plus ist es aber so dass kein neuer Vertrag geschlossen wird sondern der bestehende verlängert wird.


    Bei dem, was ich vor ein paar Monaten unterschrieben habe, klang zumindest anders.


    Ich versuchs mal halbwegs sinngemäss aus dem Gedächnis zu konstruieren:


    ...bisherige Mobilfunkvertrag ZUM 30.01.2007 am 30.01.2007 aufgehoben ... und zum 30.01.2007 ein neuer Vertrag ... Mindestlaufzeit 2 Jahre ....

  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    Da wird also UWG behandelt und nicht mal elementares AGB-Recht. Zweifelhaft ...


    Hab ich nie behauptet und Ja, in Bayern kann man sowas belegen. :D
    Aus deinem Auszug bin ich aber trotzdem nicht schlau geworden.

  • @ dasie
    schlag halt noch mal im Schulbuch nach ;-) Sorry, aber die vorherigen Posts sind recht ausführlich ...


    Steffie
    diese Konstellation kenne ich von E-Plus nicht. Die wäre natürlich rechtlich einwandfrei. Bei meinen Verlängerungen war das nicht so formuliert.

    iPhone 3G S 16 GB mit E-Plus Time&More All In 1000 Web Code 25 (NikolausAktionstarif) und Handy Internet Flat

  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    Schon die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsverlängerung nach 12 Monaten wäre eine nähere rechtliche Betrachtung wert. Es gibt schon Gründe weshalb das die anderen nicht machen.


    Machen sie nicht? Lief doch bei O2 den ganzen Dezember über diese Verlängerung nach 12 Monaten. Die Kunden, die dort verlängert haben, haben jetzt auch alle 36 Monate an der Backe.


    (Mal von der Seite betrachtet: warscheinlich hat O2 mit dem neuen Preisen von E+ gerechnet und deshalb diese Aktion "Verlängerung nach dem 12. Monat" gestartet.)

  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    @ dasie
    schlag halt noch mal im Schulbuch nach ;-) Sorry, aber die vorherigen Posts sind recht ausführlich ...


    Hab ich jetzt auch gemacht! ;) Jetzt versteh ich's auch, mir hat dieser Satz gefehlt:


    "Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam"...

  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    diese Konstellation kenne ich von E-Plus nicht. Die wäre natürlich rechtlich einwandfrei. Bei meinen Verlängerungen war das nicht so formuliert.


    War Anfang Oktober bei einem TT-Händler.
    Allerdings habe ich auch da im Endeffekt einen 2.5 Jahresvertrag.
    Ich würd' das spontan unter Umgehung einordnen, da ich ja nicht im Januar nochmal unterschreibe, sondern bereits im Oktober für 2+X Jahre.
    Daher wundert mich dein "rechtlich einwandfrei" ein wenig.

  • Also, wie ich das bisher mitbekommen habe ist eine solche Verlängerungspraxis auf unglaubliche 48 Monate nicht zulässig!


    Als 1und1 seinen Tarif 3DSL einführte wurden bei Tarifwechsel auch "lediglich" 24 Monate als neue Laufzeit ab Wechseldatum angenommen.
    D.h., hätte jemand 6 Monate davor einen Vertrag abgeschlossen, und hätte zum 01.07.2006 gewechselt, so liefe der neue 3DSL-Vertrag bis zum 01.07.2008.


    Ich kann nicht glauben, dass E-Plus das Recht auf den Kopf stellen will. Vermutlich wurde diese angebliche Praxis nur "falsch kommuniziert"...

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • ich habe vor kurzem 2 O2 Verträge verlängert. Kulanterweise durfte ich schon sehr früh verlängern. Nämlich schon nach 4 Monaten Vertrafslaufzeit.
    Ursprünglich hatte ich einen Vertrag mit Handy für 10€ GG, dann verlängert in einen Vertrag mit 5€ GG und 5€ Guthaben; die Konditionen galten ab sofort. :D


    Und jetzt sagt ihr mir das Verträge mit einer Laufzeit von über 24 Monaten (in meinem Fall 42 Monate) nicht "gültig" sind?

  • Steffi


    sorry, habe das oben falsch gelesen. Du hast recht, es wären 2,5 Jahre und da ist es halt fraglich wie es mit § 309 BGB vereinbar ist. Einwandfrei ist es nicht.
    Ich werde mich da mal in den nächsten Tagen schlau machen. Habe erst mal mündliche Prüfung und kann mich dann den größeren juristischen Herausforderungen widmen ;-)

    iPhone 3G S 16 GB mit E-Plus Time&More All In 1000 Web Code 25 (NikolausAktionstarif) und Handy Internet Flat

  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
      Steffi


    sorry, habe das oben falsch gelesen. Du hast recht, es wären 2,5 Jahre und da ist es halt fraglich wie es mit § 309 BGB vereinbar ist. Einwandfrei ist es nicht.
    Ich werde mich da mal in den nächsten Tagen schlau machen. Habe erst mal mündliche Prüfung


    Gebe eine Willenserklärung für 2,5 Jahre ab... Das dürfte nicht so ganz sauber sein. Was mich bei e+ allerdings wundert, die sind doch sonst die "Götter der Fussnoten" ;-)


    Dann erstmal viel Erfolg für die Prüfung. Ich komme Bezeiten auf dich zurück :)

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