Unberechtigtes Parkknöllchen

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Wieso gehst Du eigentlich davon aus, das JEDER Mitarbeiter der Behörde, inkl. dem Außendienst, dieses Auto kennt und weiß wie die Dienstzeiten aussehen?


    Hast Du trotzdem einfach mal NETT mit der Behörde gesprochen? Einfach mal anrufen, den Sachverhalt NETT schildern, ggf. die Erlaubnis (ja, auch wenn die Behörde den ausgestellt hat, und wissen sollte, was drauf steht) als Kopie hinschicken, etc.


    Bisher konnte ich so noch jedes "Missverständnis" aus der Welt räumen.


    jeder mitarbeiter von denen weiß es sicher nicht ;) jedoch sind wir hier auf dem land und es sind höchstens 2 unterschiedliche damen, die das auf unserem parkplatz machen... und besagte dame an diesem tag ist eine "alte bekannte", die es auf jeden fall weiß


    und NETT bin ich immer, habe aber außer dem einen schriftlichen kontakt noch nicht weiter kontakt aufgenommen.


    das problem wird eher sein, dass die alle ziemlich stur sind. ich hatte mit meinem privaten-kfz auch schon mal einen strafzettel hier bekommen, weil ich den ausweis im handschuhfach liegen hatte. da sag ich ja auch gar nichts, jedoch habe ich 2 minuten nach dem ausgestellten knöllchen mit der dame vor ort gesprochen, meinen parkausweis rausgeholt, ihr gezeigt und NETT gebeten, ob sie mir den nicht erlassen könnte, weil ich ja einen parkausweis habe und ihn nur vergessen hatte auszulegen.


    antwort: geht nit :rolleyes:
    und ich hab gezahlt...


    arne: hier nutzen noch einige andere firmen und pkws den parkplatz. die meisten kenne ich ganz gut und eine zeitlich konkrete befristung steht bei keinem einzigen... sind hier ja auch alles keine beamte, sondern auch andere firmen die am wochenende anzutreffen sind.

  • Anderen Parkplatz suchen.


    alternativ:


    RSV & Anwalt suchen.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • achja, hab mir mal meinen parkausweis von meinem privat-kfz angeschaut... der ausweis ist etwas neuer. dort steht kein wort von "nur während dienstzeiten"...^^

  • Also ich finde das auch ein wenig seltsam. Alle Parkscheine sind doch nummeriert. So könnte man, gesetzt den Fall, man hätte Interesse daran, als OA-Mitarbeiter im eigenen Amt bei Zweifelsfällen nachfragen. Habe selbst schon mal hier in CB beim OA angerufen, weil mich jemand zugeparkt hatte. Der Parkschein im Auto war eindeutig und es konnte alles zur Zufriedenheit geregelt werden...


    Trotzdem könnte ein Anruf beim OA mehr Klarheit bringen, als alles Rätselraten hier im Forum!

  • so, um den fall nun abzuschließen, so gings weiter:


    - habe bei amt angerufen
    - der sacharbeiter konnte auch nichts genaues dazu sagen und ich sollte einfach mal eine kopie des ausweises mit erklärung zuschicken
    - habe ich dann durchgefaxt und alles haarklein erläutert
    - heute die antwort bekommen, dass meine erläuterungen mich nur "teilweise" entlasten, aber in der anbetracht der situation sie ausnahmsweise die verwarnung mit bußgeld auf eine verwarnung ohne bußgeld ändern.

  • Naja, es hat etwas gebracht. Wenn Du die Verwarnung zugestellt bekommst, stelle sie doch mal hier ein, dann schauen wir weiter.

  • Ich würde die Einschränkung "Nur während der Dienstzeiten" so werten, dass hier die tatsächlichen Dienstzeiten (und nicht etwa die theoretisch denkbaren) gemeint sind ... im Sinne eines Parkens, welches "zur "Dienstausübung erforderlich" ist.


    Wenn dann ein Fz. zwei Wochen nicht bewegt wird, muss man zumindest die Frage erlauben, wie derartiges zu erklären ist. Ein "Abstellen" des Fahrzeugs für den Fall, dass es vielleicht einmal zur Dienstausübung benötigt wird, ist möglicherweise ja nicht erfasst.


    Zudem ... wenn ein Firmenfahrzeug mit Eigenreklame (ich weiß nicht, ob das bei Euch so ist) über Wochen hinweg irgendwo steht, erregt das natürlich nicht nur die Aufmerksamkeit der potentiellen Kunschaft. Seit "Jahr und Tag" wird derartiges gern als "Sondernutzung" angesehen ... ob zu Recht, lassen wir mal dahingestellt. Mit Sicherheit gibt es in solchen Fällen aber zumindest Gedankenspiele, ob und wie man dem Einhalt gebieten kann. Zu Werbezwecken ist die Parkerlaubnis nämlich nicht erteilt worden ... ;)


    Und das könnte auch erkären, warum der Fragesteller weiterhin am Ball bleibt ... die "Gedankenspiele" wären dann nämlich bereits in der nächsten Runde. Und nicht immer wird nur Beamtenmikado gespielt ... :p


    In Großstädten tauchen solchen Problematiken jedenfalls mit gewisser Regelmäßigkeit auf ... wie das "auf dem Land" (ich glaube, das war irgendwo erwähnt) aussieht, kann ich natürlich nicht beurteilen ...


    Frankie

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