Gerichtlichen Mahnbescheid erhalten ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Henni
    Du meinst also, die Zusage ist für den AD nicht bindend ?


    Welche Zusage? Es gab doch wohl nur die Aussage, dass ein Schutzbrief besteht und nicht welche Leistungen in welchem Umfang inkludiert sind. Außerdem wäre das sowieso nur eine unverbindliche, mündliche Auskunft und keine Kostenübernahmeerklärung.


    Aber warum regelt man dies nicht alles, sobald die Rechnung kommt, sondern wartet zwei Jahre damit?

  • Der Abschlepper wird sich sicher nicht nach allen Details deiner Versicherung erkundigt haben, sondern darauf vertraut haben, dass du sie kennst - und hat lediglich (fuer dich) bestaetigen lassen, dass bei deinem Fahrzeug ein Schutzbrief besteht.


    Wenn du einen Unfall hast und dann in deiner Werkstatt eine Abtretungserklaerung unterschreibst, sich dann aber rausstellt, dass deine Versicherung den Schaden nicht uebernimmt, musst du auch fuer die Leistung zahlen.

  • Ist es das Problem des Abschleppers das Deine Versicherung nicht zahlt? Du hast den Auftrag erteilt. Punkt.


    **Trippplepost**

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Moment, Du machst einen Denkfehler:


    Der Abschleppunternehmer teilte Dir nur die Auskunft Deiner Versicherung mit, dass die Kosten bezahlt würden.


    Dass diese dann anschließend doch nicht zahlte, kannst Du nicht dem Abschleppunternehmen anlasten, sondern allenfalls der Versicherung, sollte sie wirklich (und das wirst Du nicht beweisen können) explizit eine Kostendeckung fernmündlich oder per Fax bestätigt haben.



    Da der Fall aber viel zu lange her ist, solltest Du jetzt dringend zahlen, bevor die auflaufenden Kosten noch höher werden... :rolleyes:




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Ok, danke erstmal für die Meinungen, welche ja ziemlich eindeutig sind. Wie sieht es mit der Verjährung aus, wenn man mal von den Mahnungen absieht, welche mit normaler Briefpost kamen ? ;)

  • Für den MB ist dies unerheblich, die brauchen Dich auch gar nicht mahnen..

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  • Also spätestens mit dem MB..Nein. 30 Jahre hat man nun Zeit...afaik...

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  • Ok, alles klar.


    @ Merlin
    Das ist nicht zufällig Dein Unternehmen, so wie Du reagierst ? :mad:
    Wenn ich es besser wüsste, hätte ich nicht gefragt...

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