Wie gesagt, rein rechtlich gesehen musst du das Gerät (meiner Meinung nach, und wenn ich richtig in der Rechts-Vorlesung aufgepasst hab) direkt bei deinem Händler abgeben. In deinem Fall also bei o2 einschicken.
Du musst im Prinzip zwei Belege von o2 haben, in denen bestätigt wird, dass die das Gerät repariert haben (oder getauscht haben). Tritt dann zum dritten Mal ein Defekt auf, hast Du wieder bei o2 direkt das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. neues Gerät.