Joa.
Lt. §437:
Zitat
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Mach dir doch mal bitte die Mühe und google etwas nach den genannte Paragraphen, da steht alles drin ![]()