Was passiert nach erfolgloser Reparatur? fakten inside

  • Joa.


    Lt. §437:


    Zitat


    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


    Mach dir doch mal bitte die Mühe und google etwas nach den genannte Paragraphen, da steht alles drin ;)


  • Hui, "da steht alles drin" ist wohl ein wenig aussichtslos für den Laien...
    Das googlen kann man sich sparen, das BGB findet sich unter http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html.


    Wenn man sich damit nicht auskennt, kann es aber reichlich verwirrend sein. Mal ganz abgesehen davon, dass in den Paragraphen ja bei weitem nicht "alles drinsteht", sondern vieles auslegungs- und erklärungsbedürftig ist. Daher gibt es ja auch Kommentare, Vorlesungen, Lehrbücher und Skripte ;)


    Bevor wir jetzt jede rechtliche Situation hier durchspielen und wir uns am Ende mit Wertersatzberechnungen nach AfA-Tabelle herumschlagen, schlage ich erstmal vor dass zipracer63 wartet bis das Handy wieder da ist und schaut ob's wieder tut.


    Wenn ja, erübrigt sich hier ja die Diskussion. Wenn nein, warten wir doch erstmal ab, was o2 sagt und ob die anstandslos tauschen.


    Würde mich aber freuen, auf dem Laufenden gehalten zu werden.


    Gruß,
    Bexman



  • Falsch! Sony Ericsson gibt seit Herbst 2005 tatsächlich 2 Jahre Herstellergarantie auf ihre Geräte und 12 Monate Herstellergarantie auf Zubehörprodukte. Somit kann man auf die Gewährleistung vom Händler pfeiffen, was das jetzt für den Gerätetausch heißt weiß ich nicht.

  • hehe und genau deswegen habe ich den beitrag hier eröffnen, das ist alles so verwirrend, jeder hat seine version und mit §§ kenn ich mich auch net aus...


    aber ich werde berichten, mal gucken wie lange der kack dauert, ist eine wartezeit von 3wochen denn üblich?

    BUNGALOW AUF SARDINIEN...HIER

  • was zählt denn in die gewährleistung?
    Was kann man mir den Anlasten?


    Ich denke hierbei z.B. Konkret an mein P900.
    Da gibts ja die berühmte Stelle, wo die Tastatur am Gehäuse aufliegt.
    Ist ja m.M. nach eindeutig ein Herstellungsfehler, müsste also z.B. auchnoch in die Gewährleistung fallen?

  • Wann hast Du denn das P900 gekauft?! Die Gewährleistung dürfte längst abgelaufen sein.


    Bei der Gewährleistung müsste man sich bei so einem Problem darüber streiten, ob die brüchige Stelle nicht durch Druckeinwirkung entstanden ist. (Ich will hier jetzt nicht die Diskussion über die Verarbeitungsqualität des P900 aufmachen, darüber müsste man sich mit dem Händler unterhalten!).


    Kurz der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung:
    Garantie:
    Wird vom Hersteller freiwillig gegeben, und ist eine Zusage, dass das Gerät innerhalb der Garantiezeit einwandfrei ist. Ist dies nicht der Fall, wird repariert oder getauscht. Die Beweislast liegt hier beim Hersteller. Es werden jedoch nur "Garantiefälle" gedeckt, anderweitige Beschädigungen (z.B. durch Fremdeinwirkung wie Sturz, Wasserschaden etc. natürlich nicht). Die Länge der Garantiezeit - da freiwillig - kann vom Hersteller bestimmt werden.


    Gewährleistung:
    Wird vom Händler gesetzlich übernommen und bezieht sich auf die Sachmangelfreiheit. Was ein Sachmangel ist, steht in §434 BGB (Dieser ist eigentlich recht gut verständlich). Die Frist beträgt 24 Monate nach Kauf. Innerhalb der ersten 6 Monate wird vermutet, dass ein eventueller Sachmangel auch schon beim Kauf bestand, der Händler muss im anderen Fall das Gegenteil beweisen. In den verbleibenden 18 Monaten ist der Kunde beweispflichtig, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
    In der Praxis akzeptieren Händler meist auch nach den sechs Monaten Gewährleistungsfälle ohne weitere Prüfung, im Streitfall kann es jedoch zu Beweislastproblemen kommen. Ist keine gütliche Einigung möglich, hilft häufig nur ein Gutachten.


    Schöne Grüße,
    Bexman

  • Danke für die Erklärung ;)


    PS: 20 Monate ist mein kleines jetzt alt, habs recht spät gekauft...in der Gewährleistung bin ich in jedem Fall noch - soviel dazu.

  • Die Inanspruchnahme der Garantie (die nunmal bei S/// seit September 2005 24 Monate beträgt, ElKaracho hatte das vorhin wohl bloß überlesen) ist bei fast jeder Hersteller-Händler-Kombination die bessere Wahl. Nur bei Herstellern, die bekannt dafür sind, dass sie für Garantieleistungen extrem lange brauchen und gleichzeitig bei einem Händler, der extrem kulant ist, kann es meiner Erfahrung nach andersrum lohnend sein.


    Denn der Standard-Ablauf bei einer Gewährleistung ist folgender (natürlich etwas ausgeschmückt dargestellt):
    - Gerät geht vom Kunden zum Händler
    (- Händler muckt oft spätestens nach 6 Monaten rum)
    - Händler schickt das Gerät dann widerwillig dochmal zum Distributor
    - Der Distributor wartet darauf, dass ihm viele Geräte eines Herstellers geschickt wurden, bis er die Sachen weiterleitet
    - der Hersteller kriegt die Sachen und braucht eine Weile sie zu reparieren/auszutauschen.
    - der Hersteller schickt die Sachen inkl. saftiger Rechnung zurück an den Distri
    - der Distri behauptet, dass einige Sachen nicht unter die Gewährleistung fallen und macht da nochmal Ärger
    - Irgendwann kommen die Sachen doch wieder beim Händler an, und dann beim Kunden


    Ganz selten kommt es vor, dass der Ablauf folgender ist:
    - Der Händler kriegt das Gerät; es ist jemand da, der Ahnung hat und sieht, dass die Sache unter Gewährleistung fällt
    - Der Händler gibt dem Kunden direkt ein neues oder vorher von wem anderes zurückgegebenes Gerät (letzteres nur mit Einverständnis des Kunden) und nimmt das ganze Risiko und den Ärger mit der weiteren Abwicklung auf die eigene Kappe.


    Bei Garantieleistungen sieht es häufig so aus:
    - Kunde schickt das Gerät an den Hersteller bzw. dessen Reparatur-Dienstleister
    - Reparatur-Dienst sieht, dass es nicht wirtschaftlich ist das zu reparieren und schickt ein neues/refurbished Gerät an den Kunden raus.
    - Im schlechteren Fall ist es doch wirtschaftlich es zu reparieren, und es dauert ein paar Tage
    - Im schlechtesten Fall (wie bei mir mehrfach mit Samsung-Festplatten passiert) lagert das Ding wochenlang beim Reparatur-Service, bis sich der Sache einer annimmt und ein neues Gerät rausschickt. Dann aber käme natürlich bei einer Gewährleistungs-Abwicklung trotzdem noch das Brimbrorium rundherum dazu.


    - Im besten Fall hat der Hersteller einen Vorab-Austausch (z.B. häufig bei Bildschirmen der Fall), und das neue Gerät wird binnen 48 Stunden vorbeigebracht - und beim Vorbeibringen das kaputte Teil mitgenommen.

  • Sorry nochmals für die Fehlinformation meinerseits, dass SE 12 Monate Garantie gibt, das ist natürlich völliger Humbug. Zu Garantie/Gewährleistung sind ja mittlerweile auch sehr gute ausführliche Beiträge vorhanden.

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