ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Nein. Die Frage, ob er etwas beweisen kann oder nicht, stellt sich nicht mehr, da der Holocaust - sozusagen per Definition - stattgefunden hat und daher nicht widerlegt werden kann.
Es wäre etwas anderes, wenn die Frage, ob der Holocaust stattfand, quasi noch offen wäre, aber das ist nicht der Fall.
Anders als bei meinem o.g. Beispiel, wenn ich über Firma xy lästere, steht hier bereits von Anfang an fest, dass das Leugnen des Holocausts nicht den Tatsachen entspricht.
Verstehe ich Dich richtig, daß die Historizität des Holocaust für Dich quasi axiomatisch feststeht, weil es ein Gesetz gegen das Leugnen derselben gibt?