Wer zahlt Abschleppkosten?

  • Hallo,


    folgendes.


    Letztens parkte ich mit meinem Wagen in einer normalen Parkbucht, als ich spät abends wieder kam, stand genau davor ein anderer PKw, so dass ich nicht weg fahren konnte.


    Trotz hupen und warten keine Spur vom Fahrer oder eine Nachricht hinter der Windschutzscheibe. Als ich nun kurz davor war die Polizei zu rufen, kam er schliesslich doch und fuhr seinen Wagen weg.


    Angenommen aber ich hätte die Polizei bzw. einen Abschleppdienst gerufen, hätte ich erstmals diesen an Ort und Stelle bezahlen müssen? Oder kriegt man eine Rg. die man dann an den Halter des anderen PKW weiterleitet, nachdem man die Daten von der Polizei erhalten hat.


    Weiss es jemand genauer, für zukünftige Fälle? Fände es nämlich schon dämlich erst mal einem Abschleppdienst ca. 150 € zu zahlen und dann seinem Geld hinter her zu laufen, nur weil manche Leute nicht anständig parken können.


    Danke.

  • Hi,


    mir ist genau das selbe passiert wie dir. Ist jetzt schon 1-2 Jahre her, aber der Sachverhalt ist der selbe. Ich parkt in einer Parkbucht und quer dazu stand ein unberechtigt parkeneder PKW.
    Ich rief daraufhin die Polizei. Diese konnte den Fahrer ausfindig machen und hat ihn vernommen.
    Während die Polizei die Personalien aufnahm, habe ich einen von ihnen gefragt, was nun wäre, wenn sie den Fahrer nicht gefunden hätten.


    Die Antwort: Sie hätten dann einen Abschleppdienst auf ihre Kosten holen können, die den Wagen entfernen. Und dann können sie sich das Geld vom Falschparker zurückholen.


    Tja so ist das nunmal. Sei froh, dass derjenige noch kam

  • Grundsätzlich kann man wohl sagen:


    - auf Privatgrundstücken
    Wird man auf seinem Privatparkplatz zugeparkt muss man die Abschleppkosten selber tragen und kann diese dann auf zivilrechtlichem Wege wieder einfordern.


    - im öffentlichen Verkehrsraum
    Polizei/Ordnungsamt rufen, die kümmern sich um alles weitere und man brauch natürlich auch keine Abschleppkosten zu tragen.

  • Wie sieht es denn in der Praxis aus?
    Will der Abschleppdienst sein Geld direkt Cash auf die Hand?


    Mein Kumpel wurde mal von einem privatem Unigelände abgeschleppt, als wir seinen Wagen abholten, bezahlte er beim Abschleppdienst vor Ort, insofern hat der Auftraggeber ja auch nicht direkt bezahlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Mein Kumpel wurde mal von einem privatem Unigelände abgeschleppt, als wir seinen Wagen abholten, bezahlte er beim Abschleppdienst vor Ort, insofern hat der Auftraggeber ja auch nicht direkt bezahlt.


    Schau hierzu auch mal in den "Pakplatz-Abmahn-Thread" , da steht schon was in dieser Richtung!
    Gerade bei dem von dir geschilderten Fall ist es nämlich rechtlich äußerst fragwürdig ob das Abschleppunternehmen überhaupt kassieren darf (wenn von Privat beauftragt und von einem Privatgelände abgeschleppt wurde)! Das könnte nämlich eine unerlaubte Inkassotätigkeit sein...! ;) Ich würde in so einem Fall maximal "unter Vorbehalt" zahlen!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Hatte damals eine Garage, direkt davor parkte ein Auto und ich musste dringend weg! Ein Anruf bei den Grünenn (es war Sonntag) ergab folgende Information:


    Der Anrufer / Auftraggeber muss es bezahlen und das Geld von dem abgeschleppten zurückfordern! In der Praxis müsstest du aber vor Gericht gehen und dein Geld einklagen, da der abgeschleppte garantiert nicht zahlen würde!


    Bin dann am nächsten Tag zum Ordungsamt und habe darum gebeten das dort öfters mal Politesen langlaufen (Ordnungsamt war nur ca. 400 meter von der Garage entfernt :) )!

    Was haftet an der Wand, aber reist durch die ganze Welt ?

  • Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Grundsätzlich kann man wohl sagen:


    - auf Privatgrundstücken
    Wird man auf seinem Privatparkplatz zugeparkt muss man die Abschleppkosten selber tragen und kann diese dann auf zivilrechtlichem Wege wieder einfordern.


    - im öffentlichen Verkehrsraum
    Polizei/Ordnungsamt rufen, die kümmern sich um alles weitere und man brauch natürlich auch keine Abschleppkosten zu tragen.


    Wobei es so ist: Wenn auf einem Privatgrundstück mehrere Garagen sind und die Zufahrt zu allen Garagen versperrt ist (also mehrere Garagen in einem Hof, schmaler Weg führt zur Straße, dieser Weg ist zugeparkt) ist auch die Polizei zuständig. (Auskunft von der Polizei).

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!