T-Mobile bucht trotz widerrufener Einzugsermächtigung ab

  • bambi05


    Ich warte erstmal ab, was für ne Ausrede die mir für den Einzug auftischen und dann entscheide ich zusammen mit meinem Rechtsanwalt ob ich nun Strafanzeige gegen die erstatte oder nicht.


    arne und luculus


    Der Vorgang nennt sich laut Auskunft meines RA BETRUG und ist damit sehrwohl eine STRAFTAT.


    Wenn man es nicht genau weiß sollte man sich raus halten.


    So, damit Ihr ja mal ruhe gebt: Hier einer der Gründe für den Widerruf:


    Ich habe letzten Monat ALLE Einzugsermächtigungen widerrufen damit ich mich jetzt so richtig in Schulden stürzen und danach Aufhängen kann. Ne Quatsch, weil ich dann u.a. einen besseren Überblick über meine sämtlichen Ausgaben habe.


    So kann ich die Rechnungen gebündelt überweisen und habe nicht z.B.


    am 01. Summe A
    am 05. Summe B
    am 09. Summe C
    am 13. Summe D
    usw einzelne Abbuchungen.


    Da ich nach erhalt der Rechnung immernoch Zeit zur Prüfung der Rechnungen habe, kann ich die ganzen Rechnungen an 2 festen Terminen überweisen.


    Da ich Verdienstbedingt nun doch etwas mehr mit meinem Geld Haushalten muss, halte ich diese Verfahrensweise für besser.

  • Seh ich auch so.
    Also, Du macht Dir doch nur mehr Probleme damit. Hol dir doch z.B. WISO Mein Geld und "verwalte" so Dein Bankkonto.


    Stell dir mal vor... du bekommst die Rechnung von Timo Beil und wegen irgendwelchen anderen Problemen vergisst Du diese zu bezahlen. Dein Anschluss wird gesperrt und dann? Dann eröffnest Du einen neuen Beitrag hiet mit dem Titel: "T-Mobil betrügt mich und sperrt mich" oder so.


    Und dein Argument mit dem "Rechnungen gebündelt überweisen" - haha echt nen witz. Ich will dich nicht angreifen oder so, aber ich bin froh dass mein Anbieter mir das Leben einfacher macht und das Geld einzieht - übrigens einige Tage nach Rechnungsstellung.

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
    [BITTE KEINE WERBUNG EINWERFEN!]

  • T-Mobile zieht übrigens ca 10-14 Tage nach der Rechnungsstellung ein, also wenn die Zeit nicht zum Überprüfen langt.
    Und übrigens einige Verträge werden ohnehin nur mit Einzugsermächtigung freigeschaltet!

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Alleine die Antworten von ThomasP und SynTom sind mal wieder genauso wie viele sich Antworten in so nem Forum vorstellen und deshalb garnicht erst was fragen.


    Das einzigst vernünftige war daran der Hinweis mit dem Wiso Programm.
    Und wenn mir der Anschluß wegen Nichtzahlung gesperrt wird, bin ich selber Schuld.


    Da manche der Meinung sind, sie müssten nur Dumme Sprüche ablassen hat sich dieses Forum nu erledigt.


    Ach, wenn man LESEN könnten hatte man gelesen, das dies nur einer der Gründe ist. Der Grund ist allerdings auch der Harmloseste.



    Wünsche dann noch fröhliches Dumme Sprüche klopfen

  • ich denke das Hauptproblem hier ist, dass du die Abbuchungserlaubnis wahrscheinlich gar nicht wirksam widerrufen kannst. (und wenn doch, es für dich evtl. teuer kommt ;)


    Grund:


    T-Mobile-AGB

    Zitat

    6.3 In den T-Mobile Tarifen Relax 50, Relax 100, TellyActive und TellySmile ist der Kunde verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    besteht auch bei Beauftragung von RechnungOnline.


    nur bei anderen Tarifen kannst du auch per Rechnung Zahlen. Bevor du die Einzugsermächtigung aber widerrufst, musst du hier auf Rechnung umstellen.



    Angenommen der Widerruf ist gültig, hast du folgendes Problem:



    Auch nach dem Widerruf der Einzugsermächtigung nimmst du am Lastschriftverfahren teil, denn das hast du nicht geändert. Da T-Mobile allerdings keine Einzugsermächtigung mehr vorliegt, können die Lastschriften nicht merh eingelöst werden.
    Sämtliche Kosten die dadurch entstehen können dir in Rechnung gestellt werden. Denn das "kostenauslösende Ereignis", die Entziehung der Einzugsermächtigung hast du natürlich voll zu verantworten.

  • Dann müssen die ihre AGB dahingehend geändert haben, denn als ich den Vertrag abgeschlossen habe habe ich die ersten 6 Monate per Rechnung und nicht per Lastschrift (welche die ohne Einzugsermächtigung nicht ausführen dürfen) bezahlt.


    Daher gelten die geänderten AGB`s nicht für meinen Vertrag. Dieses ergibt sich aus dem Deutschen Gesetz.
    Auch hierfür habe ich mir vorher rechtlichen Rat eingeholt.


    Aber trotzdem Danke für den Hinweis.

  • Zitat

    Original geschrieben von kev4774
    arne und luculus


    Der Vorgang nennt sich laut Auskunft meines RA BETRUG und ist damit sehrwohl eine STRAFTAT.


    Wenn man es nicht genau weiß sollte man sich raus halten.


    Ich weiß es aber genau. Du hast du dich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen? Glaube ich dir nicht. In dem von die geschilderten Fall fehlt es erkennbar schon am Vorsatz. Überlege bitte, daß du mit dem Unternehmen in laufenden Geschäftsbeziehungen stehst und dies ein einmaliger Vorgang ist. Auch für dich muß sowas schon einleuchtend sein.

    Dieser ganze Threat wird alle, die sich informieren möchten, nur mit unsinnigen Informationen verwirren und sollte geschlossen werden. Irgendwann ist es dann auch mal gut.

  • Uiii, da ham wa wohl nen Rechtsanwalt ohne Studium da.


    Da der Rechnungsbetrag bereits schon 8 Tage vor dem Einzug bezahlt war ist der Betrugsvorsatz erkennbar.


    So wie Du das ausführst, kann jedes Unternehen mit dem Du in einer Geschäftlichen Beziehung stehst einfach mal so unberechtigt Geldbeträge von Deinem Konto abbuchen.


    Träum weiter und schreib nicht son Müll.


    Jetzt endgültig bitte schliessen




  • Dein Fachwissen und Dein mustergültiger Schreibstil beeindrucken mich zutiefst!





    :flop: :flop: :flop: :flop:

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